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Energie & Management > Recht - Direktvermarkter halten Gesetzesvorschlag für nicht umsetzbar
Quelle: Shutterstock / lovelyday12
Recht

Direktvermarkter halten Gesetzesvorschlag für nicht umsetzbar

Energiehändler lehnen die verschärften Regeln der Bundesregierung zum Bilanzkreismanagement ab.
17 Direktvermarkter und Energiehändler halten die neuen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bilanzkreismanagement für unrealistisch. Diese seien praxisfern und würden die Integration der erneuerbaren Energien in das deutsche Energiesystem behindern. Die Unternehmen würden beziehungsweise müssten Kapazitäten am Strommarkt zur eigenen Sicherheit zurückhalten, um sich regelkonform zu verhalten.

Die 17 Unterzeichner sind nicht irgendwer am deutschen Energiemarkt. Sie repräsentieren nach eigenen Angaben rund 45.000 MW an Erneuerbarer-Erzeugungsleistung in Deutschland. Bekannte Namen wie die Mannheimer MVV, Baywa Re, Next oder Statkraft Markets haben das Positionspapier mit veröffentlicht.

Am 24. Mai hatte das Bundeskabinett dem vom Wirtschaftsministerium vorgelegten „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ zugestimmt. Ginge es nach den neuen Regeln, die im novellierten Energiewirtschaftsgesetz dann verankert würden, müssten die Unternehmen immer eine „unfehlbare Prognose der Einspeisung fluktuierender Erzeugung“ vornehmen, wie das Unternehmen und Mitunterzeichner CF Flex Power aus Hamburg mitteilte. In der Praxis sei das nicht umsetzbar.

In dem Positionspapier heißt es daher auch: Eine „unfehlbare Prognose der Einspeisung fluktuierender Erzeugung (insbesondere PV- und Windkraftanlagen) ist jedoch nicht möglich, sodass verbleibende Bilanzkreisabweichungen unvermeidlich sind.“ Die Unterzeichner vergleichen die geforderten Prognosen mit einer exakten Wettervorhersage. Das Problem für die Firmen dabei ist: „Es gibt keine Wettervorhersage, die genau sagen kann, wann und wo es wie viel regnen wird.“ Genau diese 100 Prozent verlange aber der Gesetzgeber.
 

"Komplett an der gelebten Praxis vorbei"

Was also tun, um sich trotzdem gesetzeskonform zu verhalten? Die Unternehmen würden ihre Erzeugungsanlagen so einsetzen, dass sie den Bilanzkreis jederzeit und um jeden Preis ausgleichen könnten. „So würde im theoretischen Fall ein Windpark mit 100 MW installierter Kapazität selbst bei starkem Wind nur mit zum Beispiel mit 50 MW betrieben werden, weil nur so eine kontinuierliche und damit zuverlässig prognostizierbare Einspeisung gewährleistet, ist“, heißt es ein dem Positionspapier.

Ein solches System konterkariere den Ausbau der erneuerbaren Energien „und geht auch komplett an der derzeitigen gelebten Praxis vorbei“, heißt es weiter. Zudem verstoße die Bundesregierung damit noch gegen EU-Recht. Denn das EU-Recht sehe eine Gestattung von Bilanzkreisabweichungen durchaus vor, „wenn diese darauf abzielt, das Gesamtsystem zu stützen“, teilte CF Flex Power weiter mit. Das geltende EU-Recht erkenne nämlich die Anreizwirkungen des Ausgleichsenergiesystems ebenso das Zusammenspiel aller Marktakteure im Sinne der Systemstabilität an.

Die Unterzeichner sehen die Gefahr, dass die Fortschritte bei Prognose, Handel und Bilanzierung von erneuerbaren Energien zurückgedreht werden und der Strommarkt nicht fit ist für die Integration der geplanten „gewaltigen Kapazitäten an Solar- und Windkraft“. Daher appellieren sie an den Gesetzgeber, die geplante Anpassung der Vorgaben an das Bilanzkreismanagement nicht durchzuführen, „sondern vielmehr perspektivisch das bereits geltende EU-Recht mit den deutschen Vorgaben an das Bilanzkreismanagement zu harmonisieren“.

Das „Positionspapier von Bilanzkreisverantwortlichen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ steht zum Download zur Verfügung. 
 

