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Mehrere Verbände haben Stellung zum Entwurf der BEHG-Novelle genommen. Sie begrüßen den Übergang bis 2027 teilweise, fordern aber Nachbesserungen bei Emissionshandel und CO2-Bepreisung.
Die geplante Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) stößt bei Wirtschafts- und Umweltverbänden auf ein gemischtes Echo. Anlass ist die Entscheidung der Bundesregierung, den nationalen CO2-Preiskorridor für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Jahr 2027 auf 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 fortzuführen. Damit reagiert sie auf die Verschiebung des europäischen Emissionshandelssystems ETS2.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt zwar die Fortführung des Preiskorridors. Nach Einschätzung des Verbandes enthält der Gesetzentwurf jedoch Regelungen, die Spekulationen mit CO2-Zertifikaten begünstigen könnten. Demnach ermögliche das vorgesehene Auktionsverfahren Marktteilnehmern ohne eigenen Zertifikatebedarf, Zertifikate günstig zu erwerben und später mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Dadurch entstünden zusätzliche Kosten für Stadtwerke, Unternehmen und Verbraucher, ohne dass dies einen Beitrag zum Klimaschutz leiste. Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Kai Lobo fordert deshalb Änderungen am Gesetzentwurf. Nach Ansicht des Verbandes sollten unter anderem die geplanten Preisaufschläge für Nachkauf- und Überschussmengen entfallen. „Der Zugang zu den Auktionen soll im Wesentlichen auf verpflichtete Unternehmen und deren Intermediäre beschränkt werden“, so Lobo. Darüber hinaus spricht sich der VKU für mehr Transparenz bei der Zuteilung der Zertifikate aus.
Künstliche Verknappung befürchtetNach Angaben des Verbandes übernehmen Intermediäre für viele kleinere und mittlere Stadtwerke die Teilnahme an den Auktionen, da diese keinen direkten Börsenzugang besitzen. Der VKU warnt, dass Spekulanten durch die Verknappung der Zertifikate sichere Gewinne erzielen könnten. Die dadurch gebundene Liquidität fehle den Stadtwerken anschließend für Investitionen in die Energieinfrastruktur. Auch die kommunale Abfallwirtschaft sei betroffen, da der CO2-Preis inzwischen auf die Abfallverbrennung angewendet werde und sich dadurch Gebühren erhöhen könnten.
Auch der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sieht Nachbesserungsbedarf. Nach Einschätzung des Verbandes könnte die vorgesehene Verringerung der verfügbaren Zertifikatsmenge im Jahr 2027 zu einer stärkeren Verknappung führen. Unternehmen müssten dann zusätzliche Zertifikate zu höheren Preisen erwerben. Laut VIK werde damit das politische Ziel verfehlt, die CO2-Kosten auf dem Niveau des Jahres 2026 zu stabilisieren.
Der Verband fordert deshalb unter anderem, die Auktionen erst im November eines Berichtsjahres beginnen zu lassen. Unternehmen könnten ihren tatsächlichen Bedarf dann genauer bestimmen und kostspielige Nachkäufe vermeiden. Außerdem verlangt der VIK eine aus seiner Sicht wirksamere Kompensation zusätzlicher CO2-Kosten für energieintensive Unternehmen.
Klimapolitische Anforderungen unterlaufenDer Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dachverband der Erneuerbaren-Branche mit Sitz in Berlin, bewertet den Entwurf ebenfalls differenziert. Der Verband begrüßt, dass die Bundesregierung nach der Verschiebung des ETS2 einen rechtssicheren Übergang schafft und Verwaltungsverfahren vereinfacht. Aus Sicht des BEE bleibt der Entwurf jedoch hinter den klimapolitischen Anforderungen zurück.
Nach Einschätzung des Verbandes schafft der fortgeführte Preiskorridor zwar Planungssicherheit, setzt aber keine zusätzlichen Anreize für erneuerbare Wärme, erneuerbare Mobilität und andere klimafreundliche Technologien. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärt: „Die CO2-Bepreisung muss auch während der Übergangsphase eine stärkere Lenkungswirkung zugunsten erneuerbarer Energien entfalten.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert den Gesetzentwurf ebenfalls. Nach Auffassung des Verbandes gefährdet das Einfrieren des nationalen CO2-Preises die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds. Die Bundesregierung solle klimaschädliche Subventionen abbauen und die Einnahmen aus dem Emissionshandel komplett für sozial- und klimapolitische Maßnahmen verwenden. Dazu gehöre beispielsweise ein Klima- oder Mobilitätsgeld.
Die
VKU-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des BEHG steht im Internet bereit.
(sh)
Freitag, 17.07.2026, 16:02 Uhr
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