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Bereits im vergangenen Jahr ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die Auswirkungen auf Energierversorger erläutert Alexander Bartsch*.
Als EU-Verordnung wird die DSGVO ab dem 25. Mai 2018 innerhalb der Europäischen Union unmittelbar rechtsverbindlich; weitere Umsetzungsschritte sind nicht erforderlich. Sie ist damit auch von Energieversorgern umzusetzen.Ein „Systembruch“ mit den derzeitigen (nationalen) Regeln zum Datenschutz wird es mit der Verordnung nicht geben. So bleiben wesentliche Eckpunkte des Datenschutze
Mittwoch, 3.05.2017, 09:34 Uhr
Redaktion
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