Quelle: Fotolia / Ralf Urner
Das KWK-Gesetz soll schnellstens verlängert werden und Biogas als Brennstoff nutzen, so der Branchenverband Flexperten. Die Zeit drängt, weil Biogasanlagen sonst abgebaut würden.
Verhalten optimistisch bewertet der Biogasverband Flexperten jüngste Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers. Robert Habeck (Grüne) hatte Ende August ein „umfassendes Biomassepaket“ angekündigt. „Biogas kann im zukünftigen Energiesystem weiter eine wichtige Rolle spielen“, sagte er. Eine entsprechende Anpassung der Förderung für die flexible Nutzung von Biomasseanlagen sei im Ministerium (BMWK) in Arbeit. Leider gebe es noch keinen Entwurf, so die Flexperten in einer Online-Veranstaltung am 6. September.
Bei der künftigen Förderung sollen nach Angaben des Ministeriums unter anderem Anlagen mit einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bevorzugt werden. Anlagen, die flexibel nach Bedarf produzieren, sollen mehr Förderung bekommen. Geld soll es außerdem nur noch für Tageszeiten geben, zu denen Strom gebraucht wird. Und wer aus dem alten Fördersystem in das neue wechseln will, soll das auch während einer noch laufenden Förderperiode tun können. Die Vorschläge sollen Teil der geplanten Reform des Energiewirtschaftsgesetzes werden.
Neue Förderung schnell entwerfen„Das ist eine wunderbare Nachricht für die Biogasbranche, die auf diese Weise nicht nur selbst ‚gerettet‘ wird, sondern zukünftig auch einen wichtigen systemischen Beitrag zur Energiewende leisten kann − und damit auch ein neues ökonomisches Kapitel aufschlägt“, bewertete der Geschäftsführer des Verbandes, Uwe Welteke-Fabricius. Allerdings müssten die neuen Richtlinien schnell kommen, da bereits jetzt Biogasanlagen stillgelegt oder sogar abgebaut werden, weil sie ohne Förderung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nicht mehr rentabel sind.
„Ganz sicher werden die meisten Biogas-Betreiber noch kräftig investieren müssen, damit die Anlagen die zukünftigen Anforderungen erfüllen können“, so Welteke-Fabricius. Eine neue Förderung müsste mit dem Kraftwerkssicherungsgesetz (KWSG) kompatibel sein und später auch in den Kapazitätsmechanismus passen, so die Flexperten. Jörg Lange vom „Klimaschutz im Bundestag“, forderte zudem Anreize, um Energie flexibler dann zu verbrauchen, wenn sie zur Verfügung steht.
|
Änderung der notwendigen Residuallast im Zuge der Energiewende - Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken Quelle: Klimaschutz im Bundestag |
Damit die Biogasanlagen zu erneuerbaren Speicherkraftwerken werden, müssen sie massiv ausgebaut werden. „Also muss eine erheblich größere installierte Leistung ausgeschrieben werden − ohne dass mehr Biogas benötigt wird“, erläuterte er. Das sorge für zusätzlichen Klimaschutz, die billigere Wärmewende und biete Sicherheit für den baldigen Kohleausstieg und gegen neue Importabhängigkeiten. Biogas könne Systemverantwortung übernehmen, auch indem es in regionalen KWK-Anlagen Erdgas ablöst, so der Verband.
Aus heutigen Biomasseanlagen könnten neue Speicherkraftwerke mit großen Wärmepuffern werden, entwirft die Branche. Zu solchen Speicherkraftwerken gehörten Großwärmepuffer für die zeitlich unabhängige Versorgung von Wärmenetzen und die Integration von Wärmepumpen, Elektrolyseuren und anderen Umweltwärmequellen. Dafür sollten große Wärmepuffer im Außenbereich ohne extra Bebauungspläne privilegiert genehmigt werden, fordert der Verband.
Kraftwerke für die VersorgungssicherheitDie derzeitigen Finanzierungs- und Anreizsysteme sollten reformiert werden zugunsten einer bedarfsangepassten Produktion von Energie und einem angebotsangepassten Verbrauch, schlägt die Branche vor. „Einerseits soll Stromeinspeisung in Überschusszeiten nicht länger gefördert werden, andererseits muss die Verlässlichkeit der Erlöse dafür sorgen, dass die Finanzierung der Investitionskosten sicher bleibt, um Risikoaufschläge für EE-Investitionen zu vermeiden“, umreißen die Flexperten den gewünschten Rahmen.
Dann allerdings könnte der Kohleausstieg deutlich billiger gelingen, wenn mehrgleisig und technologieoffen vorgegangen wird. Der Kapazitätsbedarf könnte durch bestehende KWK-Anlagen gedeckt werden, indem deren Betriebsstunden verkürzt und die Stromerzeugungsleistung dafür deutlich gesteigert werden. „Das lässt sich durch einfache Änderungen im EEG und durch die Verlängerung des KWK-G erreichen“, so die Flexperten.
Kraftwerksstrategie nicht nur für WasserstoffBeim Einsatz von Biogas in diesen Anlagen könnten über 3.000 MW Grundlasteinspeisung entfallen und die Netze für neue EE-Anlagen entlastet werden. Als flexible Speicherkraftwerke leisteten Biogasanlagen stattdessen 15.000 bis 25.000
MW in den Zeiten, in denen sie gebraucht werden. Diese „Kraftwerksstrategie der Erneuerbaren“ würde in den kommenden zehn Jahren etwa rund 250 Millionen Tonnen CO2 einsparen, meint der Verband.
Mit Elektrolyseuren könnten zusätzlich über 10.000
MW Überschuss-Strom aus erneuerbaren Quellen zu grünem Wasserstoff umgewandelt, gespeichert und wiederum in den gleichen Speicherkraftwerken für die lokale Wärmewende und die Residuallastdeckung im Stromsystem eingesetzt werden. KWK-Anlagen würden anders als die im KWSG vorgesehenen neue Gaskraftwerke auch die entstehende Wärme mitnutzen.
Freitag, 6.09.2024, 16:00 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH