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Das Vergleichsportal „Check24“ verpflichtet sich zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern – ohne juristische Auseinandersetzung.
Der Fall erinnert an die Urteile im Zusammenhang mit der Hotelbuchungsplattform „Booking.com“, die nicht mehr verlangen darf, dass es keine günstigeren Preise gibt, als die für ihre Kunden. Auch nicht, wenn bei den Hotels direkt reserviert wird. Doch während in diesem Fall Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Gerichtshofs der Europäischen Union gefragt waren, um klarzustellen
Dienstag, 24.02.2026, 17:00 Uhr
Günter Drewnitzky
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