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Für Strom aus Biomethananlagen winken 2024 mehr als 20 Cent − und die Ausschreibungsvolumina werden verdoppelt. Die Netzagentur erhöht auch die Höchstwerte für Biomasse-Neuanlagen.
Die Bundesnetzagentur hat am 26.
Februar die maximalen Subventionsversprechen für Biomethananlagen und neue Rohbiomasseanlagen in den nächsten zwölf Monaten um den höchstmöglichen gesetzlichen Wert von +10
Prozent erhöht. Sie begründete die heraufgesetzten Höchstwerte mit der Notwendigkeit, die Förderlücke zu den Strom-Gestehungskosten in dem Segment zu verringern, damit sich die Gebotsdynamik nicht weiter vom gesetzlichen Ausbaupfad entfernt.
Da die beiden 2023er-Ausschreibungen für Biomasseanlagen in Summe überzeichnet waren und so das Argument, eine drohende Unterzeichnung verhindern zu müssen, entkräften würden, differenzierte die Behörde die damaligen Ausschreibungsergebnisse nach Neu- und Altanlagen und stellte fest, dass sich damals nur 10
Prozent respektive 5
Prozent der Gebote auf neue Anlagen bezogen, die daher einen erhöhten Höchstwert bräuchten.
Bis zu 21,03 CentVeröffentlichungen der Behörde zufolge haben sich somit die Höchstwerte für Biomethananlagen erstmals im Biomasse-Bereich seit Beginn der Ausschreibungen über 20
Ct/kWh erhöht, und zwar auf 21,03
Ct/kWh. Damit legt die Netzagentur überhaupt erstmals selbstständig einen Biomethan-Höchstwert fest; bislang galt ein gesetzlicher Höchstwert.
Gleichzeitig wurde die ausgeschriebene Leistung durch Übertrag von Volumina aus dem Vorjahr auf zweimal 600
MW verdoppelt, wobei dies bei der zweiten Ausschreibung am 1.
September noch nicht endgültig feststeht.
Am 2.
April aber ist damit die Wahrscheinlichkeit noch größer, dass Gebote zum neuen Höchstwert auch einen Zuschlag bekommen, nachdem es in den beiden Ausschreibungen 2023 von ursprünglich zweimal 300
MW für bis zu 19,31
Cent/kWh kein einziges Gebot gegeben hatte. Am 1.
Dezember 2021 hatte überhaupt die erste Ausschreibung von Biomethananlagen stattgefunden; zuvor waren diese Anlagen unter „Biomasse“ subsumiert.
Die Netzagentur machte sich zur Begründung eine Auftragsstudie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ), des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und des ESE-Consults Büro für Energiesystemeffizienz zu eigen gemacht. Ihr zufolge haben sich die Strom-Gestehungskosten für Biomethananlagen auf 27,5
Cent/kWh erhöht - und das schon nach Abzug der Wärmeerlöse und des Flexibilitätszuschlags.
So sieht es bei Rohbiomasse ausIn Bezug auf neue Rohbiomasseanlagen kamen die Gutachter, ebenfalls nach Abzug der anderen Erlöse, bei fester Biomasse auf Strom-Gestehungskosten von 26,7
Cent/kWh und bei Biogas auf 30,5
Cent/kWh. Für Bestandsanlagen reichen sie demnach bis zu 23,5
Cent/kWh bei Biogas.
Die Behörde glich daher den Höchstwert für neue Rohbiomasseanlagen fast auf den von Bestandsanlagen an und erhöhte ihn um 10
Prozent auf 19,43
Cent/kWh. Der Höchstwert für Altanlagen, die aus der gut 20-jährigen Förderung gefallen sind und für die eine Anschlussförderung beantragt wird, bleibt mit 19,83
Cent/kWh gegenüber 2023 gleich. Hätte die Netzagentur den Biomasse-Höchstwert nicht neu festgelegt, wäre er nach einem gesetzlichen Automatismus auf 15,91
Cent/kWh für Neuanlagen und 17,94
Cent/kWh für Altanlagen gefallen.
Die Bundesnetzagentur räumte ein, dass mit der teilweisen Heraufsetzung die „Förderlücke“ nur „verringert“ wird. Es werde aber gerade im Biomethan-Bereich „das Teilnehmerfeld (...) für einige Neuanlagen erweitert“. Die Behörde sah es so wie die Gutachter, dass wirtschaftliche Optimierungspotenziale, wie etwa die Fahrplan-Optimierung nicht berücksichtigt werden mussten, weil ihre Größenordnung „unsicher“ sei.
Am 2.
April werden 239
MW Rohbiomasse ausgeschrieben, am 1.
Oktober voraussichtlich 250
MW. Die April-Bekanntmachung am 26.
Februar war der gesetzlich letztmögliche Tag.
Biomasse-Lobby: Behörde ignoriert bestimmte KostensteigerungenDem Hauptstadtbüro Bioenergie genügt die Anhebung der Höchstwerte in zwei von drei Segmenten nicht. Büroleiterin Sandra Rostek erklärte, sie sei zwar ein „positives Signal für die Bioenergie. Die Bundesnetzagentur (...) ignoriert aber Kostensteigerungen im Bestand. Weitere Anpassungen im EEG müssen folgen.“ Laut Rostek ist die starke Überzeichnung der vergangenen Biomasseausschreibung um 218
Prozent kein Ausdruck ausreichender Gebotswerte, sondern der Befürchtung vieler Anlagenbetreiber geschuldet, aufgrund des geringen Ausschreibungsvolumens künftig gar keinen Vergütungsanspruch mehr zu erhalten.
Die Bundesnetzagentur stellt den Text ihrer aktuellen Festlegungen samt Gutachten
auf Unterseiten zu Rohbiomethan und
zu Biomethan zur Verfügung.
Montag, 26.02.2024, 16:41 Uhr
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