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Energie & Management > Klimaschutz - EU-Methanregeln stoßen weiter auf Kritik
Katherina Reiche. Quelle: Susanne Harmsen
Klimaschutz

EU-Methanregeln stoßen weiter auf Kritik

Die EU-Kommission hat Empfehlungen zur Umsetzung der Methanverordnung vorgelegt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und die Gaswirtschaft halten sie nicht für rechtssicher.
Die Europäische Kommission hat am 21. Juli Empfehlungen zur Umsetzung der europäischen Methanverordnung veröffentlicht und reagiert damit auf Kritik an den Importvorgaben für Öl- und Gaslieferungen. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen bestimmte Importregelungen in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. Die zugrunde liegenden Pflichten für Unternehmen bleiben jedoch bestehen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bewertet diesen Vorschlag als unzureichend. Laut ihrem Ministerium (BMWE) erkenne die EU-Kommission selbst an, dass die geltenden Importregelungen erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen und die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten. Dennoch halte sie an den rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen fest und empfehle lediglich einen vorübergehenden Verzicht auf Sanktionen.

Methan-Verordnung um drei Jahre verschieben

Reiche erklärte, dieser Ansatz schaffe keine Rechtssicherheit, da die Unternehmen weiterhin dem Risiko möglicher Rechtsverstöße ausgesetzt seien. Zudem fehlten aus ihrer Sicht weiterhin wesentliche Voraussetzungen, damit Importeure die Einhaltung der Vorgaben in internationalen Lieferketten verlässlich nachweisen könnten. Es könne nicht Aufgabe der Unternehmen sein, die Folgen unvollständiger europäischer Regelungen zu tragen.

Die Ministerin sprach sich deshalb erneut dafür aus, die betroffenen Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten und des verschärften Wettbewerbs um LNG-Lieferungen sei eine klare und rechtsverbindliche Lösung erforderlich. Die Methanverordnung sei grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor, ihre Vorgaben müssten jedoch praktisch umsetzbar, rechtssicher und mit der Versorgungssicherheit vereinbar sein.

Gaswirtschaft verlangt Nachbesserung

Auch der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft (DGWW) bewertet die Empfehlungen der EU-Kommission als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Vorstand Timm Kehler erklärte, die Branche unterstütze die Ziele der Methanverordnung, insbesondere die Verringerung, Messung und transparente Dokumentation von Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette. In ihrer derzeitigen Form sei die Verordnung jedoch nicht praxistauglich.

Nach Einschätzung Kehlers erkennt die EU-Kommission mit ihren Empfehlungen die Bedenken der Branche an und komme den Unternehmen bei der praktischen Umsetzung entgegen. Die vorgeschlagene dreijährige Sanktionspause könne Zeit für notwendige Anpassungen schaffen, sorge aber nicht für belastbare Rechtssicherheit. Die Pflichten der Verordnung gälten unverändert weiter. Auch die neuen Hinweise zur Nachweisführung in internationalen Lieferketten seien aus Sicht des Verbandes zwar ein Fortschritt, rechtlich jedoch unverbindlich.

Verbindliche Standards definieren

Der Verband fordert deshalb verbindliche, EU-einheitliche Zertifizierungsstandards sowie rechtssichere Lösungen für die Umsetzung der Verordnung. Zudem müsse das deutsche Durchführungsgesetz klare Zuständigkeiten schaffen und einen verhältnismäßigen Vollzug sicherstellen. Nur so könne der zeitliche Aufschub genutzt werden, um die aus Sicht der Branche bestehenden Konstruktionsmängel der Verordnung zu beheben.

