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Für Betreiber von KWK-Anlagen kann die Teilnahme an der KWKG-Auktion im Dezember 2017 wirtschaftlich attraktiv sein. Hilfe bei der Ermittlung des richtigen Gebotes bietet eine Software.
KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen einem und 50 MW bekommen künftig keine festen Fördersätze mehr. Diese werden ab diesem Zeitpunkt versteigert, die Anlagenbetreiber müssen dazu Gebote abgeben. Im Dezember 2017 startet die erste Auktionsrunde. Als höchster Zuschlag für konventionelle KWK-Anlagen sind 7 Ct/kWh vorgesehen.
Donnerstag, 14.09.2017, 11:51 Uhr
Armin Müller
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