Einbau einer Wärmepumpe. Quelle: Shutterstock / JPC-PROD
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes könnte erst im Herbst kommen. Eine Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht stellt den Zeitplan der Koalition infrage.
Die von CDU/CSU und SPD geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) könnte entgegen den ursprünglichen Planungen erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beraten die Koalitionsfraktionen darüber, den für diese Woche vorgesehenen Bundestagsbeschluss zu verschieben. Ausschlaggebend ist ein Eilantrag der Linksfraktion beim Bundesverfassungsgericht.
Die Linke sieht ihre parlamentarischen Informationsrechte verletzt. Nach Angaben der klimapolitischen Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, solle mit der Klage verhindert werden, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen werde, ohne dass dessen Auswirkungen auf den Klimaschutz ausreichend bewertet worden seien. Das Bundesverfassungsgericht könnte noch in dieser Woche über den Eilantrag entscheiden.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will mit dem GModG zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes ändern. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) soll das Gesetz mehr Technologieoffenheit schaffen und bisherige Vorgaben für den Heizungstausch ersetzen.
Brennstofflieferanten sollen Biotreppe realisieren
Kern der Reform ist die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel. Bislang müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig sein. Voraussetzung ist, dass sie schrittweise mit klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan betrieben werden. Zudem soll die bisherige Vorgabe entfallen, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Wie hoch der künftig vorgeschriebene Anteil klimaneutraler Brennstoffe ausfallen soll, bleibt zunächst offen. Laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein separates Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen. Demnach sollen Unternehmen, die Gas, Öl und Flüssiggas in Verkehr bringen, ihre Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen.
Kritik der Opposition
Kritik kommt von Bündnis 90/Die Grünen. Der energiepolitische Sprecher Michael Kellner erklärte, Union und SPD sollten die Sommerpause nutzen und das Gesetz vollständig zurückziehen. Die Reform ignoriere fachliche Warnungen und schwäche den Klimaschutz. Auch der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi sprach von erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen.
Ähnlich äußerte sich Katrin Uhlig, Mitglied des Wirtschafts- und Energieausschusses sowie des Haushaltsausschusses des Bundestags. Sie führt die geplanten Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf Einsparungen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zurück.
Weniger Fördermittel bedeuteten aus ihrer Sicht weniger Investitionen und weniger Klimaschutz. Zudem werde das bisherige Vertrauen in eine bis 2029 gesicherte Finanzierung der Förderung beschädigt.
Energieeffizienzverband fordert Nachbesserungen
Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) sieht Nachbesserungsbedarf. Der Verband begrüßt zwar grundsätzlich den Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen, kritisiert jedoch, dass wichtige Regelungslücken bestehen blieben. Nach Einschätzung des geschäftsführenden Vorstands Henning Ellermann werde ein erheblicher Teil der Verantwortung für Klimaschutz, Energiesicherheit und bezahlbare Wärme nun auf Gebäudeeigentümer, Energieversorger und Kommunen verlagert.
Die Deneff verweist darauf, dass insbesondere die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie unvollständig bleibe. Deshalb seien eine verlässliche Förderung, klare politische Kommunikation und Planungssicherheit künftig umso wichtiger. Der Verband bezeichnet die BEG als zentrales Instrument, um Investitionen in die energetische Sanierung anzureizen und private Investitionen auszulösen. Langfristig gesicherte Fördermittel seien aus Sicht der Deneff entscheidend für die Modernisierung des Gebäudebestands.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall angekündigt, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen wird. Aus Sicht des Umweltverbands ist der Gesetzentwurf verfassungswidrig, da er fossilen Heizungen weiterhin freie Bahn lässt und die Klimaschutzziele gefährdet. (sh)
Dienstag, 7.07.2026, 11:59 Uhr
Susanne Harmsen
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