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Beim Wettbewerb um die künftig verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen bringen sich die Anbieter der wichtigsten Hauptsysteme zunehmend in Position.
Seit das Energiesammelgesetz verabschiedet wurde, steht die Windenergiebranche vor der Herausforderung, bis zum 1. Juli 2020 alle Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern mit einem System zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszurüsten. Damit soll das nervige Dauerblinken sogenannter Gefahrfeuer insbesondere während der Nac
Freitag, 22.03.2019, 16:57 Uhr
Katharina Garus
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