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Die Bundesregierung sieht im geplanten LNG-Liefervertrag zwischen Sefe und dem kanadischen Projekt Ksi Lisims bis 2050 keinen Verstoß gegen EU-Recht.
Der geplante Langfristvertrag zwischen der bundeseigenen Securing Energy for Europe (Sefe) und dem kanadischen LNG-Projekt Ksi Lisims verstößt nach Einschätzung der Bundesregierung nicht gegen die Vorgaben der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Sefe ging durch Verstaatlichung aus der früheren Gazprom Germania hervor und soll die Gasversorgung in Deutschland sichern. Das Unternehmen plant, ab Anfang der 2030er Jahre über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Flüssigerdgas (LNG) aus dem Projekt Ksi Lisims in der kanadischen Provinz British Columbia zu beziehen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde Anfang Juni im Beisein von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) unterzeichnet.
Die Bundesregierung bewertet die Vereinbarung als Teil einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada. Laut der Antwort gehe die Zusammenarbeit über einen reinen Liefervertrag hinaus und stärke die Diversifizierung der Gasbeschaffung. Dadurch werde die deutsche Volkswirtschaft widerstandsfähiger gegenüber globalen Risiken.
Langfristige Gaslieferung gefährdet Klimaschutz
Die Grünen hatten die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie hinterfragt. Diese verbietet nach Angaben der Bundesregierung den Abschluss langfristiger Lieferverträge für fossiles Gas ohne Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2049 hinausgeht. Die Vorgabe soll mit dem geplanten § 114 des Energiewirtschaftsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden.
Nach Auffassung der Bundesregierung greift diese Regelung im Fall des Ksi-Lisims-Vertrags jedoch nicht. Der Vertrag werde auf Grundlage der Lieferklausel „Free on Board“ (FOB) abgeschlossen. Dabei gehen Eigentum und Risiko nach Angaben der Bundesregierung bereits mit der Verladung der Ware auf das Schiff im Verschiffungshafen auf den Käufer über. Da sich der Lieferort damit in Kanada befinde, liege der Vertrag außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs des Energiewirtschaftsgesetzes und der entsprechenden EU-Vorgaben.
Die Grünen weisen in ihrer Anfrage darauf hin, dass eine Nutzung des importierten LNG zur Versorgung von Endverbrauchern in der Europäischen Union nach dem 31. Dezember 2049 entsprechend der Richtlinie nicht mehr zulässig wäre. Die Bundesregierung sieht darin jedoch keine Umgehung der Vorschriften. Sie begründet dies damit, dass FOB im internationalen LNG-Handel eine marktübliche Vertragsgestaltung sei. Eine zusätzliche externe juristische Prüfung sei für diese Einschätzung nicht erforderlich, heißt es in der Antwort.
Freitag, 3.07.2026, 13:39 Uhr
Susanne Harmsen
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