Quelle: Jonas Rosenberger
Das Land Nordrhein-Westfalen öffnet Landesbürgschaften für kommunale Versorger. Das Programm ist befristet auf die beiden Jahre 2026 und 2027.
Nordrhein-Westfalen richtet ein befristetes Bürgschaftsprogramm für kommunale Energieversorger ein, teilte die Finanzverwaltung des Landes NRW mit. Das Programm soll Investitionen in Energie- und Netzinfrastruktur erleichtern und Finanzierungsengpässe abfedern. Damit erweitert die Landesregierung ein bestehendes Instrument und passt es an den
Montag, 30.03.2026, 11:44 Uhr
Heidi Roider
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