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Die Bundesregierung verabschiedete einen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur, nach dem auch von 2025 bis 2031 die Stromversorgung gesichert ist, trotz des geplanten Kohleausstiegs.
Der Bericht zum Monitoring der Versorgungssicherheit Elektrizität der Bundesnetzagentur zeige, dass die deutsche Stromversorgung auch weiter gesichert ist. Dies gelte auch bei einem Kohleausstieg bis zum Jahr 2030, so beschloss das Bundeskabinett am 1. Februar 2023. Der Bericht ist eine turnusgemäße Übersicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Voraussetzung sei allerdings, dass der gesetzlich geplante Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umbau des Kraftwerksparks und der Netzausbau rechtzeitig erfolgen.
Dafür legte die Bundesregierung gemeinsame Handlungsempfehlungen vor, die sie aus den Ergebnissen ableitet. Der Bericht geht nun an den Bundestag. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) versprach: „Die Stromversorgungssicherheit werden wir auch beim Umbau unseres Stromsystems auf 100 Prozent erneuerbaren Strom gewährleisten.“ Daher überwache die Bundesnetzagentur die einzelnen Schritte und Etappen der Energiewende sehr genau. Die Deckung der Stromnachfrage im Zeitraum von 2025 bis 2031 sei laut der Behörde auch dann gewährleistet, wenn der Verbrauch durch Elektromobile und Wärmepumpen deutlich steige, versicherte der Minister.
Alle Ausbauziele müssen erreicht werden
„Jetzt sind Disziplin und Konsequenz gefragt“, appellierte Habeck an die Beteiligten der Energiewende. Für den Kraftwerksumbau kündigte er „im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Kraftwerksstrategie 2026“ an. Diese solle sichern, dass neue Kraftwerke Wasserstoff-ready gebaut werden, die für ein klimaneutrales Stromsystem gebraucht werden. „Entsprechend werden wir den Rahmen setzen“, sagte Habeck.
Die Bundesnetzagentur hat die laufenden Planungen der Bundesregierung für den Umbau des Stromsystems zur Grundlage ihrer Analyse gemacht. Dazu gehört, dass die erneuerbaren Energien entsprechend der Ziele des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des novellierten Wind-auf-See-Gesetzes ausgebaut werden. Das bedeutet, dass die Erzeugungskapazitäten von Wind an Land, Wind auf See und Photovoltaik bis 2030 auf 360.000 MW Kapazität gesteigert werden.
Weitere Voraussetzung sei der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze gemäß dem Netzentwicklungsplan. Laut Bericht ist das Stromsystem bei Umsetzung dieser Ziele sogar so robust, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wäre, wenn 10.000 MW Erzeugungsleistung weniger im Markt sind. Flexible Lasten und Speicher sollen ebenfalls helfen, die Stromnachfrage zu regulieren. Dafür müssten noch marktliche Anreize geschaffen und die Hemmnisse zur Flexibilisierung der Nachfrage schnellstmöglich adressiert werden.
Auch Länder und Kommunen müssen mitziehen
Bund, Länder und Kommunen seien auch künftig weiter gefordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Empfohlen wird auch, den Zubau steuerbarer Erzeugungsleistung weiter voranzutreiben und dazu die Förderung neuer Wasserstoffkraftwerke, Biomethan- und Biomassekraftwerke aus dem EEG 2023 zügig umzusetzen. „Das KWKG ist und bleibt ein wichtiger Baustein für den Zubau im Kraftwerkspark“, heißt es.
Für Investitionen aus dem Markt heraus ist es jedoch notwendig, dass Investoren stabile Rahmenbedingungen vorfinden und diesen ausreichend vertrauen, um solch langfristige Projekte wie Kraftwerksneubauten zu realisieren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Reihe erzeugungs- und netzseitiger Entwicklungen realisiert und die entsprechenden, vielfach bereits begonnenen Anstrengungen weitergeführt werden müssen.
Rückhalt aus dem EU-Binnenmarkt
Die Analysen gehen zudem von einem funktionierenden Elektrizitätsbinnenmarkt aus, in dem Strom grenzüberschreitend gehandelt und ausgetauscht wird. Das bedeutet konkret, dass Deutschland gemäß den europäischen Vorgaben die entsprechenden Austauschkapazitäten an den Grenzkuppelstellen bereitstellt und die Nachbarn auch entsprechend dieser Verpflichtung nachkommen. Wichtig sei mit Blick auf die Transportfähigkeit des Netzes auch die Einführung des grenzüberschreitenden Redispatch in den kommenden Jahren, welcher ebenfalls durch europäisches Recht vorgegeben ist.
Verfasst wurden die wissenschaftlichen Analysen für den Monitoringbericht vom Energieberatungsunternehmen Consentec in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER), der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) sowie von r2b Energy Consulting.
Es bleibe überdies notwendig, die hier angenommenen Voraussetzungen stetig zu überwachen und weiterhin Evaluierungen durchzuführen, die sich am Status quo des Stromsystems orientieren, mahnen die Studienautoren. Bei Bedarf müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Mittwoch, 1.02.2023, 13:34 Uhr
Susanne Harmsen
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