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Energie & Management > Politik - Regierung hält an einer deutschen Strompreiszone fest
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Politik

Regierung hält an einer deutschen Strompreiszone fest

Mit einem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ reagiert die Bundesregierung auf Vorschläge der europäischen Übertragungsnetzbetreiber auf einen Gebotszonensplit.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat einen „Aktionsplan Gebotszone 2025“ veröffentlicht. Es reagiert damit auf den „Bidding Zone Study Report“ des Verbands der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entsoe) vom April. Darin schlägt der Verband die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone in fünf kleinere Zonen vor. Die deutsche Regierung lehnt das ab.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Position zum „Bidding Zone Study Report“ von Entso-E zu beziehen. „Als Reaktion hierauf hat Deutschland den Aktionsplan erarbeitet und bereits an die Europäische Kommission übermittelt, verbunden mit der Entscheidung, seine Gebotszone zu erhalten“, teilt das Ministerium mit.

Das bedeutet, dass der ermittelte Strompreis im Großhandelsmarkt für ganz Deutschland weiterhin gelten soll, von der Nord- bis zum Bodensee. Die Bundesregierung entscheidet sich bewusst gegen eine Aufteilung des Strommarkts in mehrere Preiszonen.

In dem Bericht von Entso-E vom April konnte die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone Deutschland-Luxemburg in mehrere Zonen je nach Modellierung ein rechnerisches Plus von 251 bis 339 Millionen Euro ergeben. Das heißt aber auch, es würde in Deutschland mehrere Zonen und Regionen mit unterschiedlicher Strompreisen geben.

Bundesregierung: Entso-E-Studie eine „Momentaufnahme“

Diese Effizienzgewinne würden laut Entso-E-Studie folgerichtig unter anderem aus einer stärkeren regionalen Differenzierung der Strompreise resultieren. Für eine Dreiteilung Deutschlands errechneten die Autoren im Day-Ahead-Markt einen Strompreis von 49,08 Euro/MWh im Süden sowie 42,12 Euro/MWh im Nordosten und 43,05 Euro/MWh im Nordwesten. Bei einer Fünfteilung läge die Spanne zwischen rund 49 Euro/MWh im Süden und gut 41 Euro/MWh im Norden.

Die Bundesregierung bewertet diese Ergebnisse jedoch als Momentaufnahme mit begrenzter Aussagekraft. Nach Einschätzung des BMWE entsprechen selbst die höchsten ausgewiesenen Wohlfahrtsgewinne von 339 Millionen Euro weniger als 1 Prozent der für Mitteleuropa simulierten Systemkosten.

Zugleich weist das Ministerium auf methodische Einschränkungen der Studie hin und betont, dass der Bidding Zone Review nur das Jahr 2025 betrachtet. Vor allem mit Blick auf den anstehenden Netzausbau, darunter mehrere Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, sei fraglich, ob die modellierten Effekte langfristig eintreten würden.

Reduzierung von Netzengpässen

Der Aktionsplan setzt stattdessen auf eine Reduzierung von Netzengpässen innerhalb der bestehenden Gebotszone. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Ausbau und zur Optimierung der Übertragungsnetze, zur Weiterentwicklung des Engpassmanagements sowie zur besseren Abstimmung von Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Deutschland verfolgt damit das Ziel, auch künftig die europäischen Vorgaben zu Mindesthandelskapazitäten einzuhalten. Ab Ende 2025 sollen dauerhaft 70 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel bereitgestellt werden.

Politisch flankiert wird diese Linie durch den Koalitionsvertrag, der das Festhalten an der einheitlichen Stromgebotszone ausdrücklich bekräftigt. Aus Sicht der Bundesregierung profitieren Verbraucher weiterhin von einem einheitlichen Börsenstrompreis und der hohen Liquidität des deutschen Marktes. Zudem würden die jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen innerhalb der großen Gebotszone preiswirksam, unabhängig vom Standort einzelner Anlagen.

(Teil-)Zustimmung aus der Energiewirtschaft

Auch weite Teile der Energiewirtschaft unterstützen diesen Kurs. Der Energieverband BDEW hält eine Aufteilung für ökonomisch nicht überzeugend. Gegenstimmen dazu kommen hingegen unter anderem von Anbietern wie Octopus Energy, aber auch Denkfabriken wie Agora Energiewende. Sie plädieren für deutlich kleinteiligere Preiszonen, um lokale Preissignale zu stärken und Redispatch-Kosten zu senken.

Der Aktionsplan Gebotszone wurde vor der Veröffentlichung gemäß EU-Recht konsultiert. Vertreter von Mitgliedstaaten, Übertragungsnetzbetreibern, Unternehmen und Verbänden beteiligten sich an dem Verfahren. Eine Mehrheit der Teilnehmenden bewertete die vorgesehenen Maßnahmen als geeignet, um Netzengpässe zu reduzieren.

Für das BMWE ist dies ein zentrales Signal: Der Erhalt der einheitlichen Gebotszone soll durch technische und regulatorische Anpassungen abgesichert werden, nicht durch eine Neuordnung des Strommarkts.

