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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Kein kommunaler Wärmeplan ohne Kommunikation
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Kein kommunaler Wärmeplan ohne Kommunikation

Der kommunale Wärmeplan wird verbindlich. Doch bevor es an die Datenerhebung und technische Umsetzung geht, bedarf es einer gut orchestrierten Kommunikation mit allen Beteiligten.
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ soll schnellstmöglich verabschiedet werden. Es ist ein Novum, denn bisher war es den Kommunen und ihren Versorgern überlassen, wie sie die Zukunft ihrer Wärmenetze und der sonstigen Wärmeversorgung gestalten wollen. Teilweise erfolgte über Landesgesetze jedoch bereits eine regionale Regulierung. Es müssen allerdings viele Beteiligte an einer kommunalen Wärmeplanung mit eingebunden werden − mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen. Wie die Kommunikation hier gelingen kann, will ein Whitepaper zeigen. 

Vorreiter ist Baden-Württemberg. Hier gilt ein entsprechendes Gesetz seit 2021. Danach müssen bis Ende des Jahres alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen. Drei weitere Bundesländer haben bereits nachgezogen. Doch das neue Bundesgesetz geht deutlich über die Landesgesetze hinaus. Größere Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen bis 2026 einen entsprechenden Plan vorlegen, alle kleineren Kommunen bis 2028.

Nur wenige Großstädte, deren Versorger über ein eigenes Wärmenetz verfügen, haben bereits Erfahrung damit. Für alle anderen Kommunen ist das Neuland. Hier springt vor allem ein Problem ins Auge − und das ist auch im Gesetzentwurf ausreichend beschrieben: Schon bei der Datenerhebung, aber auch bei der Planung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dies kann nur mit einem sehr hohen kommunikativen Aufwand gelingen.

Und: Die Akteure innerhalb eines kommunalen Wärmeplans ziehen selten an einem Strang. Denn die Interessen, auch die wirtschaftlichen, sind zu unterschiedlich. Ebenso die Vorstellungen, wie die Wärmeversorgung in einer Kommune in Zukunft sichergestellt werden kann − und das zu wirtschaftlich vertretbaren, sozial akzeptablen Preisen. Wie setzt also eine Kommune idealerweise einen Wärmeplan auf, wie organisiert sie dessen Kommunikation und Umsetzung?
 
Stabsstelle für Erfolg wesentlich

Im Idealfall sollte eine spezialisierte Stabsstelle eingerichtet werden, die direkt dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zugeordnet ist. Kommunen, die bereits über ein eigenes Klimaschutzmanagement oder eine entsprechende Stabsstelle verfügen, können diese entsprechend optimieren.

Sie ist verantwortlich für die Organisation und Leitung des gesamten Wärmekonzepts und koordiniert alle relevanten Stellen wie Bauämter, Umweltämter und kommunale Energietöchter. Externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fallen ebenfalls in ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei ist es wichtig, dass die Stabsstelle Wege findet, um die Stakeholder einzubinden, und geeignete Kommunikationsformate identifiziert.
Um die Kommunikation und Stakeholder-Beteiligung optimal zu gestalten, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
  • Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs mit relevanten Interessengruppen wie Energieversorgungsunternehmen, Industrievertretern, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen. Es können Informationsveranstaltungen, Workshops oder Bürgerforen genutzt werden, um Informationen auszutauschen und ein Feedback einzuholen.
  • Erstellung eines Informationsportals oder einer Webseite, auf der Bürgerinnen und Bürger detaillierte Informationen zum kommunalen Wärmeplan erhalten. Dies könnte beispielsweise aktuelle Projektentwicklungen, Hintergrundinformationen, FAQ, Kontaktmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen oder Bedenken enthalten.
  • Durchführung von regelmäßigen Pressekonferenzen und Veröffentlichung von Pressemitteilungen, um die Öffentlichkeit über den Fortschritt des Projekts zu informieren. Es können lokale Medien eingebunden werden, um eine größere Reichweite zu erzielen.
  • Einbindung sozialer Medien und Onlineplattformen, um mit der breiten Öffentlichkeit in Kontakt zu treten. Das könnte durch die regelmäßige Veröffentlichungen von Updates, Beantwortung von Fragen und Kommentaren oder durch die Organisation von Onlinediskussionen erfolgen.
Schon bei Planung kommunizieren
 
