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Energie & Management > Österreich - Smart Meter Rollout in Österreich wohl 2024 zu Ende
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Smart Meter Rollout in Österreich wohl 2024 zu Ende

Nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre sind die Kunden verunsichert. Wichtig seien daher verständliche Informationen und die rasche Beantwortung von Anfragen, mahnt E-Control.
Österreichs Energieversorger sollten die Kommunikation mit ihren Kunden weiter verbessern. Das betonten der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, und die Leiterin der Abteilung Endkunden, Christina Veigl, bei der Präsentation ihres Konsumentenschutzberichts 2022/23 am 1. Februar.

Urbantschitsch zufolge bleiben viele Strom- und Gasbezieher wegen der Turbulenzen der Jahre 2022 und 2023 verunsichert. Umso wichtiger seien daher verständliche sowie übersichtliche Informationsschreiben, die gute Erreichbarkeit der Servicestellen, aber auch die möglichst rasche Beantwortung von Anfragen. Als dominierende Themen im Berichtszeitraum nannte Urbantschitsch Preisänderungen, Kündigungen durch Stromlieferanten sowie Berufungen von Kunden auf die Grundversorgung.

Einige große Energieunternehmen, darunter die niederösterreichische EVN und die Kärntner Kelag, kündigten erheblichen Teilen ihrer Stromkunden und boten diesen in einem Zuge neue Verträge an, denen die Betroffenen ausdrücklich zustimmen mussten, um weiter versorgt zu werden. Auf diese Weise wollten EVN & Co. bei Preisanpassungen, die keineswegs immer Erhöhungen bedeuteten, rechtlich auf der sicheren Seite sein. „Sehr häufig“ sei den Kunden dabei aber nicht bewusst gewesen, „welche Vereinbarungen nun tatsächlich getroffen wurden und welche Auswirkungen das für sie haben wird“, kritisierte Urbantschitsch.

Smart Meter, aber kaum Monatsabrechnungen

Wie berichtet, hatte die E-Control Anfang Februar 2023 zehn Forderungen an die Energieunternehmen gerichtet. Unter anderem ging es dabei um eine „klare, individuelle Kundenkommunikation“, einschließlich Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Preisänderungen und Kündigungen, aber auch um verbrauchsbezogene Abrechnungen und um Hilfestellungen für Schwache bei Zahlungsproblemen.

Laut Urbantschitsch wurde davon mittlerweile mancherlei umgesetzt. Etliches bleibe aber noch zu tun. Dies betreffe beispielsweise die Erstellung der Rechnungen auf der Grundlage tatsächlicher Verbrauchswerte. Insbesondere im Gasbereich seien Endabrechnungen auf Basis rechnerisch ermittelter Zählerstände „eher die Regel als die Ausnahme“, stellte Urbantschitsch fest. In drei Verteilnetzgebieten beruhte der Großteil der Endabrechnungen auf berechneten statt auf abgelesenen Werten. Dem E-Control-Vorstand zufolge sollte die Ablesung des Zählers „zumindest einmal jährlich erfolgen, sei es durch den Netzbetreiber oder durch die Kunden.“

Kaum noch ein Problem ist dies im Strombereich: Dort verfügt die überwiegende Mehrheit der Kunden bereits über digitale Messgeräte (Smart Meter), die fernauslesbar sind. Bis Ende des heurigen Jahres dürfte der österreichweite Smart Meter Rollout abgeschlossen sein, zeigte sich Urbantschitsch zuversichtlich.

„Unüblich“ seien allerdings auch im Stromsektor bislang monatliche Abrechnungen. Diese sollten laut Urbantschitsch zumindest jenen Kunden angeboten werden, die über einen Smart Meter verfügen.

Rabatte ein Dorn im Auge

Abteilungsleiterin Veigl ergänzte, wichtig sei, bei Preisanpassungen den Betroffenen unmissverständlich mitzuteilen, „was sie bisher bezahlt haben und was sie künftig bezahlen werden.“ Dies gehe aus den einschlägigen Schreiben bisweilen nicht klar genug hervor. Auch auf manchen Kundenportalen ließen sich die diesbezüglichen Informationen nur vergleichsweise schwer finden. Insgesamt nutze die Energiewirtschaft digitale Kommunikationskanäle zu wenig.

Laut Urbantschitsch sollten die Energieunternehmen auch ihre Produkte vereinfachen. Vor allem Rabattangebote lehnt die E-Control wegen ihrer Intransparenz und der erschwerten Vergleichbarkeit ab. Für die Versorger seien sie attraktiv, weil die jederzeit mögliche Streichung der Rabatte rechtlich gesehen keine Preiserhöhung darstelle. „Wir hoffen daher auf ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass es sich sehr wohl um eine Preiserhöhung handelt“, konstatierte Urbantschitsch.

Preisänderung nur mit Zustimmung

Wie berichtet, etablierte das Energieministerium eine Arbeitsgruppe zu den Preisanpassungen und zur Grundversorgung, der neben Regierungsvertretern, Energieunternehmen und Sozialpartnern E-Control angehört. Die Arbeitsgruppe nimmt nun ihre Tätigkeit auf, berichtete Urbantschitsch auf Anfrage der Redaktion. Preisanpassungen sollten aus seiner Sicht nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig sein.

Hinsichtlich der Grundversorgung ist eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof im Gang. Urbantschitsch geht von einer Entscheidung des Höchstgerichts noch im heurigen Jahr aus. Eventuell könnte diese bereits bei der Sitzung im März fallen und in der Folge von der Arbeitsgruppe berücksichtigt werden.

Der Konsumentenschutzbericht 2022/23 ist auf der Website der E-Control verfügbar.

