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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22. März sein Urteil im Streit um die Netzrenditen verkündet. Demnach muss die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze neu festlegen.
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat in seinem Urteil die von der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätze als zu niedrig und daher nicht angemessen bewertet. Damit folgt das OLG der Argumentation von etwa 1 100 Netzbetreibern, die gegen die ursprüngliche Festlegung d
Donnerstag, 22.03.2018, 16:48 Uhr
Fritz Wilhelm
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