Der „Aktionsplan Gebotszone 2025“ kann auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Montag, 15.12.2025, 18:09 Uhr
Stefan Sagmeister
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Regierung hält an einer deutschen Strompreiszone fest
Mit einem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ reagiert die Bundesregierung auf Vorschläge der europäischen Übertragungsnetzbetreiber auf einen Gebotszonensplit.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat einen „Aktionsplan Gebotszone 2025“ veröffentlicht. Es reagiert damit auf den „Bidding Zone Study Report“ des Verbands der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entsoe) vom April. Darin schlägt der Verband die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone in fünf kleinere Zonen vor. Die deutsche Regierung lehnt das ab.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Position zum „Bidding Zone Study Report“ von Entso-E zu beziehen. „Als Reaktion hierauf hat Deutschland den Aktionsplan erarbeitet und bereits an die Europäische Kommission übermittelt, verbunden mit der Entscheidung, seine Gebotszone zu erhalten“, teilt das Ministerium mit.

Das bedeutet, dass der ermittelte Strompreis im Großhandelsmarkt für ganz Deutschland weiterhin gelten soll, von der Nord- bis zum Bodensee. Die Bundesregierung entscheidet sich bewusst gegen eine Aufteilung des Strommarkts in mehrere Preiszonen.

In dem Bericht von Entso-E vom April konnte die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone Deutschland-Luxemburg in mehrere Zonen je nach Modellierung ein rechnerisches Plus von 251 bis 339 Millionen Euro ergeben. Das heißt aber auch, es würde in Deutschland mehrere Zonen und Regionen mit unterschiedlicher Strompreisen geben.

Bundesregierung: Entso-E-Studie eine „Momentaufnahme“

Diese Effizienzgewinne würden laut Entso-E-Studie folgerichtig unter anderem aus einer stärkeren regionalen Differenzierung der Strompreise resultieren. Für eine Dreiteilung Deutschlands errechneten die Autoren im Day-Ahead-Markt einen Strompreis von 49,08 Euro/MWh im Süden sowie 42,12 Euro/MWh im Nordosten und 43,05 Euro/MWh im Nordwesten. Bei einer Fünfteilung läge die Spanne zwischen rund 49 Euro/MWh im Süden und gut 41 Euro/MWh im Norden.

Die Bundesregierung bewertet diese Ergebnisse jedoch als Momentaufnahme mit begrenzter Aussagekraft. Nach Einschätzung des BMWE entsprechen selbst die höchsten ausgewiesenen Wohlfahrtsgewinne von 339 Millionen Euro weniger als 1 Prozent der für Mitteleuropa simulierten Systemkosten.

Zugleich weist das Ministerium auf methodische Einschränkungen der Studie hin und betont, dass der Bidding Zone Review nur das Jahr 2025 betrachtet. Vor allem mit Blick auf den anstehenden Netzausbau, darunter mehrere Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, sei fraglich, ob die modellierten Effekte langfristig eintreten würden.

Reduzierung von Netzengpässen

Der Aktionsplan setzt stattdessen auf eine Reduzierung von Netzengpässen innerhalb der bestehenden Gebotszone. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Ausbau und zur Optimierung der Übertragungsnetze, zur Weiterentwicklung des Engpassmanagements sowie zur besseren Abstimmung von Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Deutschland verfolgt damit das Ziel, auch künftig die europäischen Vorgaben zu Mindesthandelskapazitäten einzuhalten. Ab Ende 2025 sollen dauerhaft 70 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel bereitgestellt werden.

Politisch flankiert wird diese Linie durch den Koalitionsvertrag, der das Festhalten an der einheitlichen Stromgebotszone ausdrücklich bekräftigt. Aus Sicht der Bundesregierung profitieren Verbraucher weiterhin von einem einheitlichen Börsenstrompreis und der hohen Liquidität des deutschen Marktes. Zudem würden die jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen innerhalb der großen Gebotszone preiswirksam, unabhängig vom Standort einzelner Anlagen.

(Teil-)Zustimmung aus der Energiewirtschaft

Auch weite Teile der Energiewirtschaft unterstützen diesen Kurs. Der Energieverband BDEW hält eine Aufteilung für ökonomisch nicht überzeugend. Gegenstimmen dazu kommen hingegen unter anderem von Anbietern wie Octopus Energy, aber auch Denkfabriken wie Agora Energiewende. Sie plädieren für deutlich kleinteiligere Preiszonen, um lokale Preissignale zu stärken und Redispatch-Kosten zu senken.

Der Aktionsplan Gebotszone wurde vor der Veröffentlichung gemäß EU-Recht konsultiert. Vertreter von Mitgliedstaaten, Übertragungsnetzbetreibern, Unternehmen und Verbänden beteiligten sich an dem Verfahren. Eine Mehrheit der Teilnehmenden bewertete die vorgesehenen Maßnahmen als geeignet, um Netzengpässe zu reduzieren.

Für das BMWE ist dies ein zentrales Signal: Der Erhalt der einheitlichen Gebotszone soll durch technische und regulatorische Anpassungen abgesichert werden, nicht durch eine Neuordnung des Strommarkts.

Der „Aktionsplan Gebotszone 2025“ kann auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Montag, 15.12.2025, 18:09 Uhr
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