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Energie & Management > Stromspeicher - VKU sieht Handlungsbedarf beim Baurecht
Quelle: Fotolia / malp
Stromspeicher

VKU sieht Handlungsbedarf beim Baurecht

Großbatteriespeicher gewinnen bei kommunalen Energieversorgern an Bedeutung. Der VKU fordert dafür verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Netzanschlüsse.
Der Ausbau von Großbatteriespeichern gewinnt bei kommunalen Energieversorgern an Dynamik. Nach einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) setzen bereits 11 Prozent der befragten Unternehmen konkrete Speicherprojekte um. Weitere 27 Prozent planen entsprechende Vorhaben, während 46 Prozent nach eigenen Angaben Einstiegsmöglichkeiten prüfen. Rund 35 Prozent der Befragten messen Batteriespeichern eine hohe oder sehr hohe Bedeutung für ihr Unternehmen bis zum Jahr 2030 zu.

Es können Speicher zum Einsatz kommen, die unmittelbar mit Erneuerbaren-Anlagen gekoppelt sind (Co-Location) oder als eigenständige Anlage (stand-alone) ans Netz angeschlossen sind. Diese könnten den Netzausbaubedarf reduzieren. Ingbert Liebing betont, entscheidend sei ein netzdienlicher und wirtschaftlicher Einsatz der Speicher. Dafür seien verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich, damit die derzeitige Entwicklung nicht gebremst werde. „Wenn wir den Speicherhochlauf jetzt nicht konsequent voranbringen, drohen steigende Systemkosten und zusätzliche Belastungen für Netze und Verbraucher“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Handlungsbedarf sieht der Verband insbesondere im Baurecht. Derzeit können Batteriespeicher im Umfeld von Umspannwerken und Kraftwerken ohne Bebauungsplan errichtet werden, sofern sie nicht weiter als 200 Meter entfernt liegen. Im Rahmen der laufenden Reform des Baugesetzbuchs fordert der VKU eine Ausweitung dieser Privilegierung auf mindestens 500 Meter.

Dauer von Netzanschlussverfahren variiert stark

Die Größenordnung der geplanten und bereits laufenden Projekte bei kommunalen Unternehmen fällt unterschiedlich aus. Jeweils 34 Prozent der Befragten setzen auf Speicher mit einer Leistung zwischen 1 und 5 Megawatt beziehungsweise zwischen 5 und 10 Megawatt. Rund 23 Prozent planen Anlagen mit 10 bis 100 Megawatt Leistung. Sieben Prozent verfolgen Projekte im Bereich von 100 bis 500 Megawatt. Damit erreichen einzelne Speicheranlagen Leistungsgrößen, die mit konventionellen Kraftwerksblöcken vergleichbar sind.

Neben Speichern sorgen der Ausbau von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für zusätzliche Anschlussanfragen. Bei 38 Prozent der Netzbetreiber nahm deren Zahl im Jahr 2025 zu, bei 11 Prozent sogar deutlich. Die Dauer von Netzanschlussverfahren variiert laut Umfrage dabei erheblich. Bei 27 Prozent der Unternehmen vergehen vom vollständigen Eingang der Unterlagen bis zur Inbetriebnahme weniger als sechs Monate, bei 42 Prozent betragen die Zeiträume zwischen sechs und zwölf Monaten, während bei 19 Prozent der Befragten zwölf bis 18 Monate erforderlich sind.

Positiv bewertet der VKU die Überlegungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des Verfahrens zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Nach dem aktuellen Eckpunktepapier sollen bestehende Netzentgeltbefreiungen für neue Batteriespeicher, die bis Sommer 2029 ans Netz gehen, erhalten bleiben. Auch für Bestandsspeicher sollen Entgelte erst nach dem Auslaufen bestehender Sonderregelungen greifen. Kritisch beurteilt der VKU dagegen die geplante Beibehaltung dynamischer Netzentgelte.

Für den weiteren Ausbau fordert der Verband bundesweit einheitliche Regeln für Netzanschlüsse „mit fairer Priorisierung nach Netzausbaubedarf mit Baukostenzuschüssen“. Darüber hinaus seien langfristig verlässliche Vorgaben zu Netzentgelten und Umlagen notwendig sowie vereinfachte digitale Prozesse für Messung, Marktintegration und Redispatch. Zudem sollten Speicher nach Auffassung des Verbands stärker als Co-Location-Anlagen konzipiert werden.

Die Speicher-Umfrage wurde zwischen dem 21. April und dem 22. Mai 2026 unter den kaufmännischen und technischen Geschäftsführungen von 756 VKU-Mitgliedsunternehmen mit Stromsparte durchgeführt.