Dienstag, 29.08.2023, 16:32 Uhr
Stefan Sagmeister
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Direktvermarkter halten Gesetzesvorschlag für nicht umsetzbar
Energiehändler lehnen die verschärften Regeln der Bundesregierung zum Bilanzkreismanagement ab.
17 Direktvermarkter und Energiehändler halten die neuen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bilanzkreismanagement für unrealistisch. Diese seien praxisfern und würden die Integration der erneuerbaren Energien in das deutsche Energiesystem behindern. Die Unternehmen würden beziehungsweise müssten Kapazitäten am Strommarkt zur eigenen Sicherheit zurückhalten, um sich regelkonform zu verhalten.

Die 17 Unterzeichner sind nicht irgendwer am deutschen Energiemarkt. Sie repräsentieren nach eigenen Angaben rund 45.000 MW an Erneuerbarer-Erzeugungsleistung in Deutschland. Bekannte Namen wie die Mannheimer MVV, Baywa Re, Next oder Statkraft Markets haben das Positionspapier mit veröffentlicht.

Am 24. Mai hatte das Bundeskabinett dem vom Wirtschaftsministerium vorgelegten „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ zugestimmt. Ginge es nach den neuen Regeln, die im novellierten Energiewirtschaftsgesetz dann verankert würden, müssten die Unternehmen immer eine „unfehlbare Prognose der Einspeisung fluktuierender Erzeugung“ vornehmen, wie das Unternehmen und Mitunterzeichner CF Flex Power aus Hamburg mitteilte. In der Praxis sei das nicht umsetzbar.

In dem Positionspapier heißt es daher auch: Eine „unfehlbare Prognose der Einspeisung fluktuierender Erzeugung (insbesondere PV- und Windkraftanlagen) ist jedoch nicht möglich, sodass verbleibende Bilanzkreisabweichungen unvermeidlich sind.“ Die Unterzeichner vergleichen die geforderten Prognosen mit einer exakten Wettervorhersage. Das Problem für die Firmen dabei ist: „Es gibt keine Wettervorhersage, die genau sagen kann, wann und wo es wie viel regnen wird.“ Genau diese 100 Prozent verlange aber der Gesetzgeber.
 

"Komplett an der gelebten Praxis vorbei"

Was also tun, um sich trotzdem gesetzeskonform zu verhalten? Die Unternehmen würden ihre Erzeugungsanlagen so einsetzen, dass sie den Bilanzkreis jederzeit und um jeden Preis ausgleichen könnten. „So würde im theoretischen Fall ein Windpark mit 100 MW installierter Kapazität selbst bei starkem Wind nur mit zum Beispiel mit 50 MW betrieben werden, weil nur so eine kontinuierliche und damit zuverlässig prognostizierbare Einspeisung gewährleistet, ist“, heißt es ein dem Positionspapier.

Ein solches System konterkariere den Ausbau der erneuerbaren Energien „und geht auch komplett an der derzeitigen gelebten Praxis vorbei“, heißt es weiter. Zudem verstoße die Bundesregierung damit noch gegen EU-Recht. Denn das EU-Recht sehe eine Gestattung von Bilanzkreisabweichungen durchaus vor, „wenn diese darauf abzielt, das Gesamtsystem zu stützen“, teilte CF Flex Power weiter mit. Das geltende EU-Recht erkenne nämlich die Anreizwirkungen des Ausgleichsenergiesystems ebenso das Zusammenspiel aller Marktakteure im Sinne der Systemstabilität an.

Die Unterzeichner sehen die Gefahr, dass die Fortschritte bei Prognose, Handel und Bilanzierung von erneuerbaren Energien zurückgedreht werden und der Strommarkt nicht fit ist für die Integration der geplanten „gewaltigen Kapazitäten an Solar- und Windkraft“. Daher appellieren sie an den Gesetzgeber, die geplante Anpassung der Vorgaben an das Bilanzkreismanagement nicht durchzuführen, „sondern vielmehr perspektivisch das bereits geltende EU-Recht mit den deutschen Vorgaben an das Bilanzkreismanagement zu harmonisieren“.

Das „Positionspapier von Bilanzkreisverantwortlichen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ steht zum Download zur Verfügung. 
 

Dienstag, 29.08.2023, 16:32 Uhr
Stefan Sagmeister

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