E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wasserstoff - Regelung für reine Wasserstoffnetze entworfen
Bild: Fotolia
Wasserstoff

Regelung für reine Wasserstoffnetze entworfen

In der Anhörung zu Regelung der Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab es reichlich Kritik. Er bleibe Stückwerk und stelle Weichen falsch.
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO), betonte, dass Wasserstoff sicher eine wichtige Rolle spielen werde und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dafür einen regulatorischen Rahmen schaffen müsse. "Um Lock-in-Effekte zu vermeiden, muss der Fokus aber gleich von Anfang an auf grünem Wasserstoff liegen", mahnte Thimm. Nur mithilfe von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen könne das gemeinsame europäisches Ziel der vollständigen Dekarbonisierung bis 2050 erreicht werden.

VKU will mehr Integration vorhandener Infrastruktur

Nicht Stückwerk, sondern ein ganzheitlicher Ansatz sei für die Wasserstoffregulierung notwendig, forderte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Er kritisierte zugleich die kurze Frist zur Stellungnahme vom 22. bis zum 27. Januar 2021. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: "Deutschland verfügt über eine gute Ausgangsbasis, um Vorreiter beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu werden." Es bestehe ein breites Einsatzpotenzial von Wasserstoff in Industrie, Wärmeversorgung sowie im Verkehrssektor.

"Voraussetzungen dafür sind: Ein deutlich wachsender Anteil erneuerbarer Energien sowie eine auf umgerüstete Gasnetze und auf geeignete Kavernenspeicher gestützte Versorgungsinfrastruktur, die künftig Wasserstoff aufnehmen, speichern und verteilen kann“, sagte Liebing weiter. Allerdings werde der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums den energiewirtschaftlichen Erfordernissen eines ganzheitlichen Ansatzes für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in keiner Weise gerecht.

"Die Nutzung des Entwicklungspotenzials vorhandener Gasverteilnetze für die Wasserstoffwirtschaft wird nicht ausreichend berücksichtigt", kritisierte Liebing. Die vorgesehene gesonderte Regulierung für Wasserstoffnetze sei volkswirtschaftlich ineffizient. "Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Wasserstoffnetzbetreiber wählen sollen, ob sie sich den Regulierungsvorgaben unterwerfen oder nicht", sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Weniger Sonderregeln vereinfachen Integration

Anstelle von Sonderregelungen für Wasserstoffnetze sei ein Regulierungsrahmen notwendig, der zukünftig abschätzbare Entwicklungen antizipiert und damit die innovativen Pilotprojekte auch von Stadtwerken flankiert. "Dafür ist eine ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich, die sowohl Erd- und Biogas als auch Wasserstoff umfasst", forderte Liebing. Dann könnten die bisher bewährten Regulierungsvorgaben für Gasnetzbetreiber auch verpflichtend für Wasserstoffnetze angewendet werden. Hier könne man auf bereits etablierte Regelungen zurückgreifen.

Für die Dekarbonisierung des Wärmemarktes werde Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen und wie in der Stromerzeugung eine sukzessive Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erfolgen. "Daher ist wichtig, dass über eine kontinuierlich zunehmende Beimischung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung eine deutliche Emissionsminderung erreicht wird", sagte der VKU-Chef.

Der vorliegende Gesetzentwurf behindere den Transformationspfad und gefährde damit den Umbau der bestehenden Gasverteilnetze zu einer Versorgungsstruktur für Haushalts-, Industrie- und Gewerbekunden mit Wasserstoff. "Vorläufiges Fazit: Der Gesetzentwurf definiert einen Kurs, der sich später nur schwer korrigieren lässt. Die Bundesregierung sollte daher das 'Wasserstoffschiff' auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht", schloss Liebing.

Initiative Erdgasspeicher für mehr Kooperation

Die Initiative Erdgasspeicher (Ines) begrüßt den Gesetzentwurf im Wesentlichen. Allerdings fordert auch sie, dass bei der Entwicklung von Vorschriften für einen Netzentwicklungsplan Wasserstoff darauf geachtet werde, dass die Wasserstoffspeicherbetreiber mit den Wasserstoffnetzbetreibern Hand in Hand arbeiten, damit eine Wasserstoffinfrastruktur aus einem Guss entsteht. "Die Bedarfsprüfung von Wasserstoffnetzen soll immer auch bestehende und potenzielle Wasserstoffspeicher beachten", sagte Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke.

"Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen regulatorischen Eingriffe in den Wasserstoffmarkt erfolgen vor dem Hintergrund seiner Entwicklungsreife mit Augenmaß und beschreiben ein klares Bekenntnis zur Marktwirtschaft", setzte Bleschke hinzu. Im Hinblick auf die Entwicklung von Wasserstoffnetzen werde damit nicht nur ein Rahmen geschaffen, sondern die Entwicklung beschleunigt. Das beantworte auch dem wichtigsten Kritikpunkt der Bundesländer, die im Bundesrat einen schnellen regulatorischen Rahmen gefordert hatten.

Der Gesetzentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht steht im Internet bereit.

