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Eine Sammelklage gegen Eons Fernwärme-Preisgestaltung scheint Aussicht auf Erfolg zu haben. Das Urteil steht in Kürze aus, der Klage können Betroffene noch kurzfristig beitreten.
Klageführer und Betroffene sind verhalten optimistisch. Nach einer mündlichen Verhandlung zu einer Sammelklage am Oberlandesgericht (OLG) Hamm wird die Aussicht auf Rückzahlungen für Fernwärmekunden der Eon Energy Solutions wahrscheinlicher.
Diese Hoffnung äußert jedenfalls der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Vorsitzende Richterin habe beim Termin Ende August „kaum Zweifel erkennen“ lassen, die von Eon verwendete Preisformel für voraussichtlich rechtswidrig und damit für unwirksam zu halten. Damit rücken teils erhebliche Erstattungen im vierstelligen Bereich näher.
Weil noch kein Vergleich mit Eon geschlossen bzw. kein Urteil ergangen ist, mahnt der VZBV nun zur Eile. Wer sich der Sammelklage noch nicht angeschlossen haben sollte, könne dies bis zum 14. September nachholen. Eine Anleitung dazu steht auf der Website der Verbraucherschutzorganisation.
Der VZBV hatte Ende 2023 die damalige Preisgestaltung von Eons Fernwärme-Tochter juristisch angegriffen (wir berichteten). Die Klage hatte sich gegen die grundsätzliche Zusammensetzung der Preisformel gerichtet. Sollten die damals geänderten Arbeitspreise mit den Faktoren Erdgas, Börsennotierungen sowie Erdgas (bei Abgabe an Handel und Gewerbe) begründet und diese zusammen mit mindestens 60 Prozent wirksam geworden sein, bestehe jetzt Grund zur Hoffnung auf Korrektur.
Allerdings deutete die Verhandlung in Hamm aus VZBV-Sicht darauf hin, dass das Gericht die Gestaltung nicht allgemein außer Kraft setzen will. Vielmehr rücken demnach einzelne Versorgungsgebiete in den Fokus. Die Fernwärme-Kunden in Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes sollen gute Chancen auf einen Erfolg ihrer Sammelklage haben.
Das Urteil des Oberlandesgerichts wird für den 12. Oktober erwartet. Es muss nicht das letzte Wort in der Sache sein, weil beide Verfahrensparteien einen Gang zum Bundesgerichtshof in Erwägung ziehen. Eine erwartbare Revision würde ein bindendes Urteil weiter verzögern.
Der VZBV spricht davon, dass Fernwärmekunden in Erkrath-Hochdahl bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh für die Jahre 2021 und 2022 bis zu 3.500 Euro zu viel bezahlt haben könnten. Dies ergibt sich aus einer Preissteigerung von 6,18 Cent auf 23,24 Cent je kWh zwischen Ende 2020 und 2023. (vs)
Freitag, 4.09.2026, 16:38 Uhr
Volker Stephan
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