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Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte für eine neue Systematik der Gasnetzentgelte (SyGNE) publiziert. Sie werden nun konsultiert, denn die bisherigen Regeln laufen 2028 aus.
Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte für eine neue Systematik der Gasnetzentgelte veröffentlicht. Die Vorschläge bilden die Grundlage für die Festlegung der künftigen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Gas (SyGNE), die nach dem Außerkrafttreten der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) gelten soll. Bis zum Abschluss der Konsultation versteht die Behörde ihre Vorschläge ausdrücklich als Diskussionsgrundlage.
Laut der Bundesnetzagentur soll die neue Regelung den veränderten Rahmenbedingungen im Gasnetz Rechnung tragen. Hintergrund ist das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Da fossiles Erdgas langfristig ersetzt werden soll, rechnet die Behörde mit sinkenden Transportmengen in den Gasnetzen. Gleichzeitig bleiben große Teile der Netzinfrastruktur und damit auch die Kosten zunächst bestehen. Dies könnte dazu führen, dass die spezifischen Netzentgelte künftig steigen.
Ziele der EntgeltreformNach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur soll die künftige Netzentgeltsystematik drei zentrale Ziele erfüllen. Sie soll die Finanzierung der Netze sicherstellen, eine verursachungsgerechte Beteiligung der Netznutzer an den Kosten ermöglichen und zugleich verständlich sowie praktikabel bleiben. Netzentgelte sollen nach Auffassung der Behörde die tatsächliche Netznutzung möglichst realitätsnah abbilden, gleichzeitig aber einfach nachvollziehbar sein.
Für Fernleitungsnetzbetreiber sieht die Bundesnetzagentur keinen grundlegenden Änderungsbedarf. Die Entgeltsystematik sei bereits weitgehend durch europäische Vorgaben sowie bestehende Festlegungen geregelt. Für regionale Verteilernetzbetreiber, die zwischen Fernleitungs- und örtlichen Verteilernetzen angesiedelt sind, orientiert sich die Entgeltsystematik laut der Behörde an den Fernleitungsnetzbetreibern und habe sich ebenfalls etabliert.
Anpassungen im VerteilernetzGrößeren Anpassungsbedarf sieht die Behörde dagegen bei den Gasverteilernetzen. Für örtliche Verteilernetzbetreiber müsse wegen des Auslaufens der GasNEV eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das bislang überwiegend angewandte Netzpartizipationsmodell habe sich nach Angaben der Bundesnetzagentur grundsätzlich bewährt.
Die Beschlusskammer will hier weiterhin an Arbeitsentgelten festhalten. In der Vergangenheit habe sich etabliert, dass rund 70
Prozent der Erlöse des Netzbetreibers durch die Bepreisung der Leistung und 30
Prozent durch die Bepreisung von Arbeit vereinnahmt werden. „Vor dem Hintergrund der Gasnetztransformation kann über eine sukzessive Verringerung des Arbeitspreis-Anteils nachgedacht werden“, so die Agentur. Die Anreizreizwirkung zum sparsamen Gasverbrauch entfalte sich über die Gasbezugsmenge und den Gaspreis selbst.
Für SLP-Kunden sei die Möglichkeit sinnvoll, die Arbeitspreise um einen Grundpreis zu ergänzen. Denn damit behielten die Netzbetreiber die Möglichkeit, die Vorhaltung des Netzes zu einem gewissen Anteil entnahmeunabhängig entgeltseitig abzubilden. Für die Gasnetztransformation könne ein Grundpreis verpflichtend ausgestaltet werden, um einen Deckungsbeitrag der Abnehmer bei sinkenden Mengen zu generieren, so die Behörde.
Kein Einspeiseentgelt für BiogasNeue Einspeiseentgelte für das örtliche Gasverteilernetz plant die Bundesnetzagentur nicht. Nach ihrer Einschätzung wäre deren Einführung mit hohem Aufwand verbunden, während derzeit nur wenige Einspeiser betroffen wären. Vor allem Biogasanlagen speisen in diese Netze ein, die bereits durch andere gesetzliche Regelungen begünstigt werden.
Auslaufen sollen dagegen die Entgelte für vermiedene Netzkosten. Für bestehende Vereinbarungen gilt nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur ein Vertrauensschutz. Betreiber, denen diese Entgelte bereits zugesagt wurden, sollen sie bis zum Ablauf des jeweils zugesicherten Zehnjahreszeitraums weiter erhalten.
Bestehende Sondernetzentgelte laufen weiterAuch die bisherigen Regelungen zu Sondernetzentgelten sollen nicht in das neue System übernommen werden. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen bleiben nach Angaben der Behörde jedoch unberührt. Außerdem sollen die Vorgaben für die Kostenstellenrechnung auf das für die Anwendung und das Verständnis des Entgeltmodells notwendige Maß reduziert werden.
Die Orientierungspunkte stehen nun zur Konsultation. Am 15.
Juli 2026 plant die Bundesnetzagentur einen Expertenworkshop, bei dem die Vorschläge mit Verbänden und weiteren Marktteilnehmern diskutiert werden. Zudem hat die Behörde die Consentec GmbH mit einem Gutachten zu europäischen Modellen der Gasnetzentgelte beauftragt. Nach Abschluss der Konsultation will die Bundesnetzagentur die endgültige Ausgestaltung der neuen Netzentgeltsystematik festlegen.
Die
SyGNE-Vorlage der Bundesnetzagentur steht im Internet bereit.
Freitag, 3.07.2026, 11:58 Uhr
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