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Energie & Management > Klimaschutz - Steigende Beschäftigung dank Hilfen für Kohleregionen
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Steigende Beschäftigung dank Hilfen für Kohleregionen

Das Bundeskabinett hat den ersten Bericht zur Evaluierung des Investitionsgesetzes (InvKG) Kohleregionen verabschiedet. Demnach wurde die Arbeitslosigkeit bisher in Schach gehalten.
Das Bundeswirtschaftsministerium muss erstmalig zum 30. Juni 2023 alle zwei Jahre berichten, wie die Fördermittel für den Kohleausstieg in den betroffenen Regionen ankommen. Zielgrößen dafür sind Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen. Am 16. August wurde der erste "Bericht über das Investitionsgesetz Kohleregionen" (InvKG) vom Bundeskabinett verabschiedet.

Aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums im Vergleich mit dem zeitlichen Horizont der Maßnahmen seien Aussagen zur Wirkung bisher nur begrenzt möglich, schränkt der Report ein. Dennoch seien einige Trends erkennbar. So nehme die Beschäftigung im Braunkohlesektor ab. Dennoch sei der befürchtete Stellenabbau ausgeblieben und sogar „eine insgesamt positive Beschäftigungsentwicklung in den Landkreisen des Fördergebiets zu beobachten“. Dies wird darauf zurückgeführt, dass die Maßnahmen des InvKG parallel zum Kohleausstieg laufen. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zwischen 2019 und 2022 zeige, dass die Beschäftigungsquote in allen Revieren, außer dem sächsischen Teil des Lausitzer Braunkohle-Reviers, leicht steigt.

Die bisherige Förderung durch das InvKG finde zunächst überwiegend im Bereich Forschung und Entwicklung, Bildung sowie Erschließung von Arbeitskräften statt. Im Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers seien 29,1 Prozent der Mittel für Bundesmaßnahmen in die Erschließung des Arbeitskräftepotenzials verplant, 15,6 Prozent in die Bildung und 26,1 Prozent in die Forschung und Entwicklung.

Erst ein relativ geringer Teil des Gesamtbudgets sei abgeflossen, weil sich viele Projekte erst in der Planung befinden. Das sei aber in Anbetracht der bisher kurzen Implementierungszeit von zwei Jahren nicht überraschend, so der Bericht.

Im Lausitzer (136,3 Prozent) sowie im Mitteldeutschen Revier (163,9 Prozent) sei das Gesamtbudget der Länder für die erste Förderperiode zwischen 2020 und 2026 dennoch bereits überzeichnet, heißt es in einem Gutachten der Leibniz-Institute für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und Essen (RWI). Das Budget für Sachsen sei mit 96,3 Prozent nahezu ausgeschöpft. Große Puffer bestehen demnach vor allem noch im Land Nordrhein-Westfalen (68,6 Prozent).

Hintergrund des Fördergesetzes für die Kohleregionen

Das InvKG ist seit August 2020 in Kraft, um den Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen und ihm einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Dabei handelt es sich um das Lausitzer Revier in Brandenburg und Sachsen, das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen und das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Weitere Mittel stehen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land zur Verfügung.

Der Bund unterstützt die Abkehr von der Kohle in allen diesen Regionen mit insgesamt über 41 Milliarden Euro in den Jahren bis 2038, dem bisherigen nationalen Ausstiegsjahr, das die Ampelkoalition laut Koalitionsvertrag "möglichst" auf 2030 vorziehen will. Ziel ist es, die Auswirkungen des schrittweisen Kohleausstiegs wirtschaftlich und sozial abzufedern. Gleichzeitig sollen die Gelder helfen, die Attraktivität der betroffenen Regionen als Wirtschaftsstandorte zu verbessern. Es werden die Voraussetzungen für dauerhafte Wertschöpfung mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen geschaffen – einschließlich der Ausbildung junger Menschen.

Für die Braunkohle-Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits mehr als 100 Maßnahmen des Bundes mit einem Gesamtvolumen von fast 20 Milliarden Euro beschlossen. Darin sind Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zahlreiche Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmen zu finden. Bis 2038 stehen weitere rund 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Bundesmaßnahmen zur Verfügung.

Die strukturschwachen Standorte von Steinkohle-Kraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohle-Reviere Helmstedt und Altenburger Land erhalten gut 1 Milliarde Euro.

Der 1. Bericht zur Kohleregionförderung steht im Internet bereit.