Da jedes Wärmewendeprojekt mit infrastrukturellen Maßnahmen einhergeht, ist eine gute Kommunikation bereits in der Planungsphase unerlässlich, damit die Maßnahmen von den Einwohnern akzeptiert anstatt abgelehnt werden. Schon an dieser Stelle sollten alle relevanten Akteure einbezogen werden. Dazu gehören nicht nur die kommunalen Entscheidungsträger, einschließlich der verschiedenen Ämter wie Energie-, Bau- und Stadtplanung, sondern auch Interessengruppen wie bestehende Klimabündnisse und wirtschaftliche Akteure.

Zusätzlich zu den beteiligten Ämtern sind Entscheidungsträgerinnen aus kommunalen Versorgungsunternehmen, der Industrie und dem Gewerbe sowie der Wohnungswirtschaft unerlässlich. Ohne externe Berater wie Wärmeplaner, Rechtsberater, Datenspezialisten und Kommunikationsexperten kann das nicht gelingen. Diese Experten sind so geschult, dass sie Interessenkonflikte rechtzeitig erkennen und moderativ ausgleichen.

Ein Beispiel: Insbesondere die genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung einer Kommune. Ihre Sanierungsplanungen oder der zusätzliche Wärmebedarf bei der Erschließung von Neubaugebieten müssen in den kommunalen Wärmeplan integriert werden. Das bedeutet aber auch, dass Abnahmemengen im Zuge von Sanierungen zurückgehen, was zwar im Interesse der Wohnungswirtschaft und ihrer Mieter, nicht aber im Interesse der Energieversorger ist.

Die Leipziger Kommunikationsagentur Lots* hat ein Whitepaper erstellt, das die kommunikativen Herausforderungen des kommunalen Wärmeplans aufzeigt. Das Papier bietet auch Lösungsansätze, wie die Planung aufgesetzt und alle Beteiligten eingebunden werden können.

Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen internen Stakeholdern (hier Kommunalparlament und dessen relevante Ausschüsse, Verwaltung, kommunale EVU, Bauämter) und externen Stakeholdern (Interessenvertreter, Energiekunden der eigenen EVU, Wohnungsunternehmen) − letztlich all jene, die als Kunden von einer Energieversorgung profitieren sollen, die mit dem kommunalen Wärmeplan zukunftsfähig gemacht wird.

Klarheit über Ziele

Gemeinsam mit diesen Stakeholdern müssen auch die Ziele definiert werden. Sie dienen als Leitlinien für den Wärmeplan und geben eine klare Richtung vor. Eine effektive Administration ist notwendig, um die Umsetzung der Ziele zu koordinieren, Ressourcen bereitzustellen und den Fortschritt zu überwachen. Die Einbeziehung aller Stakeholder gewährleistet, dass verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden und ein breiter Konsens erreicht wird, was zu einer höheren Akzeptanz und erfolgreichen Umsetzung des Plans führt.

Eine durchdachte Kommunikation stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Handlungsanleitungen transparent und rechtzeitig kommuniziert werden. Dies ermöglicht es den Beteiligten, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Durch offene Kommunikation können Konflikte und Missverständnisse frühzeitig erkannt und gelöst werden, was den Erfolg des Wärmeplans unterstützt. 
 
Planungsphasen und Einbeziehung der Stakeholder
PhaseInterne StakeholderExterne Stakeholder
0. Initiierungsphasex 
1. Planungsbeschluss der Kommunalverwaltungxteilweise
2. Arbeitsgruppen festlegenxx
3. Datenerhebungxx
4. Datengrundlage  
5. Konzeptentwicklungx 
6. Handlungsoptionenxx
7. Aufstellen des Wärmeplansx 
8. Einbinden des kommunalen Wärmeplansxx
9. Weitere Schrittexx
Quelle: Lots*: Whitepaper „Pro forma oder strategisches Projekt?“, 2023
 
* Autor Frank Urbansky ist als freier Berater für Fragen der Energiewende bei Lots tätig