Mittwoch, 10.06.2026, 09:42 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Stromspeicher - VKU sieht Handlungsbedarf beim Baurecht
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VKU sieht Handlungsbedarf beim Baurecht
Großbatteriespeicher gewinnen bei kommunalen Energieversorgern an Bedeutung. Der VKU fordert dafür verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Netzanschlüsse.
Der Ausbau von Großbatteriespeichern gewinnt bei kommunalen Energieversorgern an Dynamik. Nach einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) setzen bereits 11 Prozent der befragten Unternehmen konkrete Speicherprojekte um. Weitere 27 Prozent planen entsprechende Vorhaben, während 46 Prozent nach eigenen Angaben Einstiegsmöglichkeiten prüfen. Rund 35 Prozent der Befragten messen Batteriespeichern eine hohe oder sehr hohe Bedeutung für ihr Unternehmen bis zum Jahr 2030 zu.

Es können Speicher zum Einsatz kommen, die unmittelbar mit Erneuerbaren-Anlagen gekoppelt sind (Co-Location) oder als eigenständige Anlage (stand-alone) ans Netz angeschlossen sind. Diese könnten den Netzausbaubedarf reduzieren. Ingbert Liebing betont, entscheidend sei ein netzdienlicher und wirtschaftlicher Einsatz der Speicher. Dafür seien verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich, damit die derzeitige Entwicklung nicht gebremst werde. „Wenn wir den Speicherhochlauf jetzt nicht konsequent voranbringen, drohen steigende Systemkosten und zusätzliche Belastungen für Netze und Verbraucher“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Handlungsbedarf sieht der Verband insbesondere im Baurecht. Derzeit können Batteriespeicher im Umfeld von Umspannwerken und Kraftwerken ohne Bebauungsplan errichtet werden, sofern sie nicht weiter als 200 Meter entfernt liegen. Im Rahmen der laufenden Reform des Baugesetzbuchs fordert der VKU eine Ausweitung dieser Privilegierung auf mindestens 500 Meter.

Dauer von Netzanschlussverfahren variiert stark

Die Größenordnung der geplanten und bereits laufenden Projekte bei kommunalen Unternehmen fällt unterschiedlich aus. Jeweils 34 Prozent der Befragten setzen auf Speicher mit einer Leistung zwischen 1 und 5 Megawatt beziehungsweise zwischen 5 und 10 Megawatt. Rund 23 Prozent planen Anlagen mit 10 bis 100 Megawatt Leistung. Sieben Prozent verfolgen Projekte im Bereich von 100 bis 500 Megawatt. Damit erreichen einzelne Speicheranlagen Leistungsgrößen, die mit konventionellen Kraftwerksblöcken vergleichbar sind.

Neben Speichern sorgen der Ausbau von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für zusätzliche Anschlussanfragen. Bei 38 Prozent der Netzbetreiber nahm deren Zahl im Jahr 2025 zu, bei 11 Prozent sogar deutlich. Die Dauer von Netzanschlussverfahren variiert laut Umfrage dabei erheblich. Bei 27 Prozent der Unternehmen vergehen vom vollständigen Eingang der Unterlagen bis zur Inbetriebnahme weniger als sechs Monate, bei 42 Prozent betragen die Zeiträume zwischen sechs und zwölf Monaten, während bei 19 Prozent der Befragten zwölf bis 18 Monate erforderlich sind.

Positiv bewertet der VKU die Überlegungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des Verfahrens zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Nach dem aktuellen Eckpunktepapier sollen bestehende Netzentgeltbefreiungen für neue Batteriespeicher, die bis Sommer 2029 ans Netz gehen, erhalten bleiben. Auch für Bestandsspeicher sollen Entgelte erst nach dem Auslaufen bestehender Sonderregelungen greifen. Kritisch beurteilt der VKU dagegen die geplante Beibehaltung dynamischer Netzentgelte.

Für den weiteren Ausbau fordert der Verband bundesweit einheitliche Regeln für Netzanschlüsse „mit fairer Priorisierung nach Netzausbaubedarf mit Baukostenzuschüssen“. Darüber hinaus seien langfristig verlässliche Vorgaben zu Netzentgelten und Umlagen notwendig sowie vereinfachte digitale Prozesse für Messung, Marktintegration und Redispatch. Zudem sollten Speicher nach Auffassung des Verbands stärker als Co-Location-Anlagen konzipiert werden.

Die Speicher-Umfrage wurde zwischen dem 21. April und dem 22. Mai 2026 unter den kaufmännischen und technischen Geschäftsführungen von 756 VKU-Mitgliedsunternehmen mit Stromsparte durchgeführt.

Mittwoch, 10.06.2026, 09:42 Uhr
Fritz Wilhelm

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