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Eine inoffizielle Präsentation aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Strompreisbremse macht die Runde. Einige Verbände zeigen sich entsetzt.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) findet in einer ersten Stellungnahme klare Worte: Die Vorschläge, über die man nur mit „kürzestem Vorlauf“ informiert worden sei, „gehen weit über die Beschlüsse auf EU-Ebene hinaus und können das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland zerstören“. Die „massiven Markteingriffe“ rückwirkend zum 1.
März dieses Jahres seien „klar verfassungswidrig“. Viele andere Details des Konzeptes deuteten bereits heute auf ein bürokratisches Chaos hin, welches die tatsächliche Umsetzung in der Praxis kaum machbar erscheinen lasse.
Hintergrund ist eine Präsentation aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die aktuell durch die Branche schwirrt und Optionen zur Umsetzung der geplanten Strompreisbremse skizziert. Diese soll durch die Abschöpfung hoher Gewinne von Stromunternehmen finanziert werden. Dies hatte die Ampel-Koalition bereits in ihrem dritten Entlastungspaket festgelegt und im „Abwehrschirm“ bekräftigt.
Die EU-Staaten hätten mittlerweile auch eine EU-Verordnung zur Abschöpfung übermäßiger Zufallsgewinne auf dem Strommarkt zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verabschiedet, so das Bundeswirtschaftsministerium. Diese sehe auch die Abschöpfung solcher Gewinne bei Erzeugern anderer Energieformen vor.
Die Bundesregierung und insbesondere das Wirtschafts- und Finanzministerium sowie das Kanzleramt arbeiteten mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der Verordnung, also der Strompreisbremse, hieß es weiter. „Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird. Für den übrigen Verbrauch fällt der normale Strompreis an.“ Dies erlaube, den Strompreis vom derzeit preisbildenden Gaspreis teilweise zu entkoppeln, biete aber weiter Sparanreize.
Darüber hinaus sei „eine technologiespezifische Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ geplant. „Diese Abschöpfung am Strommarkt ist komplex, weil auch Einnahmen und Verluste am Terminmarkt berücksichtigt werden müssen“, heißt es in der Präsentation. Auf dem Terminmarkt können Energieversorger gezwungen sein, trotz derzeit hoher Preise Strom zu früher vereinbarten, günstigeren Konditionen zu liefern. Das müsste bei der Abschöpfung von Gewinnen wohl berücksichtigt werden. Die Preise am kurzfristigen Spotmarkt sind hingegen stark gestiegen. Hier wird offenbar eine rückwirkende Abschöpfung von Gewinnen ab März dieses Jahres erwogen, wie aus der Präsentation hervorgeht.
„Existenzbedrohende Auswirkungen“„Die Erneuerbare Branche hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie sich solidarisch bei der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der Energiekostenkrise zeigen will“, kommentierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Die „Kosten- und Versorgungskrise der fossilen Energieträger“ dürfe aber nicht zulasten der Energieträger gehen, die die Strompreise schon heute senkten und für die Einhaltung der Klima- und Erneuerbaren-Ausbauziele unverzichtbar seien.
Auch der BEE
sieht in einem möglichen rückwirkenden Markteingriff zum 1.3.2022 einen Verfassungsbruch. Ein rückwirkender Eingriff sei ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit. Angesichts der aktuellen Energiekrise könnte dies existenzbedrohliche Auswirkungen haben.
Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), sieht die bislang vorliegenden Überlegungen kritisch: „Wir warnen davor, stärker als von der EU-Kommission geplant, einzugreifen. So sollen technologiespezifische Erlösobergrenzen („Treppenansatz“) vorgeschlagen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass mehr als nur krisenbedingte Zufallsgewinne abgeschöpft werden.“
Verschärft werde dies durch die Absicht einer rückwirkenden Einführung. Auch der VKU halte diese für „inakzeptabel“. Insgesamt sei das vorgeschlagene Instrument „höchst komplex“ und in der Kürze der Zeit nur schwer umsetzbar. „Daher appellieren wir ausdrücklich, eine steuerrechtliche Alternative zu prüfen.“
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE), befürwortet das Abschöpfen von Zufallsgewinnen, da die Verbraucher entlastet würden. Allerdings: „Die vorgeschlagene Einführung einer rückwirkenden Abschöpfung wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit. Die Eingriffe dürfen dringend erforderliche Investitionen in Erneuerbare Energien nicht gefährden.“
Mittwoch, 19.10.2022, 16:49 Uhr
Katia Meyer-Tien / dpa
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