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Strompreiserhöhungen waren im Vorjahr über alle Anbieter hinweg der häufigste Beschwerdegrund bei den Verbraucherzentralen im Bereich Energie. Dies setzt sich in diesem Jahr fort.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sind Strompreiserhöhungen im Jahr 2023 der am häufigsten erfasste Beschwerdegrund im Bereich Energie gewesen. Auch im ersten Halbjahr 2024 ist dies einer der Top-Beschwerdegründe in diesem Sektor, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Der Verband hat zudem in einer repräsentativen Befragung ermittelt, über welche Energieanbieter sich Verbraucher beklagen. Demnach beschwerten sich Kundinnen und Kunden überproportional häufig über Strompreis-Erhöhungen von Extra Energie, Voxenergie und Primastrom.
Zu hohe Stromabschläge oder untergeschobene Stromverträge vom Energieanbieter, etwa an der Haustür oder am Telefon, waren Schwerpunkte der Beschwerden, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV.
Der Bundesverband rät den Kunden, Preiserhöhungen genau zu prüfen und sich im Zweifel beraten lassen. „Energieanbieter müssen zum Beispiel rechtzeitig vor dem Eintritt der Preisänderung darüber informieren und dürfen keine Preiserhöhungen bei vertraglich festgehaltenen Preisgarantien aussprechen“, erläuterte Pop die Kundenrechte. Eine Untersuchung des VZBV aus dem Jahr 2022 hatte gezeigt, dass Preiserhöhungen nicht in allen Fällen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Verband geht daher immer wieder juristisch gegen unzulässige Erhöhungen vor.
Die günstigsten Sonderverträge in den größten StädtenFür Stromkundinnen und -kunden könne es sich derzeit finanziell lohnen, den Vertrag, insbesondere nach einer Preiserhöhung, zu prüfen. Im Juli 2024 lagen die Arbeitspreise bei Abschluss des günstigsten Sondervertrags für Strom in den vom VZBV regelmäßig untersuchten 14
Großstädten im Mittel bei 26
Cent/kWh. Damit können Verbraucher vor allem bei einem Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag viel Geld sparen.
Die von den zuständigen Grundversorgern veranschlagten Arbeitspreise lagen mit 40
Cent/kWh um bis zu 53
Prozent über den Preisen der günstigsten Neuangebote auf den Vergleichsportalen. „Ein Preisvergleich kann sich lohnen“, so Pop. Wichtig aber sei die sorgfältige Prüfung der Konditionen.
Gegen Extra Energie geht der VZBV wegen massiver Preiserhöhungen bei Strom und Gas derzeit gerichtlich vor. Der Arbeitspreis hatte sich in diesen Fällen mitunter verdreifacht, so seine Darstellung. Ebenso wurden demnach Preisgarantien übergangen. Der VZBV klagt vor Gericht auf Rückzahlungen an Kundinnen und Kunden des Discounters. Betroffene können sich der Klage immer noch anschließen. Der
Sammelklage gegen Extra Energie können sich Betroffene im Internet anschließen.
Freitag, 16.08.2024, 08:42 Uhr
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