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Energie & Management > KWK - „Die Kraft-Wärme-Kopplung muss ins GEG“
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
KWK

„Die Kraft-Wärme-Kopplung muss ins GEG“

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll reformiert werden. Die zuständigen Ministerien arbeiten derzeit an einem Eckpunkte-Papier. Die KWK-Branche drängt auf substanzielle Änderungen.
Das angekündigte Eckpunktepapier für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll „bis circa Ende Januar 2026“ ausgearbeitet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf Anfrage der Redaktion am 22. Januar mit.

Anschließend soll es vom BMWE zügig ins Kabinett eingebracht werden. „Dies ist auch Grundlage für die kommunale Wärmewende“, schreibt das BMWE. Zu Inhalten und Verhandlungsständen der laufenden Gespräche rund um das Eckpunktepapier wollten die beteiligten Ministerien keine Angaben machen.

Zuvor hatte die Bundesregierung im Dezember eine Entscheidung über die Eckpunkte für die Reform auf Ende Januar vertagt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das bisherige GEG durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu ersetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte Mitte Dezember, das neue Gesetz solle technologieoffener und einfacher werden. Bestehende und funktionierende Heizungen sollen weiterlaufen können. 

Strittig bleibt vor allem die Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), kritisierte einen faktischen Zwang zur Wärmepumpe. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) warnte dagegen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Die Zuständigkeit für das GEG liegt gemeinsam beim Bundeswirtschaftsministerium und beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Technologieoffenheit als Maßstab

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) bewertet zwar die geplante GEG-Novelle grundsätzlich als wichtiges Signal. Die Branche fordert jedoch mehr Technologieoffenheit, Rechtssicherheit sowie die klare Anerkennung der KWK. Die angekündigte Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ dürfe „in keinem Fall bloße Symbolpolitik“ bleiben. Pauschale Vorgaben oder der Ausschluss einzelner Technologien lehnt der Verband ab.

Die Wärmewende gilt als zentrales Transformationsprojekt der kommenden Jahre. Entsprechend groß sei der Bedarf an praktikablen Lösungen, die sich in bestehende Energiesysteme integrieren lassen und Versorgungssicherheit gewährleisten. „Damit muss die Kraft-Wärme-Kopplung auch im Rahmen eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes anerkannt werden“, plädiert der B.KWK. Die Kraft-Wärme-Kopplung erfülle bereits heute die Anforderungen der Koalition an ein zukünftiges Energiesystem und könne entsprechend als Erfüllungsoption dienen.

Auch für den Vorsitzenden des Landesverbands Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland und Mitglied im Vorstand des B.KWK, Christoph Zeis, ist klar: „Die KWK muss ins Gebäudeenergiegesetz.“ Unverständlich sei für ihn, dass die KWK als etablierte Technologie zwar im Wärmeplanungsgesetz (WPG) adressiert sei, im GEG jedoch keine Rolle spiele.

„Dass es eine verstärkte Elektrifizierung auch des Wärmebereichs mit Wärmepumpen geben muss, ist unbestritten“, sagte Zeis, der hauptberuflich Geschäftsführer der kommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) ist. „Es muss aber technisch und wirtschaftlich insbesondere auch mit Blick auf die erforderliche Funktionalität in den Gebäuden umsetzbar sein.“

In der Praxis zeige sich, dass für eine sichere Versorgung molekulare Energieträger unverzichtbar seien. Bioenergie im Wärmesystem könne als speicherbare Energie über KWK-Anlagen zudem eine Ausgleichsfunktion im Stromsystem übernehmen, wenn Wind- und Solarenergie besonders während der Heizperiode Residuallasten hinterlassen.

Daher plädiert Zeis für die Kraft-Wärme-Kopplung als eigenständige Erfüllungsoption in einem reformierten Gebäudeenergiegesetz und auch dafür, dass die Abwärme aus KWK-Anlagen als anrechenbare Option berücksichtigt wird. Damit die KWK ihre systemischen Vorteile künftig ausschöpfen und als Königsdisziplin der Energieeffizienz zum Klimaschutz beitragen könne, müsse die Technologie zunehmend auf grüne Gase umgestellt und flexibler betrieben werden. Dieses Erfordernis sei der Branche bewusst, betonte Zeis.

Der Branchenverband verweist auf die flexible Bereitstellung von Wärme und Strom sowie auf die systemische Einbindung erneuerbarer Energien. Für die Unternehmen seien verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erforderlich, um Investitionsentscheidungen treffen zu können. Unklare oder kurzfristig geänderte Vorgaben bremsten Investitionen und verzögerten die Transformation des Wärmesystems hin zur Klimaneutralität. 

