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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wieder mit dem Thema Werbeeinwilligungen auseinandergesetzt. Die Konsequenzen dieser Entscheidung für Versorger erläutert Miriam Vollmer*.
Der Vertriebsleiter ist aufgebracht. Ein Konkurrent verschickt im Versorgungsgebiet E-Mails, in denen behauptet wird, das örtliche Stadtwerk würde seine Preise erhöhen. Das stimmt zwar auch, betrifft aber nur einen der fünf Tarife - und zwar keineswegs immer den, über den die Empfänger versorgt worden sind.Wir versprechen Abhilfe. Eine - für den frechen Konkurrenten kostenpflichtige - Abma
Freitag, 30.06.2017, 14:49 Uhr
Redaktion
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