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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 28. August die Einwände von Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde bestätigt.
Voraussichtlich ab 1. September dürfe der Tagebau nur noch im Sicherheitsbetrieb laufen, teilen die Umweltverbände mit. Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und Grüner Liga gegen die Betriebsgenehmigung des Braunkohletagebaus Jänschwalde. Grund sind die fehlenden Naturschutzgutachten zu Auswirkungen auf angre
Donnerstag, 29.08.2019, 16:39 Uhr
Susanne Harmsen
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