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Das Bundeswirtschaftsministerium ändert die Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) für Maßnahmen zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt.
Anträge auf MAP-Förderung, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht werden, müssen künftig auf jeden Fall gestellt werden, bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird, beispielsweise bevor eine Solarthermieanlage errichtet wird. Planungsleistungen dürfen allerdings weiterhin vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden. Die Änderung der Richtlinien trat am 15. August 2017 in Kraft.
Dienstag, 15.08.2017, 16:06 Uhr
Fritz Wilhelm
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