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Die Pflicht zur Vorlage einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSch) für Bürgerenergieprojekte bei Ausschreibungen wird um zwei Jahre verlängert.
Darauf haben sich die Unterhändler von Union und SPD am 4. Juni verständigt, wie E&M von Bundesenergieminister Peter Altmaier (CDU) und aus SPD-Fraktionskreisen auf Nachfrage erfuhr. Damit greift die BImSch-Pflicht weiterhin ohne Unterbrechung auch schon bei der Ausschreibungsrunde am 1. August 2018. Damit wird eine Forderung der Windenergiebranche erfüllt, die befürchtet hatte, dass es ohne e
Dienstag, 5.06.2018, 12:52 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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