Donnerstag, 10.08.2023, 09:34 Uhr
Frank Urbansky
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Kein kommunaler Wärmeplan ohne Kommunikation
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Aus Der Aktuellen Zeitung
Kein kommunaler Wärmeplan ohne Kommunikation
Der kommunale Wärmeplan wird verbindlich. Doch bevor es an die Datenerhebung und technische Umsetzung geht, bedarf es einer gut orchestrierten Kommunikation mit allen Beteiligten.
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ soll schnellstmöglich verabschiedet werden. Es ist ein Novum, denn bisher war es den Kommunen und ihren Versorgern überlassen, wie sie die Zukunft ihrer Wärmenetze und der sonstigen Wärmeversorgung gestalten wollen. Teilweise erfolgte über Landesgesetze jedoch bereits eine regionale Regulierung. Es müssen allerdings viele Beteiligte an einer kommunalen Wärmeplanung mit eingebunden werden − mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen. Wie die Kommunikation hier gelingen kann, will ein Whitepaper zeigen. 

Vorreiter ist Baden-Württemberg. Hier gilt ein entsprechendes Gesetz seit 2021. Danach müssen bis Ende des Jahres alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern einen Wärmeplan vorlegen. Drei weitere Bundesländer haben bereits nachgezogen. Doch das neue Bundesgesetz geht deutlich über die Landesgesetze hinaus. Größere Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen bis 2026 einen entsprechenden Plan vorlegen, alle kleineren Kommunen bis 2028.

Nur wenige Großstädte, deren Versorger über ein eigenes Wärmenetz verfügen, haben bereits Erfahrung damit. Für alle anderen Kommunen ist das Neuland. Hier springt vor allem ein Problem ins Auge − und das ist auch im Gesetzentwurf ausreichend beschrieben: Schon bei der Datenerhebung, aber auch bei der Planung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dies kann nur mit einem sehr hohen kommunikativen Aufwand gelingen.

Und: Die Akteure innerhalb eines kommunalen Wärmeplans ziehen selten an einem Strang. Denn die Interessen, auch die wirtschaftlichen, sind zu unterschiedlich. Ebenso die Vorstellungen, wie die Wärmeversorgung in einer Kommune in Zukunft sichergestellt werden kann − und das zu wirtschaftlich vertretbaren, sozial akzeptablen Preisen. Wie setzt also eine Kommune idealerweise einen Wärmeplan auf, wie organisiert sie dessen Kommunikation und Umsetzung?
 
Stabsstelle für Erfolg wesentlich

Im Idealfall sollte eine spezialisierte Stabsstelle eingerichtet werden, die direkt dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zugeordnet ist. Kommunen, die bereits über ein eigenes Klimaschutzmanagement oder eine entsprechende Stabsstelle verfügen, können diese entsprechend optimieren.

Sie ist verantwortlich für die Organisation und Leitung des gesamten Wärmekonzepts und koordiniert alle relevanten Stellen wie Bauämter, Umweltämter und kommunale Energietöchter. Externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit fallen ebenfalls in ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei ist es wichtig, dass die Stabsstelle Wege findet, um die Stakeholder einzubinden, und geeignete Kommunikationsformate identifiziert.
Um die Kommunikation und Stakeholder-Beteiligung optimal zu gestalten, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
  • Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs mit relevanten Interessengruppen wie Energieversorgungsunternehmen, Industrievertretern, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen. Es können Informationsveranstaltungen, Workshops oder Bürgerforen genutzt werden, um Informationen auszutauschen und ein Feedback einzuholen.
  • Erstellung eines Informationsportals oder einer Webseite, auf der Bürgerinnen und Bürger detaillierte Informationen zum kommunalen Wärmeplan erhalten. Dies könnte beispielsweise aktuelle Projektentwicklungen, Hintergrundinformationen, FAQ, Kontaktmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen oder Bedenken enthalten.
  • Durchführung von regelmäßigen Pressekonferenzen und Veröffentlichung von Pressemitteilungen, um die Öffentlichkeit über den Fortschritt des Projekts zu informieren. Es können lokale Medien eingebunden werden, um eine größere Reichweite zu erzielen.
  • Einbindung sozialer Medien und Onlineplattformen, um mit der breiten Öffentlichkeit in Kontakt zu treten. Das könnte durch die regelmäßige Veröffentlichungen von Updates, Beantwortung von Fragen und Kommentaren oder durch die Organisation von Onlinediskussionen erfolgen.
Schon bei Planung kommunizieren
 