Freitag, 2.02.2024, 08:56 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Smart Meter Rollout in Österreich wohl 2024 zu Ende
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Österreich
Smart Meter Rollout in Österreich wohl 2024 zu Ende
Nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre sind die Kunden verunsichert. Wichtig seien daher verständliche Informationen und die rasche Beantwortung von Anfragen, mahnt E-Control.
Österreichs Energieversorger sollten die Kommunikation mit ihren Kunden weiter verbessern. Das betonten der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, und die Leiterin der Abteilung Endkunden, Christina Veigl, bei der Präsentation ihres Konsumentenschutzberichts 2022/23 am 1. Februar.

Urbantschitsch zufolge bleiben viele Strom- und Gasbezieher wegen der Turbulenzen der Jahre 2022 und 2023 verunsichert. Umso wichtiger seien daher verständliche sowie übersichtliche Informationsschreiben, die gute Erreichbarkeit der Servicestellen, aber auch die möglichst rasche Beantwortung von Anfragen. Als dominierende Themen im Berichtszeitraum nannte Urbantschitsch Preisänderungen, Kündigungen durch Stromlieferanten sowie Berufungen von Kunden auf die Grundversorgung.

Einige große Energieunternehmen, darunter die niederösterreichische EVN und die Kärntner Kelag, kündigten erheblichen Teilen ihrer Stromkunden und boten diesen in einem Zuge neue Verträge an, denen die Betroffenen ausdrücklich zustimmen mussten, um weiter versorgt zu werden. Auf diese Weise wollten EVN & Co. bei Preisanpassungen, die keineswegs immer Erhöhungen bedeuteten, rechtlich auf der sicheren Seite sein. „Sehr häufig“ sei den Kunden dabei aber nicht bewusst gewesen, „welche Vereinbarungen nun tatsächlich getroffen wurden und welche Auswirkungen das für sie haben wird“, kritisierte Urbantschitsch.

Smart Meter, aber kaum Monatsabrechnungen

Wie berichtet, hatte die E-Control Anfang Februar 2023 zehn Forderungen an die Energieunternehmen gerichtet. Unter anderem ging es dabei um eine „klare, individuelle Kundenkommunikation“, einschließlich Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Preisänderungen und Kündigungen, aber auch um verbrauchsbezogene Abrechnungen und um Hilfestellungen für Schwache bei Zahlungsproblemen.

Laut Urbantschitsch wurde davon mittlerweile mancherlei umgesetzt. Etliches bleibe aber noch zu tun. Dies betreffe beispielsweise die Erstellung der Rechnungen auf der Grundlage tatsächlicher Verbrauchswerte. Insbesondere im Gasbereich seien Endabrechnungen auf Basis rechnerisch ermittelter Zählerstände „eher die Regel als die Ausnahme“, stellte Urbantschitsch fest. In drei Verteilnetzgebieten beruhte der Großteil der Endabrechnungen auf berechneten statt auf abgelesenen Werten. Dem E-Control-Vorstand zufolge sollte die Ablesung des Zählers „zumindest einmal jährlich erfolgen, sei es durch den Netzbetreiber oder durch die Kunden.“

Kaum noch ein Problem ist dies im Strombereich: Dort verfügt die überwiegende Mehrheit der Kunden bereits über digitale Messgeräte (Smart Meter), die fernauslesbar sind. Bis Ende des heurigen Jahres dürfte der österreichweite Smart Meter Rollout abgeschlossen sein, zeigte sich Urbantschitsch zuversichtlich.

„Unüblich“ seien allerdings auch im Stromsektor bislang monatliche Abrechnungen. Diese sollten laut Urbantschitsch zumindest jenen Kunden angeboten werden, die über einen Smart Meter verfügen.

Rabatte ein Dorn im Auge

Abteilungsleiterin Veigl ergänzte, wichtig sei, bei Preisanpassungen den Betroffenen unmissverständlich mitzuteilen, „was sie bisher bezahlt haben und was sie künftig bezahlen werden.“ Dies gehe aus den einschlägigen Schreiben bisweilen nicht klar genug hervor. Auch auf manchen Kundenportalen ließen sich die diesbezüglichen Informationen nur vergleichsweise schwer finden. Insgesamt nutze die Energiewirtschaft digitale Kommunikationskanäle zu wenig.

Laut Urbantschitsch sollten die Energieunternehmen auch ihre Produkte vereinfachen. Vor allem Rabattangebote lehnt die E-Control wegen ihrer Intransparenz und der erschwerten Vergleichbarkeit ab. Für die Versorger seien sie attraktiv, weil die jederzeit mögliche Streichung der Rabatte rechtlich gesehen keine Preiserhöhung darstelle. „Wir hoffen daher auf ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass es sich sehr wohl um eine Preiserhöhung handelt“, konstatierte Urbantschitsch.

Preisänderung nur mit Zustimmung

Wie berichtet, etablierte das Energieministerium eine Arbeitsgruppe zu den Preisanpassungen und zur Grundversorgung, der neben Regierungsvertretern, Energieunternehmen und Sozialpartnern E-Control angehört. Die Arbeitsgruppe nimmt nun ihre Tätigkeit auf, berichtete Urbantschitsch auf Anfrage der Redaktion. Preisanpassungen sollten aus seiner Sicht nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig sein.

Hinsichtlich der Grundversorgung ist eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof im Gang. Urbantschitsch geht von einer Entscheidung des Höchstgerichts noch im heurigen Jahr aus. Eventuell könnte diese bereits bei der Sitzung im März fallen und in der Folge von der Arbeitsgruppe berücksichtigt werden.

Der Konsumentenschutzbericht 2022/23 ist auf der Website der E-Control verfügbar.

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Klaus Fischer

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