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Energie & Management > Finanzierung - Millionenförderung für Stiftung Umweltenergierecht
Förderbescheid übergeben: Staatssekretär Stefan Wenzel (zweiter v. li.) sowie Fabian Pause. Melanie Bauer und Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Quelle: BMWK
Finanzierung

Millionenförderung für Stiftung Umweltenergierecht

Zwei Drittel des Budgets der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg macht künftig eine „institutionelle Förderung“ des Bundes aus.
Nachhaltige Finanzspritze aus dem Bundeswirtschaftsminsterium: Die Stiftung Umweltenergierecht gehört jetzt zum Kreis der Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Berlin erhalten. Wie Organisation mit Sitz in Würzburg mitteilt, übergab BMWK-Staatssekretär Stefan Wenzel am 11. April den Förderbescheid.

Für das laufende Jahr unterstützt der Bund die Stiftung demnach mit bis zu 4,4 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK werde künftig rund zwei Drittel des Budgets ausmachen, heißt es aus Würzburg. Die weitere Finanzierung erfolge „wie bisher über Projektmittel forschungsfördernder Institutionen und der öffentlichen Hand sowie private Spenden“.

Mit dem Geld aus Berlin will die Stiftung nach eigenen Angaben „zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen“ aufbauen sowie bestehende Strukturen stärken. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln“, erklärte Stiftungsleiter Prof. Thorsten Müller bei Übergabe des Bescheids. Zudem seien „übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung“ als Arbeitsfelder geplant.

Staatssekretär Stefan Wenzel betonte, dass man mit der Förderung die Stiftung als Zukunftswerkstatt in „ihrer unabhängigen Rolle stärken“ wolle. Sie habe sich in vergangenen Jahren „zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt“.

Förderung im zweiten Anlauf

Die Förderung erfolgt auf wiederholten Antrag. „Der Gesetzgeber hat im Haushalt 2022 für uns die Möglichkeit einer institutionellen Förderung geschaffen, die wir gerne angenommen haben“, erklärt der Sprecher der Stiftung gegenüber E&M. Daraufhin habe man „alle erforderlichen Unterlagen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht, die dann vom Ministerium geprüft wurden. Dies erstmalig 2022 und dann 2023.“

Im Jahr 2022 flossen laut Bundesbericht Energieforschung ingesamt Mittel in Höhe von 1,49 Milliarden Euro in die Erforschung, Entwicklung und Demonstration moderner Energietechnologien. 320 Millionen Euro wurden für die institutionelle Förderung aufgewendet. Diese staatliche Unterstützung ist dauerhaft vorgehen, muss aber jedes Jahr im Zusammenhang mit dem Bundeshalt bewilligt werden.

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde 2011 als gemeinnützige Forschungseinrichtung gegründet. Zu ihren Förderen zählen etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Fachverband Biogas, die Öko-Bank GLS sowie eine ganze Reihe Unternehmen der Erneuerbaren-Branche. Im Jahr 2022 verzeichnete die Stiftung laut Jahresabschluss Spenden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Im Jahr davor waren des 2,6 Millionen Euro.

Freitag, 12.04.2024, 14:02 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Finanzierung - Millionenförderung für Stiftung Umweltenergierecht
Förderbescheid übergeben: Staatssekretär Stefan Wenzel (zweiter v. li.) sowie Fabian Pause. Melanie Bauer und Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Quelle: BMWK
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Millionenförderung für Stiftung Umweltenergierecht
Zwei Drittel des Budgets der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg macht künftig eine „institutionelle Förderung“ des Bundes aus.
Nachhaltige Finanzspritze aus dem Bundeswirtschaftsminsterium: Die Stiftung Umweltenergierecht gehört jetzt zum Kreis der Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Berlin erhalten. Wie Organisation mit Sitz in Würzburg mitteilt, übergab BMWK-Staatssekretär Stefan Wenzel am 11. April den Förderbescheid.

Für das laufende Jahr unterstützt der Bund die Stiftung demnach mit bis zu 4,4 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK werde künftig rund zwei Drittel des Budgets ausmachen, heißt es aus Würzburg. Die weitere Finanzierung erfolge „wie bisher über Projektmittel forschungsfördernder Institutionen und der öffentlichen Hand sowie private Spenden“.

Mit dem Geld aus Berlin will die Stiftung nach eigenen Angaben „zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen“ aufbauen sowie bestehende Strukturen stärken. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln“, erklärte Stiftungsleiter Prof. Thorsten Müller bei Übergabe des Bescheids. Zudem seien „übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung“ als Arbeitsfelder geplant.

Staatssekretär Stefan Wenzel betonte, dass man mit der Förderung die Stiftung als Zukunftswerkstatt in „ihrer unabhängigen Rolle stärken“ wolle. Sie habe sich in vergangenen Jahren „zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt“.

Förderung im zweiten Anlauf

Die Förderung erfolgt auf wiederholten Antrag. „Der Gesetzgeber hat im Haushalt 2022 für uns die Möglichkeit einer institutionellen Förderung geschaffen, die wir gerne angenommen haben“, erklärt der Sprecher der Stiftung gegenüber E&M. Daraufhin habe man „alle erforderlichen Unterlagen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht, die dann vom Ministerium geprüft wurden. Dies erstmalig 2022 und dann 2023.“

Im Jahr 2022 flossen laut Bundesbericht Energieforschung ingesamt Mittel in Höhe von 1,49 Milliarden Euro in die Erforschung, Entwicklung und Demonstration moderner Energietechnologien. 320 Millionen Euro wurden für die institutionelle Förderung aufgewendet. Diese staatliche Unterstützung ist dauerhaft vorgehen, muss aber jedes Jahr im Zusammenhang mit dem Bundeshalt bewilligt werden.

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde 2011 als gemeinnützige Forschungseinrichtung gegründet. Zu ihren Förderen zählen etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Fachverband Biogas, die Öko-Bank GLS sowie eine ganze Reihe Unternehmen der Erneuerbaren-Branche. Im Jahr 2022 verzeichnete die Stiftung laut Jahresabschluss Spenden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Im Jahr davor waren des 2,6 Millionen Euro.

Freitag, 12.04.2024, 14:02 Uhr
Manfred Fischer

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