Das Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Georg Eble
Die Bundesregierung hat mehrere Gesetze beschlossen. Damit werden EU-Richtlinien zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung, zu Umweltrechten und zu Industriemissionen umgesetzt.
Die Bundesregierung hat am 21. Januar in Berlin ein Gesetzespaket zur nationalen Umsetzung der überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union beschlossen. Ziel ist es, Emissionen von Industrieanlagen wirksamer zu begrenzen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zugleich Investitionsanreize für klimafreundlichere Produktionsverfahren zu setzen.
Das Kabinett brachte damit die Umsetzung der sogenannten Industrial Emissions Directive in der Fassung IED 2.0 auf den Weg. Außerdem wurde die EU-Richtlinie zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung in deutsches Recht überführt.
Zugleich beschloss das Bundeskabinett eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Damit reagiert sie auf Vorgaben des Völker- und Europarechts. Das Klagerecht für Umweltverbände wird an die internationalen und europarechtlichen Standards angepasst. Zudem setzt die Bundesregierung mit der Novelle auch Aufträge des Koalitionsvertrages und des Bund-Länder-Pakts zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung um. Die Anerkennung von klageberechtigten Umweltvereinigungen wird deutlicher auf die räumliche und inhaltliche Betroffenheit ausgerichtet.
Emissionen senken
Die Industrieemissionsrichtlinie bildet seit 2010 die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung umweltrelevanter Industrieanlagen in Europa. Sie gilt unter anderem für Anlagen der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie sowie für Abfallbehandlungsanlagen. Nach Angaben der Bundesregierung fallen europaweit rund 40.000 Anlagen unter die Richtlinie. Laut dem Bundesumweltministerium haben die bisherigen Regelungen dazu beigetragen, dass sich die Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxiden, Schwefeloxiden und bestimmten Schwermetallen seit 2010 etwa halbiert haben.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, die Richtlinie habe in den vergangenen Jahren zu weniger Schadstoffen in Luft und Wasser sowie zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in Europa geführt. Die überarbeitete Fassung setze zusätzliche Anreize für Investitionen in moderne Umwelttechnik und ermögliche zugleich schnellere Verfahren. An der Erarbeitung des Umsetzungspakets hätten sich die Länder und auch die Industrie intensiv beteiligt, so Schneider.
Weniger Bürokratie
Mit der Novelle richtet die Bundesregierung die Vorgaben stärker auf eine klimafreundlichere industrielle Produktion aus. Künftig sollen die Umweltleistungen von Anlagen insgesamt stärker berücksichtigt werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf erweiterte Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig will die Bundesregierung Genehmigungsverfahren beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem, vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren häufiger anzuwenden und flexible Rahmengenehmigungen für Chemieanlagen zu ermöglichen. Durch höhere Schwellenwerte soll es zudem seltener zu verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen kommen.
Unternehmen, die bereits nachweislich an der Umstellung auf klimafreundlichere Technologien arbeiten, sollen bei bestimmten Vorgaben einen zeitlich befristeten Aufschub erhalten können. Laut Gesetzentwurf kann dieser Aufschub bis zu acht Jahre betragen. Damit will die Bundesregierung vermeiden, dass Betriebe kurzfristig noch in fossile Technologien investieren müssen.
Verbandskritik am Gesetzentwurf
Kritik kommt aus Teilen der Industrie. Der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie (BVK) sieht in dem Kabinettsbeschluss einen Widerspruch zu den Zielen von Bürokratieabbau und Genehmigungsbeschleunigung. Laut Dominik Fecker, Referent für Umwelt- und Rohstoffpolitik, drohten zusätzliche Berichtspflichten, neue Prüfanforderungen und insgesamt längere Genehmigungsverfahren. Das konterkariere die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, die EU-Vorgaben möglichst schlank umzusetzen.
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass der Gesetzentwurf aus seiner Sicht keine konsequente 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben darstellt. Entlastungselemente des europäischen Umwelt-Omnibusses, etwa der Verzicht auf verpflichtende Audits von Umweltmanagementsystemen, seien im nationalen Entwurf bislang nicht vollständig umgesetzt. Der BVK fordert daher Korrekturen im parlamentarischen Verfahren sowie ein stärkeres Engagement der Bundesregierung auf europäischer Ebene.
Nach dem Kabinettsbeschluss befasst sich nun der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Anschließend soll das Gesetz zusammen mit einer zugehörigen Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in den Bundesrat eingebracht werden. Die EU-Vorgaben müssen bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt sein.
Mittwoch, 21.01.2026, 14:18 Uhr
Susanne Harmsen
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