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Energie & Management > Recht - Müssen Wärmepumpen weichen, wenn Fernwärme kommt?
Quelle: Shutterstock
Recht

Müssen Wärmepumpen weichen, wenn Fernwärme kommt?

Muss ein Eigentümer eine bestehende Wärmepumpe wieder rauswerfen, wenn ein Fernwärmenetzanschluss kommt? Der Bundesverband Wärmepumpe hat dazu ein Gutachten erstellen lassen.
„Wir sind nicht mehr auf dem Zielpfad und weit unter Vorjahresniveau“, sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) bei einem Pressegespräch am 29. April. Ein wesentlicher Grund für die sinkenden Absatzzahlen am Wärmepumpenmarkt sei, dass sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Gewerbetreibende oder Immobiliengesellschaften verunsichert seien und sich mit Investition massiv zurückhielten. Der Wachstumstrend vergangener Jahre sei damit in den letzten Monaten erheblich ins Stocken geraten.

Kurzfristig brauche es vor allem mehr Aufklärungsarbeit zu den neuen Rahmenbedingungen am Wärmemarkt, so Sabel. Eine zentrale Frage, die vielen Betroffenen laut dem BWP auf den Nägeln brennt, ist: Können Gebäudeeigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus dazu gezwungen werden, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an die Fernwärme anzuschließen? Im Auftrag des Bundesverbandes Wärmepumpe hat sich damit die „Kanzlei re|Rechtsanwälte“ mit der Rechtsfrage befasst. Die gute Nachricht: Nach jetzigem Standpunkt müssen Wärmepumpen keinem künftigen Fernwärmeanschluss weichen. Auch eine kommunale Wärmeplanung ändere daran nichts.

Anschluss- und Benutzungszwang meist nicht verhältnismäßig

Das Rechtsgutachten führt demnach aus, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang grundsätzlich zulässig sei, wenn damit ein Gemeinwohlbelang wie Klimaschutz verfolgt werde. Gegenüber der Versorgung mit einer dezentralen Heizung, wie etwa einer Wärmepumpe, müsse das Durchsetzen eines Anschlusszwangs jedoch dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, erklärte Gutachterin und Rechtsanwältin Miriam Vollmer. Die Verdrängung einer bereits installierten Wärmepumpe durch einen Fernwärmeanschluss sei daher in den allermeisten Fällen weder geeignet noch erforderlich oder angemessen.

In ihrem Gutachten sieht die Rechtsanwältin einen wichtigen Baustein für die Wärmewende. „Wir haben klargestellt, dass zwischen den im letzten Jahr verabschiedeten Maßnahmen kein Widerspruch besteht. Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben.“
 
Rechtsgutachten zum Anschluss- und Benutzungszwang bei bestehenden Wärmepumpen-Heizungen als PDF
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BWP

Aus dem Rechtsgutachten werde außerdem deutlich, dass die Fernwärmesatzungen vielerorts noch einmal geprüft werden sollten, so Vollmer. „Die Gemeinden müssen in ihren Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang ausdrücklich Ausnahmen vorsehen, auf die sich Betroffene, die sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe selbst versorgen wollen, berufen können. Ansonsten wäre die Satzung unwirksam.“

Kein grundsätzlicher Konflikt zwischen Wärmepumpe und Fernwärme

Einen grundsätzlichen Konflikt zwischen Wärmepumpe und Fernwärme sieht auch BWP-Geschäftsführer Sabel deshalb nicht: „Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser stehen zumeist in Randbezirken von Städten oder im ländlichen Raum, wo sich aufgrund der geringen Bebauungsdichte ohnehin kein Wärmenetz lohnt. Konflikte mit dem Fernwärmeausbau treten nur selten auf.“ Deshalb ermögliche es das Wärmeplanungsgesetz, dass Kommunen noch vor Beginn der eigentlichen Wärmeplanung im Rahmen einer Eignungsprüfung klarstellen, wo Gebäudeeigentümer mit einem Wärmenetz nicht zu rechnen brauchen. Hier plädierte er dafür, dass Kommunen und Städte, schnell und verständlich informieren und handeln.

Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hatte die Bundesregierung sich vor zwei Jahren unter anderem das Ziel gesetzt, die Anzahl jährlicher Installationen von Wärmepumpen kurzfristig auf 500.000 zu steigern. Nachdem die Branche im vergangenen Jahr mit 356.000 abgesetzten Wärmepumpen diesem Ziel schon sehr nahe gerückt war, rechnet der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) im laufenden Jahr mit einem deutlichen Absatzrückgang. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) schätzt, dass in diesem Jahr nur etwa 200.000 Geräte verkauft werden (wir berichteten). Dieser Einschätzung schloss sich Sabel an.