Die EU-Methanverordnung ist seit 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Importeure für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass Produzenten außerhalb der Europäischen Union ihre Methanemissionen mindestens nach vergleichbaren Standards überwachen und dokumentieren wie Unternehmen innerhalb der EU. Die aktuellen Empfehlungen der Kommission ändern an diesen gesetzlichen Verpflichtungen zunächst nichts, sondern betreffen lediglich den Umgang der Mitgliedstaaten mit möglichen Verstößen. (sh)

Mittwoch, 22.07.2026, 15:05 Uhr
Susanne Harmsen
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Katherina Reiche. Quelle: Susanne Harmsen
Klimaschutz
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Die EU-Kommission hat Empfehlungen zur Umsetzung der Methanverordnung vorgelegt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und die Gaswirtschaft halten sie nicht für rechtssicher.
Die Europäische Kommission hat am 21. Juli Empfehlungen zur Umsetzung der europäischen Methanverordnung veröffentlicht und reagiert damit auf Kritik an den Importvorgaben für Öl- und Gaslieferungen. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen bestimmte Importregelungen in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. Die zugrunde liegenden Pflichten für Unternehmen bleiben jedoch bestehen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bewertet diesen Vorschlag als unzureichend. Laut ihrem Ministerium (BMWE) erkenne die EU-Kommission selbst an, dass die geltenden Importregelungen erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen und die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten. Dennoch halte sie an den rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen fest und empfehle lediglich einen vorübergehenden Verzicht auf Sanktionen.

Methan-Verordnung um drei Jahre verschieben

Reiche erklärte, dieser Ansatz schaffe keine Rechtssicherheit, da die Unternehmen weiterhin dem Risiko möglicher Rechtsverstöße ausgesetzt seien. Zudem fehlten aus ihrer Sicht weiterhin wesentliche Voraussetzungen, damit Importeure die Einhaltung der Vorgaben in internationalen Lieferketten verlässlich nachweisen könnten. Es könne nicht Aufgabe der Unternehmen sein, die Folgen unvollständiger europäischer Regelungen zu tragen.

Die Ministerin sprach sich deshalb erneut dafür aus, die betroffenen Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten und des verschärften Wettbewerbs um LNG-Lieferungen sei eine klare und rechtsverbindliche Lösung erforderlich. Die Methanverordnung sei grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor, ihre Vorgaben müssten jedoch praktisch umsetzbar, rechtssicher und mit der Versorgungssicherheit vereinbar sein.

Gaswirtschaft verlangt Nachbesserung

Auch der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft (DGWW) bewertet die Empfehlungen der EU-Kommission als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Vorstand Timm Kehler erklärte, die Branche unterstütze die Ziele der Methanverordnung, insbesondere die Verringerung, Messung und transparente Dokumentation von Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette. In ihrer derzeitigen Form sei die Verordnung jedoch nicht praxistauglich.

Nach Einschätzung Kehlers erkennt die EU-Kommission mit ihren Empfehlungen die Bedenken der Branche an und komme den Unternehmen bei der praktischen Umsetzung entgegen. Die vorgeschlagene dreijährige Sanktionspause könne Zeit für notwendige Anpassungen schaffen, sorge aber nicht für belastbare Rechtssicherheit. Die Pflichten der Verordnung gälten unverändert weiter. Auch die neuen Hinweise zur Nachweisführung in internationalen Lieferketten seien aus Sicht des Verbandes zwar ein Fortschritt, rechtlich jedoch unverbindlich.

Verbindliche Standards definieren

Der Verband fordert deshalb verbindliche, EU-einheitliche Zertifizierungsstandards sowie rechtssichere Lösungen für die Umsetzung der Verordnung. Zudem müsse das deutsche Durchführungsgesetz klare Zuständigkeiten schaffen und einen verhältnismäßigen Vollzug sicherstellen. Nur so könne der zeitliche Aufschub genutzt werden, um die aus Sicht der Branche bestehenden Konstruktionsmängel der Verordnung zu beheben.

Die EU-Methanverordnung ist seit 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Importeure für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass Produzenten außerhalb der Europäischen Union ihre Methanemissionen mindestens nach vergleichbaren Standards überwachen und dokumentieren wie Unternehmen innerhalb der EU. Die aktuellen Empfehlungen der Kommission ändern an diesen gesetzlichen Verpflichtungen zunächst nichts, sondern betreffen lediglich den Umgang der Mitgliedstaaten mit möglichen Verstößen. (sh)

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Susanne Harmsen

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