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Energie & Management > Stromnetz - Übertragungsnetzentgelte steigen 2027
Quelle: Shutterstock / BELL KA PANG
Stromnetz

Übertragungsnetzentgelte steigen 2027

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Ein geplanter Bundeszuschuss begrenzt den Anstieg.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, Tennet Germany und Transnet BW haben am 1. Oktober die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Demnach liegt das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr bei 3,54 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Für 2026 beträgt der Wert 2,86 ct/kWh.

In die Berechnung haben die ÜNB einen geplanten Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einbezogen. Das Bundeskabinett hatte Anfang September 2026 einen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro für 2027 beschlossen. In diesem Jahr beträgt er 6,5 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen und im Energiewirtschaftsgesetz (§ 24d EnWG) verankert werden.

Ohne den Zuschuss würden die Übertragungsnetzentgelte nach Angaben der ÜNB im kommenden Jahr auf 6,52 ct/kWh steigen. Gegenüber dem angesetzten Wert mit Zuschuss entspräche dies einem Unterschied von 2,98 ct/kWh.

Zuschuss soll bis 2029 gelten

Die vier ÜNB begrüßen nach eigenen Angaben die geplante Fortführung des Zuschusses. Laut dem Gesetzentwurf vom 2. September 2026 soll der Bund die Übertragungsnetzkosten auch in den Jahren 2028 und 2029 in gleicher Höhe bezuschussen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte ist die gesetzliche Grundlage für den Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 allerdings noch nicht verabschiedet. Die veröffentlichten Werte stehen daher unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine entsprechende Rechtssicherheit bestehen, rechnen die ÜNB damit, dass die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2027 entsprechend höher ausfallen. 

Weitergabe an Netznutzer

Die ÜNB weisen darauf hin, dass sie den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einsetzen müssen. Als regulierte Unternehmen erhalten sie nach eigenen Angaben keinen finanziellen Vorteil aus der Förderung.

Von den niedrigeren Übertragungsnetzentgelten profitieren zunächst die Kunden, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen. Über die nachgelagerten Verteilnetze kann sich die Entlastung auch auf weitere Stromkunden auswirken. Wie stark sie dort ankommt, hängt laut den ÜNB von den jeweiligen Netzstrukturen und Kosten der regionalen Verteilnetze ab.

Die Höhe der Netzkosten wird nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber vor allem durch Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität sowie durch Investitions- und Betriebskosten für die Netzinfrastruktur bestimmt. Zum Systembetrieb gehört etwa das Engpassmanagement, mit dem Überlastungen im Stromnetz vermieden werden sollen. Mit dem weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes sollen die Kosten für das Engpassmanagement perspektivisch zurückgehen. (sh)

Donnerstag, 1.10.2026, 10:37 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Übertragungsnetzentgelte steigen 2027
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Übertragungsnetzentgelte steigen 2027
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Ein geplanter Bundeszuschuss begrenzt den Anstieg.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, Tennet Germany und Transnet BW haben am 1. Oktober die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Demnach liegt das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene im kommenden Jahr bei 3,54 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Für 2026 beträgt der Wert 2,86 ct/kWh.

In die Berechnung haben die ÜNB einen geplanten Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten einbezogen. Das Bundeskabinett hatte Anfang September 2026 einen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro für 2027 beschlossen. In diesem Jahr beträgt er 6,5 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen und im Energiewirtschaftsgesetz (§ 24d EnWG) verankert werden.

Ohne den Zuschuss würden die Übertragungsnetzentgelte nach Angaben der ÜNB im kommenden Jahr auf 6,52 ct/kWh steigen. Gegenüber dem angesetzten Wert mit Zuschuss entspräche dies einem Unterschied von 2,98 ct/kWh.

Zuschuss soll bis 2029 gelten

Die vier ÜNB begrüßen nach eigenen Angaben die geplante Fortführung des Zuschusses. Laut dem Gesetzentwurf vom 2. September 2026 soll der Bund die Übertragungsnetzkosten auch in den Jahren 2028 und 2029 in gleicher Höhe bezuschussen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte ist die gesetzliche Grundlage für den Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 allerdings noch nicht verabschiedet. Die veröffentlichten Werte stehen daher unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine entsprechende Rechtssicherheit bestehen, rechnen die ÜNB damit, dass die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2027 entsprechend höher ausfallen. 

Weitergabe an Netznutzer

Die ÜNB weisen darauf hin, dass sie den geplanten Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einsetzen müssen. Als regulierte Unternehmen erhalten sie nach eigenen Angaben keinen finanziellen Vorteil aus der Förderung.

Von den niedrigeren Übertragungsnetzentgelten profitieren zunächst die Kunden, die Strom aus dem Übertragungsnetz beziehen. Über die nachgelagerten Verteilnetze kann sich die Entlastung auch auf weitere Stromkunden auswirken. Wie stark sie dort ankommt, hängt laut den ÜNB von den jeweiligen Netzstrukturen und Kosten der regionalen Verteilnetze ab.

Die Höhe der Netzkosten wird nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber vor allem durch Maßnahmen zur Sicherung der Systemstabilität sowie durch Investitions- und Betriebskosten für die Netzinfrastruktur bestimmt. Zum Systembetrieb gehört etwa das Engpassmanagement, mit dem Überlastungen im Stromnetz vermieden werden sollen. Mit dem weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes sollen die Kosten für das Engpassmanagement perspektivisch zurückgehen. (sh)

Donnerstag, 1.10.2026, 10:37 Uhr
Susanne Harmsen

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