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Energie & Management > Windkraft Onshore - 22 Windkraft-Unternehmen beteiligen Kommunen an Erträgen
Quelle: Pixabay / meineresterampe
Windkraft Onshore

22 Windkraft-Unternehmen beteiligen Kommunen an Erträgen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält eine freiwillige Regelung, um Standortkommunen an Windkraftanlagen zu beteiligen. 22 Unternehmen haben sich jetzt dazu verpflichtet.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte am 18. Juli eine Liste von 22 Projektierern und Betreibern von Windkraftanlagen, die sich selbst verpflichten, eine Kommunalabgabe zu zahlen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält im Kern seit 2021 eine freiwillige Regelung, die eine finanzielle Beteiligung ermöglicht. So sollen die Standortgemeinden mit 0,2 Cent/kWh direkt von den Stromerträgen der Windenergie-Projekte in ihrer näheren Umgebung profitieren.

Ziel der Abgabe ist es, die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar zu machen und die Akzeptanz entsprechender Projekte zu verbessern. Die Selbstverpflichtung besagt auch, die Gemeinden in 2,5 Kilometern Umkreis der Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen, also immer den Höchstsatz 0,2 Cent zu zahlen und das auch, wenn die Windenergieanlagen bereits ins Netz einspeisen. Damit wird die freiwillige Soll-Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG von den Unterzeichnern obligatorisch umgesetzt.

Je Windturbine 20.000 Euro möglich

Je nach Standort können die Anliegergemeinden mit einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage rechnen. Diese zusätzlichen Einnahmen können sie ohne Zweckbindung, also nach eigenem Gutdünken investieren und damit die Lebensqualität in der Gemeinde weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern. Dies kann beispielsweise Bildungs- und Sozialprojekte, den Ausbau der Infrastruktur oder Investitionen in weitere umweltfreundliche Technologien umfassen.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae nannte die Selbstverpflichtung eine gute Nachricht für die Kommunen. „Die Unternehmen sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG“, erklärte sie.

EnBW macht eine Einschränkung

Die Energie Baden-Württemberg AG verpflichtete sich in einer separaten Erklärung, die auf die BDEW-Erklärung Bezug nimmt, ebenfalls auf die flächendeckende Onshore-Windabgabe. Allerdings war bei der EnBW nur von Neuprojekten die Rede. Die Freiflächen-Photovoltaik, bei der ebenfalls 0,2 Cent/kWh möglich sind, kam in beiden Selbstverpflichtungen nicht vor.
 
Die Unterzeichner der Selbstverpflichtung, an die Windkraft-Anliegergemeinden zu zahlen
- Zur Vollansicht bitte auf das Bild klicken -
Quelle: BDEW

Donnerstag, 18.07.2024, 14:57 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - 22 Windkraft-Unternehmen beteiligen Kommunen an Erträgen
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Windkraft Onshore
22 Windkraft-Unternehmen beteiligen Kommunen an Erträgen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält eine freiwillige Regelung, um Standortkommunen an Windkraftanlagen zu beteiligen. 22 Unternehmen haben sich jetzt dazu verpflichtet.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte am 18. Juli eine Liste von 22 Projektierern und Betreibern von Windkraftanlagen, die sich selbst verpflichten, eine Kommunalabgabe zu zahlen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält im Kern seit 2021 eine freiwillige Regelung, die eine finanzielle Beteiligung ermöglicht. So sollen die Standortgemeinden mit 0,2 Cent/kWh direkt von den Stromerträgen der Windenergie-Projekte in ihrer näheren Umgebung profitieren.

Ziel der Abgabe ist es, die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar zu machen und die Akzeptanz entsprechender Projekte zu verbessern. Die Selbstverpflichtung besagt auch, die Gemeinden in 2,5 Kilometern Umkreis der Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen, also immer den Höchstsatz 0,2 Cent zu zahlen und das auch, wenn die Windenergieanlagen bereits ins Netz einspeisen. Damit wird die freiwillige Soll-Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG von den Unterzeichnern obligatorisch umgesetzt.

Je Windturbine 20.000 Euro möglich

Je nach Standort können die Anliegergemeinden mit einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage rechnen. Diese zusätzlichen Einnahmen können sie ohne Zweckbindung, also nach eigenem Gutdünken investieren und damit die Lebensqualität in der Gemeinde weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern. Dies kann beispielsweise Bildungs- und Sozialprojekte, den Ausbau der Infrastruktur oder Investitionen in weitere umweltfreundliche Technologien umfassen.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae nannte die Selbstverpflichtung eine gute Nachricht für die Kommunen. „Die Unternehmen sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG“, erklärte sie.

EnBW macht eine Einschränkung

Die Energie Baden-Württemberg AG verpflichtete sich in einer separaten Erklärung, die auf die BDEW-Erklärung Bezug nimmt, ebenfalls auf die flächendeckende Onshore-Windabgabe. Allerdings war bei der EnBW nur von Neuprojekten die Rede. Die Freiflächen-Photovoltaik, bei der ebenfalls 0,2 Cent/kWh möglich sind, kam in beiden Selbstverpflichtungen nicht vor.
 
Die Unterzeichner der Selbstverpflichtung, an die Windkraft-Anliegergemeinden zu zahlen
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Quelle: BDEW

Donnerstag, 18.07.2024, 14:57 Uhr
Susanne Harmsen

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