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Der Marktwert für Solarstrom ist im Juli wieder gesunken. Auch der Spotmarktpreis ging leicht zurück. Die Marktwerte für Windstrom legten dagegen zu.
Die Marktwerte entwickelten sich im Juli nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber unterschiedlich. Während Solarstrom gegenüber dem Vormonat an Wert verlor, stiegen die Marktwerte für Windenergie an Land und auf See. Der durchschnittliche Spotmarktpreis ging ebenfalls zurück, zeigen die am 10.
August aktualisierten Daten auf der Plattform
Netztransparenz.de.
Der durchschnittliche Spotmarktpreis sank im Juli auf 10,545
Cent/kWh. Im Juni hatte er bei 10,952
Cent/kWh gelegen. Damit verringerte sich der durchschnittliche Spotmarktpreis um 0,407
Cent/kWh beziehungsweise 3,7
Prozent.
Auch im Juli traten negative Spotmarktpreise auf. Die Daten der Übertragungsnetzbetreiber weisen negative Preise sowohl für einzelne Viertelstunden als auch für Zeiträume von einer, zwei, drei, vier und sechs Stunden aus.
Der Marktwert für Solarstrom sank im Juli von 6,190
Cent/kWh im Juni auf 5,226
Cent/kWh. Damit ging er um 0,964
Cent/kWh beziehungsweise 15,6
Prozent zurück. Im Juni hatte sich der Solar-Marktwert gegenüber Mai noch deutlich erhöht.
Anders entwickelte sich der Marktwert der Windenergie. Für Strom aus Windenergieanlagen an Land erhöhte sich der Marktwert von 7,855
Cent/kWh im Juni auf 8,601
Cent/kWh im Juli. Das entspricht einem Anstieg um 0,746
Cent/kWh beziehungsweise 9,5
Prozent. Noch stärker fiel die Zunahme bei Windenergie auf See aus. Der Marktwert stieg von 7,979
Cent/kWh im Juni auf 9,238
Cent/kWh im Juli. Damit legte er um 1,259
Cent/kWh beziehungsweise 15,8
Prozent zu.
Windenergie auf See erreichte daher im Juli unter den drei betrachteten erneuerbaren Erzeugungsarten den höchsten Marktwert. Er lag 0,637
Cent/kWh über dem Wert für Windenergie an Land. Der Marktwert für Solarstrom lag dagegen 3,375
Cent/kWh unter dem Wert für Windenergie an Land und 4,012
Cent/kWh unter dem für Windenergie auf See.
Die Marktwerte zeigen, welchen durchschnittlichen Wert Strom aus Wind-, Solar- oder anderen erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielt. Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen sie monatlich nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Werte sind eine Grundlage für die Berechnung der Marktprämie. Sie gleicht bei geförderten Anlagen grundsätzlich die Differenz zwischen dem Marktwert und dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert aus. Sinkt der Marktwert, steigt bei geförderten Anlagen grundsätzlich die vom Netzbetreiber gezahlte Marktprämie – und umgekehrt.
(sag)
Dienstag, 11.08.2026, 13:56 Uhr
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