Donnerstag, 28.01.2021, 15:29 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Regelung für reine Wasserstoffnetze entworfen
Bild: Fotolia
Wasserstoff
Regelung für reine Wasserstoffnetze entworfen
In der Anhörung zu Regelung der Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab es reichlich Kritik. Er bleibe Stückwerk und stelle Weichen falsch.
Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO), betonte, dass Wasserstoff sicher eine wichtige Rolle spielen werde und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dafür einen regulatorischen Rahmen schaffen müsse. "Um Lock-in-Effekte zu vermeiden, muss der Fokus aber gleich von Anfang an auf grünem Wasserstoff liegen", mahnte Thimm. Nur mithilfe von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen könne das gemeinsame europäisches Ziel der vollständigen Dekarbonisierung bis 2050 erreicht werden.

VKU will mehr Integration vorhandener Infrastruktur

Nicht Stückwerk, sondern ein ganzheitlicher Ansatz sei für die Wasserstoffregulierung notwendig, forderte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Er kritisierte zugleich die kurze Frist zur Stellungnahme vom 22. bis zum 27. Januar 2021. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: "Deutschland verfügt über eine gute Ausgangsbasis, um Vorreiter beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu werden." Es bestehe ein breites Einsatzpotenzial von Wasserstoff in Industrie, Wärmeversorgung sowie im Verkehrssektor.

"Voraussetzungen dafür sind: Ein deutlich wachsender Anteil erneuerbarer Energien sowie eine auf umgerüstete Gasnetze und auf geeignete Kavernenspeicher gestützte Versorgungsinfrastruktur, die künftig Wasserstoff aufnehmen, speichern und verteilen kann“, sagte Liebing weiter. Allerdings werde der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums den energiewirtschaftlichen Erfordernissen eines ganzheitlichen Ansatzes für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in keiner Weise gerecht.

"Die Nutzung des Entwicklungspotenzials vorhandener Gasverteilnetze für die Wasserstoffwirtschaft wird nicht ausreichend berücksichtigt", kritisierte Liebing. Die vorgesehene gesonderte Regulierung für Wasserstoffnetze sei volkswirtschaftlich ineffizient. "Nicht nachvollziehbar ist auch, warum Wasserstoffnetzbetreiber wählen sollen, ob sie sich den Regulierungsvorgaben unterwerfen oder nicht", sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer.

Weniger Sonderregeln vereinfachen Integration

Anstelle von Sonderregelungen für Wasserstoffnetze sei ein Regulierungsrahmen notwendig, der zukünftig abschätzbare Entwicklungen antizipiert und damit die innovativen Pilotprojekte auch von Stadtwerken flankiert. "Dafür ist eine ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich, die sowohl Erd- und Biogas als auch Wasserstoff umfasst", forderte Liebing. Dann könnten die bisher bewährten Regulierungsvorgaben für Gasnetzbetreiber auch verpflichtend für Wasserstoffnetze angewendet werden. Hier könne man auf bereits etablierte Regelungen zurückgreifen.

Für die Dekarbonisierung des Wärmemarktes werde Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen und wie in der Stromerzeugung eine sukzessive Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erfolgen. "Daher ist wichtig, dass über eine kontinuierlich zunehmende Beimischung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung eine deutliche Emissionsminderung erreicht wird", sagte der VKU-Chef.

Der vorliegende Gesetzentwurf behindere den Transformationspfad und gefährde damit den Umbau der bestehenden Gasverteilnetze zu einer Versorgungsstruktur für Haushalts-, Industrie- und Gewerbekunden mit Wasserstoff. "Vorläufiges Fazit: Der Gesetzentwurf definiert einen Kurs, der sich später nur schwer korrigieren lässt. Die Bundesregierung sollte daher das 'Wasserstoffschiff' auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht", schloss Liebing.

Initiative Erdgasspeicher für mehr Kooperation

Die Initiative Erdgasspeicher (Ines) begrüßt den Gesetzentwurf im Wesentlichen. Allerdings fordert auch sie, dass bei der Entwicklung von Vorschriften für einen Netzentwicklungsplan Wasserstoff darauf geachtet werde, dass die Wasserstoffspeicherbetreiber mit den Wasserstoffnetzbetreibern Hand in Hand arbeiten, damit eine Wasserstoffinfrastruktur aus einem Guss entsteht. "Die Bedarfsprüfung von Wasserstoffnetzen soll immer auch bestehende und potenzielle Wasserstoffspeicher beachten", sagte Ines-Geschäftsführer Sebastian Bleschke.

"Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen regulatorischen Eingriffe in den Wasserstoffmarkt erfolgen vor dem Hintergrund seiner Entwicklungsreife mit Augenmaß und beschreiben ein klares Bekenntnis zur Marktwirtschaft", setzte Bleschke hinzu. Im Hinblick auf die Entwicklung von Wasserstoffnetzen werde damit nicht nur ein Rahmen geschaffen, sondern die Entwicklung beschleunigt. Das beantworte auch dem wichtigsten Kritikpunkt der Bundesländer, die im Bundesrat einen schnellen regulatorischen Rahmen gefordert hatten.

Der Gesetzentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht steht im Internet bereit.

Donnerstag, 28.01.2021, 15:29 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.