Donnerstag, 17.08.2023, 13:08 Uhr
Susanne Harmsen
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Steigende Beschäftigung dank Hilfen für Kohleregionen
Das Bundeskabinett hat den ersten Bericht zur Evaluierung des Investitionsgesetzes (InvKG) Kohleregionen verabschiedet. Demnach wurde die Arbeitslosigkeit bisher in Schach gehalten.
Das Bundeswirtschaftsministerium muss erstmalig zum 30. Juni 2023 alle zwei Jahre berichten, wie die Fördermittel für den Kohleausstieg in den betroffenen Regionen ankommen. Zielgrößen dafür sind Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen. Am 16. August wurde der erste "Bericht über das Investitionsgesetz Kohleregionen" (InvKG) vom Bundeskabinett verabschiedet.

Aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums im Vergleich mit dem zeitlichen Horizont der Maßnahmen seien Aussagen zur Wirkung bisher nur begrenzt möglich, schränkt der Report ein. Dennoch seien einige Trends erkennbar. So nehme die Beschäftigung im Braunkohlesektor ab. Dennoch sei der befürchtete Stellenabbau ausgeblieben und sogar „eine insgesamt positive Beschäftigungsentwicklung in den Landkreisen des Fördergebiets zu beobachten“. Dies wird darauf zurückgeführt, dass die Maßnahmen des InvKG parallel zum Kohleausstieg laufen. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zwischen 2019 und 2022 zeige, dass die Beschäftigungsquote in allen Revieren, außer dem sächsischen Teil des Lausitzer Braunkohle-Reviers, leicht steigt.

Die bisherige Förderung durch das InvKG finde zunächst überwiegend im Bereich Forschung und Entwicklung, Bildung sowie Erschließung von Arbeitskräften statt. Im Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers seien 29,1 Prozent der Mittel für Bundesmaßnahmen in die Erschließung des Arbeitskräftepotenzials verplant, 15,6 Prozent in die Bildung und 26,1 Prozent in die Forschung und Entwicklung.

Erst ein relativ geringer Teil des Gesamtbudgets sei abgeflossen, weil sich viele Projekte erst in der Planung befinden. Das sei aber in Anbetracht der bisher kurzen Implementierungszeit von zwei Jahren nicht überraschend, so der Bericht.

Im Lausitzer (136,3 Prozent) sowie im Mitteldeutschen Revier (163,9 Prozent) sei das Gesamtbudget der Länder für die erste Förderperiode zwischen 2020 und 2026 dennoch bereits überzeichnet, heißt es in einem Gutachten der Leibniz-Institute für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und Essen (RWI). Das Budget für Sachsen sei mit 96,3 Prozent nahezu ausgeschöpft. Große Puffer bestehen demnach vor allem noch im Land Nordrhein-Westfalen (68,6 Prozent).

Hintergrund des Fördergesetzes für die Kohleregionen

Das InvKG ist seit August 2020 in Kraft, um den Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen und ihm einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Dabei handelt es sich um das Lausitzer Revier in Brandenburg und Sachsen, das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen und das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Weitere Mittel stehen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land zur Verfügung.

Der Bund unterstützt die Abkehr von der Kohle in allen diesen Regionen mit insgesamt über 41 Milliarden Euro in den Jahren bis 2038, dem bisherigen nationalen Ausstiegsjahr, das die Ampelkoalition laut Koalitionsvertrag "möglichst" auf 2030 vorziehen will. Ziel ist es, die Auswirkungen des schrittweisen Kohleausstiegs wirtschaftlich und sozial abzufedern. Gleichzeitig sollen die Gelder helfen, die Attraktivität der betroffenen Regionen als Wirtschaftsstandorte zu verbessern. Es werden die Voraussetzungen für dauerhafte Wertschöpfung mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen geschaffen – einschließlich der Ausbildung junger Menschen.

Für die Braunkohle-Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits mehr als 100 Maßnahmen des Bundes mit einem Gesamtvolumen von fast 20 Milliarden Euro beschlossen. Darin sind Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zahlreiche Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmen zu finden. Bis 2038 stehen weitere rund 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Bundesmaßnahmen zur Verfügung.

Die strukturschwachen Standorte von Steinkohle-Kraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohle-Reviere Helmstedt und Altenburger Land erhalten gut 1 Milliarde Euro.

Der 1. Bericht zur Kohleregionförderung steht im Internet bereit.

Donnerstag, 17.08.2023, 13:08 Uhr
Susanne Harmsen

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