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Das Fondsmarktstärkungsgesetz soll Investitionen in erneuerbare Energien für Bürger einfacher machen, das Kritis-Dachgesetz Infrastrukturen vor „physischen Gefahren“ besser schützen.
Zwei Gesetzesentwürfe zur Umsetzung von EU-Vorgaben, die für die Energiewirtschaft bedeutsam sind, hat die Bundesregierung am 28. November im Bundestag eingebracht. Mit dem „Fondsmarktstärkungsgesetz“ will sie laut der diesbezüglichen Begründung die Verwalter offener Fonds verpflichten, „mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente für ihre Fonds auszuwählen“. Dies soll „die Resilienz des Fondsmarktes“ stärken.
Überdies möchte die Bundesregierung mit dem Gesetz ermöglichen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Dies hat nicht zuletzt das Ziel, die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben zu erleichern und Bürgerbeteiligungen an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien einfacher zu machen. Die EU-Vorgaben, auf denen das Fondsmarktstärkungsgesetz beruht, sind bis 16.
April 2026 in nationales Recht zu übertragen und von jenem Tag in den Mitgliedsstaaten anzuwenden.
Ergänzung zur IT-SicherheitSäumig ist die Bundesregierung bei ihrem zweiten Vorhaben. Der Entwurf des Gesetzes „zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz) dient der Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die bis 17.
Oktober des heurigen Jahres hätte erfolgen müssen. Laut der Bundesregierung wurde mit dieser Richtlinie „ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für die Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen in mindestens zehn Sektoren gegen Gefahren auch außerhalb des Schutzes der IT-Sicherheit im Binnenmarkt geschaffen“. Das Kritis-Dachgesetz soll die bereits geltenden respektive in Umsetzung befindlichen Vorgaben hinsichtlich der IT-Sicherheit ergänzen.
Brüssel leitet schon Verfahren wegen Kritis einDamit kommt die Bundesregierung allerdings zu spät, wenn sie Händel mit Brüssel vermeiden will. Denn die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 23 weitere Mitgliedsstaaten laut dem Portal
heise.de vom 28.
November Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil diese ihr keine Umsetzungsschritte mitgeteilt haben. Dies sollen sie in der ersten Verfahrensphase nachholen. Ein gleichzeitig begonnenes Verfahren richtet sich gegen 23
Mitgliedsstaaten wegen Nichttätigkeit bei der NIS-2-Richtlinie über Sicherheit kritischer Software, darunter auch Deutschland
Der Entwurf zum Kritis-Dachgesetz enthält erstmals Bestimmungen „zur Identifizierung kritischer Anlagen sowie für deren Registrierung“. Die zuständigen Bundes- und Landesministerien sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre oder auf Veranlassung die Risiken „kritischer Dienstleistungen“ zu bewerten. Zu beziehen haben sich die Bewertungen auf die Sektoren Energie, Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfall-Entsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie öffentliche Verwaltung.
Zu berücksichtigen sind dem Entwurf des Gesetzes zufolge sogenannte „physische Gefahren“. Gemeint sind damit „Unfälle, Naturkatastrophen, gesundheitliche Notlagen wie etwa Pandemien und hybride Bedrohungen oder andere feindliche Bedrohungen, einschließlich terroristischer Straftaten, krimineller Unterwanderung und Sabotage“.
Resilienzpläne erarbeitenUnternehmen, die in oder für mindestens sechs EU-Mitgliedsstaaten „kritische Dienstleistungen“ im Sinne des Gesetzes anbieten, müssen unter anderem Resilienzpläne erarbeiten und umsetzen, die einschlägige „technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen“ zu enthalten haben. Ferner müssen sie relevante Vorfälle melden. Mit den Risikobewertungen der Bundes- und Landesministerien will die Bundesregierung die Unternehmen beim Erfüllen ihrer Pflichten unterstützen.
Der Entwurf des
Kritis-Dachgesetzes und des
Fondsmarktstärkungsgesetzes liegen auf einem Server des Bundestags zur Durchsicht und zum Herunterladen bereit.
Freitag, 29.11.2024, 15:17 Uhr
Klaus Fischer und Georg Eble
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