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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und andere kritisieren Vorschläge der Bundesnetzagentur zu Einspeisenetzentgelten im AgNes-Prozess und warnen vor Investitionsrisiken.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung von Einspeisenetzentgelten im Rahmen des sogenannten AgNes-Prozesses vorgelegt. Laut dem Verband gefährden zentrale Elemente der geplanten Regulierung Investitionen und führen zu einer unzureichenden Abstimmung der Instrumente.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärte, der Verband habe den AgNes-Prozess von Beginn an begleitet und bewerte insbesondere den fachlichen Austausch als konstruktiv. Die vorliegenden Ergebnisse sehe der Verband jedoch kritisch. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante nachträgliche Einbeziehung von Bestandsanlagen in neue Entgeltregelungen. Heinen-Esser sieht darin einen Eingriff in den Vertrauensschutz, der speziell kleinere Marktteilnehmer unter Druck setzen könne.
Dynamische Entgelte schwer kalkulierbar
Auch die von der Behörde vorgeschlagenen kapazitätsbasierten Einspeiseentgelte bewertet der Verband negativ. Diese könnten laut BEE die Fixkosten erhöhen und damit die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte beeinträchtigen. Bei dynamischen Einspeiseentgelten warnt der Verband vor verzerrten Preissignalen. Für dargebotsabhängige Erzeuger wie Wind- und Photovoltaikanlagen sei fraglich, ob die Instrumente überhaupt eine netzentlastende Wirkung entfalten können. Stattdessen könnten steigende Netzkosten die Folge sein.
Heinen-Esser bezeichnete dynamische Entgelte als schwer kalkulierbares Risiko für Erzeuger. Dieses Instrument eigne sich aus Sicht des Verbandes allenfalls für steuerbare erneuerbare Energien wie Bioenergie oder Wasserkraft, da dort eine flexible Fahrweise möglich sei.
Baukostenzuschüsse als Alternative
Als Alternative bringt der BEE differenziert ausgestaltete Baukostenzuschüsse ins Spiel. Diese könnten laut Verband Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten sowie für geeignete Standortentscheidungen setzen und zugleich zur Finanzierung der Netzkosten beitragen. Einheitliche Pauschalen lehnt der Verband hingegen ab, da sie keine steuernde Wirkung entfalten und zusätzliche Kosten verursachen würden.
Auch das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) äußerte sich kritisch zu den Vorschlägen. Laut HBB-Leiterin Sandra Rostek benachteiligen kapazitätsbasierte Entgelte sowie pauschale Baukostenzuschüsse flexible Anlagenkonzepte. Gerade Biogasanlagen mit hoher Anschlussleistung und vergleichsweise niedrigen Volllaststunden würden überproportional belastet, obwohl sie gezielt zur Deckung von Residuallasten eingesetzt werden.
Die Bioenergieverbände verweisen darauf, dass solche Anlagen eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit spielen und politisch gewollt seien. Auch bei Holzenergieanlagen könnten Fehlanreize entstehen, wenn die Anschlusskapazität nicht die tatsächliche Netznutzung widerspiegele.
Energiespeicher gefährdet
Parallel dazu warnt der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) vor regulatorischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit Netzentgelten. Laut BVES könnten Eingriffe in bestehende Regelungen, etwa bei der Netzentgeltbefreiung, Investitionen in Milliardenhöhe gefährden. Präsident Thomas Speidel betonte laut Mitteilung, dass Investitionen nur bei stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.
Unterstützung erhält der Verband aus der Politik. Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen laut BVES ebenfalls Handlungsbedarf und fordern Klarheit beim Vertrauensschutz. Langfristige Investitionen in Energieinfrastruktur erforderten verlässliche Rahmenbedingungen.
Der BEE kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass die derzeit diskutierten Instrumente nicht ausreichend aufeinander abgestimmt seien. Die Kombination mehrerer, teils widersprüchlicher Ansätze erhöhe die Komplexität des Systems, ohne einen erkennbaren Nutzen für Netzbetrieb oder Verbraucher zu schaffen. Stattdessen drohten steigende Transaktions- und Finanzierungskosten. Der Verband fordert daher Anpassungen im weiteren Verfahren.
Montag, 30.03.2026, 13:29 Uhr
Susanne Harmsen
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