Da jedes Wärmewendeprojekt mit infrastrukturellen Maßnahmen einhergeht, ist eine gute Kommunikation bereits in der Planungsphase unerlässlich, damit die Maßnahmen von den Einwohnern akzeptiert anstatt abgelehnt werden. Schon an dieser Stelle sollten alle relevanten Akteure einbezogen werden. Dazu gehören nicht nur die kommunalen Entscheidungsträger, einschließlich der verschiedenen Ämter wie Energie-, Bau- und Stadtplanung, sondern auch Interessengruppen wie bestehende Klimabündnisse und wirtschaftliche Akteure.

Zusätzlich zu den beteiligten Ämtern sind Entscheidungsträgerinnen aus kommunalen Versorgungsunternehmen, der Industrie und dem Gewerbe sowie der Wohnungswirtschaft unerlässlich. Ohne externe Berater wie Wärmeplaner, Rechtsberater, Datenspezialisten und Kommunikationsexperten kann das nicht gelingen. Diese Experten sind so geschult, dass sie Interessenkonflikte rechtzeitig erkennen und moderativ ausgleichen.

Ein Beispiel: Insbesondere die genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung einer Kommune. Ihre Sanierungsplanungen oder der zusätzliche Wärmebedarf bei der Erschließung von Neubaugebieten müssen in den kommunalen Wärmeplan integriert werden. Das bedeutet aber auch, dass Abnahmemengen im Zuge von Sanierungen zurückgehen, was zwar im Interesse der Wohnungswirtschaft und ihrer Mieter, nicht aber im Interesse der Energieversorger ist.

Die Leipziger Kommunikationsagentur Lots* hat ein Whitepaper erstellt, das die kommunikativen Herausforderungen des kommunalen Wärmeplans aufzeigt. Das Papier bietet auch Lösungsansätze, wie die Planung aufgesetzt und alle Beteiligten eingebunden werden können.

Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen internen Stakeholdern (hier Kommunalparlament und dessen relevante Ausschüsse, Verwaltung, kommunale EVU, Bauämter) und externen Stakeholdern (Interessenvertreter, Energiekunden der eigenen EVU, Wohnungsunternehmen) − letztlich all jene, die als Kunden von einer Energieversorgung profitieren sollen, die mit dem kommunalen Wärmeplan zukunftsfähig gemacht wird.

Klarheit über Ziele

Gemeinsam mit diesen Stakeholdern müssen auch die Ziele definiert werden. Sie dienen als Leitlinien für den Wärmeplan und geben eine klare Richtung vor. Eine effektive Administration ist notwendig, um die Umsetzung der Ziele zu koordinieren, Ressourcen bereitzustellen und den Fortschritt zu überwachen. Die Einbeziehung aller Stakeholder gewährleistet, dass verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden und ein breiter Konsens erreicht wird, was zu einer höheren Akzeptanz und erfolgreichen Umsetzung des Plans führt.

Eine durchdachte Kommunikation stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Handlungsanleitungen transparent und rechtzeitig kommuniziert werden. Dies ermöglicht es den Beteiligten, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Durch offene Kommunikation können Konflikte und Missverständnisse frühzeitig erkannt und gelöst werden, was den Erfolg des Wärmeplans unterstützt. 
 
Planungsphasen und Einbeziehung der Stakeholder
PhaseInterne StakeholderExterne Stakeholder
0. Initiierungsphasex 
1. Planungsbeschluss der Kommunalverwaltungxteilweise
2. Arbeitsgruppen festlegenxx
3. Datenerhebungxx
4. Datengrundlage  
5. Konzeptentwicklungx 
6. Handlungsoptionenxx
7. Aufstellen des Wärmeplansx 
8. Einbinden des kommunalen Wärmeplansxx
9. Weitere Schrittexx
Quelle: Lots*: Whitepaper „Pro forma oder strategisches Projekt?“, 2023
 
* Autor Frank Urbansky ist als freier Berater für Fragen der Energiewende bei Lots tätig

Donnerstag, 10.08.2023, 09:34 Uhr
Frank Urbansky

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