Donnerstag, 22.01.2026, 16:23 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > KWK - „Die Kraft-Wärme-Kopplung muss ins GEG“
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
KWK
„Die Kraft-Wärme-Kopplung muss ins GEG“
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll reformiert werden. Die zuständigen Ministerien arbeiten derzeit an einem Eckpunkte-Papier. Die KWK-Branche drängt auf substanzielle Änderungen.
Das angekündigte Eckpunktepapier für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll „bis circa Ende Januar 2026“ ausgearbeitet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf Anfrage der Redaktion am 22. Januar mit.

Anschließend soll es vom BMWE zügig ins Kabinett eingebracht werden. „Dies ist auch Grundlage für die kommunale Wärmewende“, schreibt das BMWE. Zu Inhalten und Verhandlungsständen der laufenden Gespräche rund um das Eckpunktepapier wollten die beteiligten Ministerien keine Angaben machen.

Zuvor hatte die Bundesregierung im Dezember eine Entscheidung über die Eckpunkte für die Reform auf Ende Januar vertagt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das bisherige GEG durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu ersetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte Mitte Dezember, das neue Gesetz solle technologieoffener und einfacher werden. Bestehende und funktionierende Heizungen sollen weiterlaufen können. 

Strittig bleibt vor allem die Vorgabe, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), kritisierte einen faktischen Zwang zur Wärmepumpe. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) warnte dagegen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Die Zuständigkeit für das GEG liegt gemeinsam beim Bundeswirtschaftsministerium und beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Technologieoffenheit als Maßstab

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) bewertet zwar die geplante GEG-Novelle grundsätzlich als wichtiges Signal. Die Branche fordert jedoch mehr Technologieoffenheit, Rechtssicherheit sowie die klare Anerkennung der KWK. Die angekündigte Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ dürfe „in keinem Fall bloße Symbolpolitik“ bleiben. Pauschale Vorgaben oder der Ausschluss einzelner Technologien lehnt der Verband ab.

Die Wärmewende gilt als zentrales Transformationsprojekt der kommenden Jahre. Entsprechend groß sei der Bedarf an praktikablen Lösungen, die sich in bestehende Energiesysteme integrieren lassen und Versorgungssicherheit gewährleisten. „Damit muss die Kraft-Wärme-Kopplung auch im Rahmen eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes anerkannt werden“, plädiert der B.KWK. Die Kraft-Wärme-Kopplung erfülle bereits heute die Anforderungen der Koalition an ein zukünftiges Energiesystem und könne entsprechend als Erfüllungsoption dienen.

Auch für den Vorsitzenden des Landesverbands Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland und Mitglied im Vorstand des B.KWK, Christoph Zeis, ist klar: „Die KWK muss ins Gebäudeenergiegesetz.“ Unverständlich sei für ihn, dass die KWK als etablierte Technologie zwar im Wärmeplanungsgesetz (WPG) adressiert sei, im GEG jedoch keine Rolle spiele.

„Dass es eine verstärkte Elektrifizierung auch des Wärmebereichs mit Wärmepumpen geben muss, ist unbestritten“, sagte Zeis, der hauptberuflich Geschäftsführer der kommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) ist. „Es muss aber technisch und wirtschaftlich insbesondere auch mit Blick auf die erforderliche Funktionalität in den Gebäuden umsetzbar sein.“

In der Praxis zeige sich, dass für eine sichere Versorgung molekulare Energieträger unverzichtbar seien. Bioenergie im Wärmesystem könne als speicherbare Energie über KWK-Anlagen zudem eine Ausgleichsfunktion im Stromsystem übernehmen, wenn Wind- und Solarenergie besonders während der Heizperiode Residuallasten hinterlassen.

Daher plädiert Zeis für die Kraft-Wärme-Kopplung als eigenständige Erfüllungsoption in einem reformierten Gebäudeenergiegesetz und auch dafür, dass die Abwärme aus KWK-Anlagen als anrechenbare Option berücksichtigt wird. Damit die KWK ihre systemischen Vorteile künftig ausschöpfen und als Königsdisziplin der Energieeffizienz zum Klimaschutz beitragen könne, müsse die Technologie zunehmend auf grüne Gase umgestellt und flexibler betrieben werden. Dieses Erfordernis sei der Branche bewusst, betonte Zeis.

Der Branchenverband verweist auf die flexible Bereitstellung von Wärme und Strom sowie auf die systemische Einbindung erneuerbarer Energien. Für die Unternehmen seien verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erforderlich, um Investitionsentscheidungen treffen zu können. Unklare oder kurzfristig geänderte Vorgaben bremsten Investitionen und verzögerten die Transformation des Wärmesystems hin zur Klimaneutralität. 

Donnerstag, 22.01.2026, 16:23 Uhr
Heidi Roider

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