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Energie & Management > Regenerative - EU billigt Beihilfen für Erneuerbare
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

EU billigt Beihilfen für Erneuerbare

Die EU-Kommission hat die Bezuschussung von Maßnahmen zur Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas durch die Bundesregierung genehmigt. Frankreich darf Offshore-Windkraftanlagen fördern.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag weitere staatliche Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien in Deutschland und in Frankreich genehmigt. Die deutsche Regierung darf demnach zwei Maßnahmen für die Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas bezuschussen, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. In Frankreich sind 4,12 Milliarden Euro für Offshore-Windkraftanlagen vorgesehen.

Die deutsche Regierung will bis zum 30. April 2024 konkret den Anteil der geförderten Kapazität für Biogasanlagen von 45 auf 100 Prozent erhöhen. Außerdem sollen Begünstigte ebenfalls bis zum 30. April 2024 von der Verpflichtung befreit werden, mindestens 30 Prozent Gülle in Biomasseanlagen zu verwenden. Dafür sind laut Kommission Haushaltsmittel von rund 300 Millionen Euro eingeplant.

Frankreich darf den Bau und Betrieb von zwei schwimmenden Offshore-Windparks im südfranzösischen Golfe du Lion fördern. Die Förderregelung hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Die beiden geplanten Anlagen sind die ersten kommerziellen Projekte dieser Art in Frankreich. Jeder der beiden Windparks soll über eine Leistung von 230 bis 280 MW verfügen. Die Beihilfen von 4,12 Milliarden Euro sollen im Rahmen zweiseitiger Differenzverträge nach einem Ausschreibungsverfahren gewährt werden.

Donnerstag, 7.12.2023, 17:59 Uhr
Ali Ulucay
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Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
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EU billigt Beihilfen für Erneuerbare
Die EU-Kommission hat die Bezuschussung von Maßnahmen zur Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas durch die Bundesregierung genehmigt. Frankreich darf Offshore-Windkraftanlagen fördern.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag weitere staatliche Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien in Deutschland und in Frankreich genehmigt. Die deutsche Regierung darf demnach zwei Maßnahmen für die Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas bezuschussen, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. In Frankreich sind 4,12 Milliarden Euro für Offshore-Windkraftanlagen vorgesehen.

Die deutsche Regierung will bis zum 30. April 2024 konkret den Anteil der geförderten Kapazität für Biogasanlagen von 45 auf 100 Prozent erhöhen. Außerdem sollen Begünstigte ebenfalls bis zum 30. April 2024 von der Verpflichtung befreit werden, mindestens 30 Prozent Gülle in Biomasseanlagen zu verwenden. Dafür sind laut Kommission Haushaltsmittel von rund 300 Millionen Euro eingeplant.

Frankreich darf den Bau und Betrieb von zwei schwimmenden Offshore-Windparks im südfranzösischen Golfe du Lion fördern. Die Förderregelung hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Die beiden geplanten Anlagen sind die ersten kommerziellen Projekte dieser Art in Frankreich. Jeder der beiden Windparks soll über eine Leistung von 230 bis 280 MW verfügen. Die Beihilfen von 4,12 Milliarden Euro sollen im Rahmen zweiseitiger Differenzverträge nach einem Ausschreibungsverfahren gewährt werden.

Donnerstag, 7.12.2023, 17:59 Uhr
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