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In Zukunft sollen in Bayern auch denkmalgeschützte Bauten energetisch saniert und mit PV-Anlagen bestückt werden dürfen. Auch Windräder in der Nähe von Denkmälern werden möglich.
dpa − Der Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf Denkmälern oder in deren Umgebung wird in Bayern deutlich vereinfacht. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Novelle für das Denkmalschutzgesetz, welche die bisherige strenge Linie massiv aufweicht und etwa Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gestattet. Mit der Gesetzesänderung sollen auch energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden möglich werden. Durch die veränderten Regelungen solle der Wert der Denkmäler aber nicht beeinträchtigt werden, hieß es.
Im direkten Umfeld von Denkmälern sollen künftig auch Windräder kein Tabu mehr sein. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei "besonders landschaftsprägenden Denkmälern" erlaubnispflichtig sein - darunter fällt etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders schützenswerten Bauten umfasst rund 100 Schlösser, Kirchen und Monumente.
Dienstag, 2.08.2022, 16:14 Uhr
dpa
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