Montag, 29.04.2024, 15:35 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Recht - Müssen Wärmepumpen weichen, wenn Fernwärme kommt?
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Müssen Wärmepumpen weichen, wenn Fernwärme kommt?
Muss ein Eigentümer eine bestehende Wärmepumpe wieder rauswerfen, wenn ein Fernwärmenetzanschluss kommt? Der Bundesverband Wärmepumpe hat dazu ein Gutachten erstellen lassen.
„Wir sind nicht mehr auf dem Zielpfad und weit unter Vorjahresniveau“, sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) bei einem Pressegespräch am 29. April. Ein wesentlicher Grund für die sinkenden Absatzzahlen am Wärmepumpenmarkt sei, dass sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Gewerbetreibende oder Immobiliengesellschaften verunsichert seien und sich mit Investition massiv zurückhielten. Der Wachstumstrend vergangener Jahre sei damit in den letzten Monaten erheblich ins Stocken geraten.

Kurzfristig brauche es vor allem mehr Aufklärungsarbeit zu den neuen Rahmenbedingungen am Wärmemarkt, so Sabel. Eine zentrale Frage, die vielen Betroffenen laut dem BWP auf den Nägeln brennt, ist: Können Gebäudeeigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus dazu gezwungen werden, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an die Fernwärme anzuschließen? Im Auftrag des Bundesverbandes Wärmepumpe hat sich damit die „Kanzlei re|Rechtsanwälte“ mit der Rechtsfrage befasst. Die gute Nachricht: Nach jetzigem Standpunkt müssen Wärmepumpen keinem künftigen Fernwärmeanschluss weichen. Auch eine kommunale Wärmeplanung ändere daran nichts.

Anschluss- und Benutzungszwang meist nicht verhältnismäßig

Das Rechtsgutachten führt demnach aus, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang grundsätzlich zulässig sei, wenn damit ein Gemeinwohlbelang wie Klimaschutz verfolgt werde. Gegenüber der Versorgung mit einer dezentralen Heizung, wie etwa einer Wärmepumpe, müsse das Durchsetzen eines Anschlusszwangs jedoch dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, erklärte Gutachterin und Rechtsanwältin Miriam Vollmer. Die Verdrängung einer bereits installierten Wärmepumpe durch einen Fernwärmeanschluss sei daher in den allermeisten Fällen weder geeignet noch erforderlich oder angemessen.

In ihrem Gutachten sieht die Rechtsanwältin einen wichtigen Baustein für die Wärmewende. „Wir haben klargestellt, dass zwischen den im letzten Jahr verabschiedeten Maßnahmen kein Widerspruch besteht. Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben.“
 
Rechtsgutachten zum Anschluss- und Benutzungszwang bei bestehenden Wärmepumpen-Heizungen als PDF
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BWP

Aus dem Rechtsgutachten werde außerdem deutlich, dass die Fernwärmesatzungen vielerorts noch einmal geprüft werden sollten, so Vollmer. „Die Gemeinden müssen in ihren Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang ausdrücklich Ausnahmen vorsehen, auf die sich Betroffene, die sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe selbst versorgen wollen, berufen können. Ansonsten wäre die Satzung unwirksam.“

Kein grundsätzlicher Konflikt zwischen Wärmepumpe und Fernwärme

Einen grundsätzlichen Konflikt zwischen Wärmepumpe und Fernwärme sieht auch BWP-Geschäftsführer Sabel deshalb nicht: „Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser stehen zumeist in Randbezirken von Städten oder im ländlichen Raum, wo sich aufgrund der geringen Bebauungsdichte ohnehin kein Wärmenetz lohnt. Konflikte mit dem Fernwärmeausbau treten nur selten auf.“ Deshalb ermögliche es das Wärmeplanungsgesetz, dass Kommunen noch vor Beginn der eigentlichen Wärmeplanung im Rahmen einer Eignungsprüfung klarstellen, wo Gebäudeeigentümer mit einem Wärmenetz nicht zu rechnen brauchen. Hier plädierte er dafür, dass Kommunen und Städte, schnell und verständlich informieren und handeln.

Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, hatte die Bundesregierung sich vor zwei Jahren unter anderem das Ziel gesetzt, die Anzahl jährlicher Installationen von Wärmepumpen kurzfristig auf 500.000 zu steigern. Nachdem die Branche im vergangenen Jahr mit 356.000 abgesetzten Wärmepumpen diesem Ziel schon sehr nahe gerückt war, rechnet der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) im laufenden Jahr mit einem deutlichen Absatzrückgang. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) schätzt, dass in diesem Jahr nur etwa 200.000 Geräte verkauft werden (wir berichteten). Dieser Einschätzung schloss sich Sabel an.

Montag, 29.04.2024, 15:35 Uhr
Heidi Roider

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