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Energie & Management > Europa - Industrie kritisiert enge Fristen bei Methanverordnung
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europa

Industrie kritisiert enge Fristen bei Methanverordnung

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) plädiert in einem Brief für „gezielte und praxisnahe Anpassungen“ der EU-Methanverordnung.
Der BVEG fordert in einem Brief praxisnahe Anpassungen der Methanverordnung. Das Schreiben des BVEG an die EU, das unter „dringender Aufruf“ firmiert, wurde von weiteren Unternehmen und Verbänden unterzeichnet und bezieht sich unter anderem auf eine Studie des Energie-Analysehaus Wood Mackenzie zu den Auswirkungen der neuen EU-Vorschriften zum Thema Methan.

Diese zeige, so eine BVEG-Mitteilung, dass die aktuelle Ausgestaltung in der Praxis erhebliche Herausforderungen mit sich bringe. Zwar würden die in der EU verpflichteten Unternehmen die Vorgaben der Methanverordnung seit ihrem Inkrafttreten umsetzen. Gleichzeitig bestünden aber vor allem bei Energieimporten aus Drittstaaten strukturelle Hürden, da globale Lieferketten bisher nicht durchgängig auf die neuen Anforderungen ausgerichtet seien.

Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten, wie es heißt, dazu führen, dass ein erheblicher Teil dieser Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und auch die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU könnten betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Unterzeichner für gezielte Anpassungen aus, die sowohl den Klimazielen als auch den Anforderungen an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden. Zugleich bekräftigen sie das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren. Die Neuregelung solle im Rahmen der EU-Vereinfachungsagenda („EU simplification agenda“) erfolgen mit dem Ziel, bestehende Regelungen praxistauglicher und effizienter umzusetzen. Dazu zählt auch ein „Stop-the-clock“-Mechanismus zur Anpassung von Fristen.

Der vollständigen Brief „Urgent call for targeted amendments to the Methane Emissions Reduction − Regulation through the EU simplification agenda including the stop-the-clock“ kann auf der Seite des BVEG heruntergeladen werden. 

 

Donnerstag, 16.04.2026, 11:29 Uhr
Günter Drewnitzky
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Industrie kritisiert enge Fristen bei Methanverordnung
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) plädiert in einem Brief für „gezielte und praxisnahe Anpassungen“ der EU-Methanverordnung.
Der BVEG fordert in einem Brief praxisnahe Anpassungen der Methanverordnung. Das Schreiben des BVEG an die EU, das unter „dringender Aufruf“ firmiert, wurde von weiteren Unternehmen und Verbänden unterzeichnet und bezieht sich unter anderem auf eine Studie des Energie-Analysehaus Wood Mackenzie zu den Auswirkungen der neuen EU-Vorschriften zum Thema Methan.

Diese zeige, so eine BVEG-Mitteilung, dass die aktuelle Ausgestaltung in der Praxis erhebliche Herausforderungen mit sich bringe. Zwar würden die in der EU verpflichteten Unternehmen die Vorgaben der Methanverordnung seit ihrem Inkrafttreten umsetzen. Gleichzeitig bestünden aber vor allem bei Energieimporten aus Drittstaaten strukturelle Hürden, da globale Lieferketten bisher nicht durchgängig auf die neuen Anforderungen ausgerichtet seien.

Insbesondere enge Fristen, komplexe Anforderungen und unklare Umsetzungsregeln könnten, wie es heißt, dazu führen, dass ein erheblicher Teil dieser Importe ab 2027 nicht regelkonform verfügbar wäre und auch die heimische Gasproduktion unangemessen belastet würde – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kosten. Bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU könnten betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Unterzeichner für gezielte Anpassungen aus, die sowohl den Klimazielen als auch den Anforderungen an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden. Zugleich bekräftigen sie das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren. Die Neuregelung solle im Rahmen der EU-Vereinfachungsagenda („EU simplification agenda“) erfolgen mit dem Ziel, bestehende Regelungen praxistauglicher und effizienter umzusetzen. Dazu zählt auch ein „Stop-the-clock“-Mechanismus zur Anpassung von Fristen.

Der vollständigen Brief „Urgent call for targeted amendments to the Methane Emissions Reduction − Regulation through the EU simplification agenda including the stop-the-clock“ kann auf der Seite des BVEG heruntergeladen werden. 

 

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