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Nachdem die neue Verwaltungsvorschrift zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windturbinen verabschiedet ist, herrscht Klarheit darüber, wie die Systeme aufgebaut sein müssen.
Die Windbranche hatte sie lange herbeigesehnt: In den ersten Wochen dieses Jahres haben Bundesrat und Bundeskabinett die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) verabschiedet. Damit gibt es nun endlich verbindliche Regeln für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK), sodass die Windturbinen nur noch wirklich dann blinken, wenn si
Dienstag, 12.05.2020, 09:06 Uhr
Bernward Janzing
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