Quelle: Lutz Weidler (LKW)
Auch das schwarz-grün-rote Kabinett in Dresden will, dass neue Windenergieanlagen mehr Abstand zur Wohnbebauung einhalten. Windkraftmäßig hat der Freistaat die rote Laterne.
Die sächsische Landesregierung hat am 18. Januar einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung beschlossen und leitet eine entsprechende Änderung des sächsischen Baugesetzbuches nun dem Landtag zu. In einer Mitteilung des federführenden Regionalentwicklungs-Ministers Thomas Schmidt (CDU) heißt es, im Außenbereich gelte die neue Regel für fünf oder mehr Wohngebäude.
Von dem Mindestabstand kann demnach bei Repowering nach unten abgewichen werden − also, wenn Altanlagen durch leistungsstärkere, größere und höhere Windräder ersetzt werden − oder, wenn es sich um den Außenbereich handelt. In beiden Fällen ist dafür aber ein förmliches Ja der Standortgemeinde erforderlich.
"Nur mit den Menschen, nicht gegen sie"
Schmidt begründete die Verschärfung damit, die lokalen Spielräume und damit die Akzeptanz der Windkraft zu stärken und so mehr Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Ausbau der Windkraft könne "nur mit den Menschen gelingen und nicht gegen sie".
Sachsen wird von einer schwarz-rot-grünen Koalition regiert und setzt mit dem Kabinettsbeschluss den Koalitionsvertrag von 2019 um. Sachsen war 2021 das einzige deutsche Bundesland, in dem per Saldo ein Rückbau der Windkraft-Leistung stattgefunden hat.
Weitere Punkte der Landesbaugesetzbuch-Novelle setzen zusätzlich Beschlüsse der Bauministerkonferenz unter dem Signet der Energiewende und der Bewältigung des Klimawandels um: Ohne Baugenehmigungs-Verfahren dürfen künftig auch E-Ladestationen, Fahrradgaragen und -stellplätze, Wetterschutzeinrichtungen sowie Bewässerungsanlagen errichtet werden.
Brandenburg mit 1.000 Metern weiter
Am 16. Dezember hatte bereits der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit den Stimmen von Rot-Schwarz-Grün ein Windenergieanlagenabstandsgesetz mit 1.000-Meter-Regel beschlossen. Sie bezieht sich auf "Gebiete, die regelmäßig im Zusammenhang mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung stehen: alle Wohngebäude in Gebieten mit Bebauungsplänen sowie innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, in denen Wohngebäude nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässig sind, das heißt nicht nur ausnahmsweise", so der federführende Bauminister Guido Beermann (CDU) damals. Auch er sprach davon, einen "Ausgleich" und einen "gesellschaftlichen Konsens" schaffen zu wollen. Brandenburg nutzt damit ebenfalls eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch 2020 des Bundes.
Dabei sind 1.000 Meter nicht 1.000 Meter. Die besagte Abstandsregelung im schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen von Juli 2021 dürfte die restriktivste sein: Sie bemisst sich zu jedem einzelnen Wohngebäude. Bayern wiederum verlangt für die Privilegierung von Windenergie-Projekten im Außenbereich den zehnfachen Abstand der Anlagenhöhe oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde, der aber durch Bürgerentscheide wieder gekippt werden kann. Bei heute durchschnittlich 206 Meter hohen Neuanlagen ergibt sich ein Abstand von gut 2 Kilometer. Über diese 10H-Regelung sprach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 20. Januar in München mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Habeck will 10H abschaffen, Söder verteidigt die Regelung im Wesentlichen (wir berichteten).
Donnerstag, 20.01.2022, 13:17 Uhr
Georg Eble
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