Quelle: Enercity / Jonas Gonell
Hannover will eine Nutzungspflicht für Fernwärme einführen. Daher plant die Landeshauptstadt den Erlass einer Fernwärmesatzung. Sie könnte 2023 in Kraft treten.
Über eine „Vereinbarung für eine Wärmewende in Hannover“ hatten sich im vergangenen Juli die Landeshauptstadt Hannover und der Energiedienstleister Enercity zu einem beschleunigten Fernwärmeausbau verpflichtet. Daher plant die Landeshauptstadt Hannover den Erlass einer Fernwärmesatzung, teilte Enercity am 26. Januar mit.
Die geplante Fernwärmesatzung beinhaltet künftig für bestimmte Stadtgebiete eine Nutzungspflicht von Fernwärme für das Heizen, für die Aufbereitung von Warmwasser sowie für die Prozesswärme von Betrieben. Die Einführung der Satzung soll den Ersatz von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen durch den Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme beschleunigen.
„In Hannover dominieren noch Gasheizungen die Versorgung, vielfach wird auch noch Öl als Brennstoff genutzt. Der Wechsel zur umweltfreundlichen Fernwärme bedeutet einen großen Beitrag zu mehr Klimaschutz. Mit der Satzung machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrales Hannover 2035“, erklärte Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne).
Der Fernwärmeausbau ist in Quartieren mit dichter Bebauung geplant, teilte Enercity weiter mit. Eine hohe Wärmeabnahme, die Nähe zum Fernwärmenetz sowie die Siedlungsstruktur seien dabei entscheidend. Ziel ist es, mit den verfügbaren Mitteln möglichst vielen Bewohnern und Betrieben eine Versorgung mit Fernwärme zu ermöglichen. Die ausgewählten Quartiere befinden sich in den Stadtbezirken Mitte, Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide, Buchholz-Kleefeld, Misburg-Anderten, Südstadt-Bult, Linden-Limmer, Herrenhausen-Stöcken sowie Nord.
Im Satzungsgebiet gelten Anschluss- und Benutzungsrechte sowie Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärmeversorgung. Durch den Wechsel zur grünen Fernwärme sollen die fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas schrittweise abgelöst werden. Bestehende, beauftragte und genehmigte Heizungen sind mit Antragstellung bei der Landeshauptstadt Hannover zunächst befreit. Der Anschluss- und Benutzungszwang greift erst bei wesentlichen Änderungen der Anlagen, beispielsweise wenn der Kessel erneuert werden muss. Darüber hinaus sollen ökologisch gleichwertige Systeme, kleine Wärmeleistungen, Abwärmenutzung sowie unzumutbare Härte als mögliche Befreiungsgründe anerkannt werden.
Die vorgeschlagene Fernwärmesatzung geht nun zur Beratung in die betroffenen Stadtbezirke und zuständigen Ratsausschüsse, so Enercity. Ein Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover werde bis zum Sommer dieses Jahres erwartet. Die Satzung könnte dann nach einer Übergangsphase Anfang 2023 in Kraft treten.
Mittwoch, 26.01.2022, 14:44 Uhr
Heidi Roider
© 2024 Energie & Management GmbH