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Energie & Management > Politik - KfW-Heizungsförderung nun für alle Wohneigentümer
Quelle: Thomas Klewar
Politik

KfW-Heizungsförderung nun für alle Wohneigentümer

Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung auch einer dritten Antragstellergruppe offen, teilt die staatliche Kreditanstalt mit. Kommunen müssen sich bis November gedulden. 
Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können seit dem 27. August einen Antrag für die Heizungsförderung bei der Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Wie die KfW weiter mitteilt, kommen damit nun auch Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG hinzu. 

Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren der KfW damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern Anträge stellen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds um. Die Förderung kann als Zuschuss beantragt werden. Darüber hinaus gibt es Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Seit Förderstart am 27. Februar wurden laut der KfW rund 93.000 Zuschusszusagen in einer Gesamthöhe von etwa 1,3 Milliarden Euro erteilt.

Übergangsregelung für Kommunen

Antragstellende Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.

Auch Kommunen können laut der KfW Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die Kreditanstalt eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen unter: kfw.de/422.

Dienstag, 27.08.2024, 14:31 Uhr
Heidi Roider
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KfW-Heizungsförderung nun für alle Wohneigentümer
Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung auch einer dritten Antragstellergruppe offen, teilt die staatliche Kreditanstalt mit. Kommunen müssen sich bis November gedulden. 
Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können seit dem 27. August einen Antrag für die Heizungsförderung bei der Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Wie die KfW weiter mitteilt, kommen damit nun auch Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG hinzu. 

Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren der KfW damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern Anträge stellen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds um. Die Förderung kann als Zuschuss beantragt werden. Darüber hinaus gibt es Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Seit Förderstart am 27. Februar wurden laut der KfW rund 93.000 Zuschusszusagen in einer Gesamthöhe von etwa 1,3 Milliarden Euro erteilt.

Übergangsregelung für Kommunen

Antragstellende Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.

Auch Kommunen können laut der KfW Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die Kreditanstalt eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen unter: kfw.de/422.

Dienstag, 27.08.2024, 14:31 Uhr
Heidi Roider

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