Das Reichstagsgebäude in Berlin. Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Die Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag hat Kritikpunkte offenbart. Die Deutsche Umwelthilfe kündigt für den Fall einer Verabschiedung eine Verfassungsklage an.
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stößt kurz vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens auf erheblichen Widerstand. In einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages am 22. Juni äußerten Sachverständige, Verbände und Interessenvertreter teils grundlegende Bedenken gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, bei einer Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Nach Angaben der DUH gefährdet der Gesetzentwurf die Erreichung der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, das Gesetz ermögliche den Weiterbetrieb fossiler Heizungen über Jahrzehnte hinweg. Dadurch würden die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und die Kostenrisiken für Haushalte steigen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, werde die DUH versuchen, es auf juristischem Weg zu stoppen.
Rechtliche Einwände
Verfassungsrechtliche Zweifel äußerte auch der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger. Nach seiner Einschätzung steht insbesondere die vorgesehene sogenannte Bio-Treppe mit den Anforderungen des Klimaschutzes im Grundgesetz in Konflikt. Zudem kritisierte er die geplante Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach dem Jahr 2044. Klinger erklärte während der Anhörung, es spreche vieles dafür, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde.
Dem widersprach der Staatsrechtler Johann-Christian Pielow. Nach seiner Auffassung darf ein neu gewählter Bundestag bestehende Klimaschutzregelungen ändern. In einem Gutachten für die Anhörung kommt er zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht grundsätzlich infrage stellen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht sich durch die Anhörung in ihrer Kritik bestätigt. Der baupolitische Sprecher Kassem Taher Saleh erklärte, es drohten nach seiner Einschätzung steigende Heizkosten sowie mögliche Konflikte mit europäischen Klimavorgaben.
Energiebranche fordert Änderungen
Auch mehrere Branchenverbände sehen Nachbesserungsbedarf. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte die Bedeutung von Planungs- und Investitionssicherheit für die Energiewirtschaft. Laut Andreae müsse die kommunale Wärmeplanung ihre Steuerungswirkung behalten. Gleichzeitig warnte sie vor dem Aufbau paralleler Infrastrukturen für unterschiedliche Heiztechnologien. Für die Ausgestaltung von Bio-Treppe und Grüngasquote forderte der Verband eine realistische Bewertung der verfügbaren Biomassepotenziale.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnte ebenfalls verlässliche Rahmenbedingungen an. Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, erklärte, die Wärmewende benötige langfristig tragfähige Regeln. Ständige Änderungen seien für die Infrastrukturplanung problematisch.
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßte grundsätzlich die geplante Neuausrichtung des Gebäudeenergierechts. Der Verband mit Sitz in Berlin warnte jedoch davor, dass eine Grüngasquote den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft behindern könnte. Vorstandsvorsitzender Andreas Kuhlmann forderte deshalb eine eigenständige Wasserstoff-Unterquote. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass vor allem bestehende Erdgasnetze länger genutzt würden, ohne den Aufbau neuer Wasserstoffinfrastrukturen ausreichend voranzutreiben.
Kommunen fürchten um Wärmeplanung
Kritik kam zudem von kommunalen Spitzenverbänden. Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die geplante Abschaffung zentraler Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes nehme Kommunen eine wichtige Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur.
Auch der Deutsche Mieterbund sieht Risiken. Bundesdirektor Florian Becker warnte vor steigenden Heizkosten für Mieterinnen und Mieter. Besonders Haushalte in unsanierten Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen seien von Preissteigerungen betroffen. Der Verband fordert deshalb einen technologieneutralen Heizkostendeckel. Zudem solle der CO2-Preis vollständig von Vermietern getragen werden.
Der Eigentümerverband Haus & Grund bewertet den Gesetzentwurf dagegen grundsätzlich positiv. Präsident Kai Warnecke begrüßte insbesondere den Wegfall der bisherigen Vorgabe, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gleichzeitig kritisierte er zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten durch die geplante Bio-Treppe.
Auch Vertreter des Heizungshandwerks und der Heizungsindustrie verlangten Änderungen. Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, sprach von erheblicher Unsicherheit in den Betrieben.
Dienstag, 23.06.2026, 13:43 Uhr
Susanne Harmsen
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