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Die Marktstabilitätsreserve zum Abbau des Zertifikateüberschusses um EU-Emissionshandel kann nach einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs (EuGH) wie geplant, Anfang 2019 in Kraft treten.
Die Einführung der Marktstabilitätsreserve (MSR) für den EU-Emissionshandel (ETS) ist kein Eingriff in das Recht der EU-Mitgliedsstaaten, über die Zusammensetzung ihres Energieverbrauchs („Energiemix“) selbst zu entscheiden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die MSR kann damit, wie geplant, Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.Ministerrat und Parlament hatten s
Montag, 25.06.2018, 14:14 Uhr
Tom Weingärtner
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