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Die „Standortgüte“ von Windrädern an Land muss für die Marktprämie alle fünf Jahre gemessen und gemeldet werden. Jetzt gibt es dafür ein weiteres anerkanntes Prüflabor.
Auch die „Deutsche WindGuard Consulting“ darf seit Ende Juli die Standortgüte deutscher Windparks an Land gültig prüfen − ein Zertifikat, das nach fünf, zehn und 15 Jahren Betrieb erforderlich ist, um die Marktprämie gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten.
Aus einer aktuellen Mitteilung des Dienstleisters für die Windkraftbranche mit Sitz in Varel (Niedersachsen) geht hervor, dass das Unternehmen nun bei der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) akkreditiert ist, die Standortgüte gemäß der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen Teil
10 (TR10) zu prüfen.
Damit ist die Windguard das sechste akkreditierte Prüflabor für die Standortgüte. Die weiteren aktuellen Akkreditierungen gelten für die:
- Al-Pro GmbH & Co. KG,
- DNV (GL Garrad Hassan Deutschland GmbH),
- Geo-Net Umweltconsulting GmbH
- Wind-Consult Ingenieurgesellschaft für umweltschonende Energiewandlung mbH und
- Pavana GmbH.
Der Hintergrund: Seit dem EEG 2017 sollen windschwächere Standorte über einen „Korrekturfaktor“ pro kWh eine höhere Marktprämie bekommen als windstarke Standorte. Dies soll Onshore-Windparks gleichmäßig über die Republik verteilen helfen. Zu diesem Zweck ist bei der Inbetriebnahme eine gutachterliche Schätzung des voraussichtlichen Standortertrags gemäß Technischer Richtlinie
6 (TR6) beim jeweiligen Netzbetreiber einzureichen. Alle fünf Jahre wird danach aus den tatsächlichen historischen Betriebsdaten die „Standortgüte“ und der „Korrekturfaktor“ berechnet und dem Netzbetreiber gemeldet. Dies geschieht gemäß der TR10.
Dienstag, 16.08.2022, 13:29 Uhr
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