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Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist der Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgesickert. Branchenverbände und Politik kritisieren ihn scharf.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor (wir berichteten). Darin ist unter anderem vorgesehen laut Arbeitsentwurf mit Stand 22.
Januar, die Einspeisevergütung für neue Anlagen mit bis zu 25
kW installierter Leistung zu streichen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass sich die Novelle noch in der internen Abstimmung befinde.
Aus der Politik kommt Kritik an den Plänen. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, erklärte, der Entwurf könne den Ausbau der Photovoltaik im Gebäudebereich deutlich bremsen und stehe im Widerspruch zu Zielen des Koalitionsvertrags. Auch aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen wird gewarnt, dass die Streichung der Vergütung Investitionen von privaten Haushalten unattraktiver machen könnte.
Verbände fordern NachbesserungenBranchenverbände äußern ebenfalls Bedenken. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht laut einer Mitteilung die Gefahr eines deutlichen Rückgangs beim Zubau auf Wohngebäuden. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, die EEG-Vergütung sei für viele Betreiber weiterhin notwendig, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Eine Pflicht zur Direktvermarktung könne zudem an fehlender Infrastruktur scheitern, da intelligente Messsysteme noch nicht flächendeckend installiert seien.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte, die geplanten Änderungen könnten Investitionen bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Präsidentin Ursula Heinen-Esser forderte Nachbesserungen, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Auch Bioenergieverbände sehen unzureichende Perspektiven für Bestandsanlagen und Investitionen.
Bioenergie fehlen PerspektivenDas Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) bezeichnet die vorgesehenen Regelungen als unzureichend. HBB-Leiterin Sandra Rostek erklärt, tausende Betreiber von Biogas- und Holzenergieanlagen wollten investieren, würden aber durch fehlende oder unzureichende Regelungen im EEG ausgebremst. Besonders betroffen seien Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung auslaufe.
Laut Rostek bleibe der Entwurf hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück und biete den Betreibern kaum zusätzliche betriebswirtschaftliche Spielräume. Das bestehende Konzept fester Betriebsstundenbegrenzungen werde beibehalten, ebenso weitgehende Einschränkungen beim Einsatz von Mais als Substrat. Wirtschaftlichkeitsprobleme vieler Anlagen würden damit fortbestehen.
Nach Einschätzung der Verbände ließe sich durch eine stärkere Flexibilisierung des bestehenden Biogasanlagenparks kurzfristig zusätzliche gesicherte Leistung bereitstellen. Rostek beziffert das Potenzial auf bis zu 12.000
MW
flexibel einsetzbarer erneuerbarer Leistung, die zum Ausgleich schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie beitragen könnte. Die Bioenergieverbände fordern daher ein umfassendes „Biomassepaket 2.0“ und kündigen eine detaillierte Stellungnahme an, sobald der Referentenentwurf offiziell vorliegt.
Technische Voraussetzungen fehlenDas Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) sieht strukturelle Probleme bei der im EEG geplanten stärkeren Marktintegration kleiner Anlagen. Laut einer aktuellen Studie der Einrichtung sind die Prozesse für eine großskalige Direktvermarktung im Eigenheimsegment derzeit nicht ausreichend entwickelt. Studienautorin Verena Fluri erklärt, ein verpflichtender Wechsel in die Direktvermarktung würde die Wirtschaftlichkeit von PV-Kleinanlagen deutlich verschlechtern und zahlreiche Projekte unwirtschaftlich machen.
Auch aus der Solarbranche kommt Kritik. Philipp Schröder, Geschäftsführer des Energieunternehmens Einskommafünfgrad, betont, neue Anlagen seien bereits heute nur noch eingeschränkt durch feste Vergütungen abgesichert. Gleichzeitig stammten die finanziellen Belastungen im Fördersystem vor allem aus langfristigen Zusagen früherer Ausbaujahre. Statt weiterer Kürzungen sollten aus seiner Sicht stärkere Anreize zur Flexibilisierung bestehender Anlagen geschaffen werden, etwa durch die Nachrüstung von Batteriespeichern.
Ob und in welcher Form die geplanten Änderungen umgesetzt werden, soll sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen.
Die Marktoffensive Erneuerbare Energien und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) laden Unternehmen zu einem
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März von 11:00 bis 12:00
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Freitag, 27.02.2026, 14:32 Uhr
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