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Energie & Management > Politik - Das reformierte BEG mit neuen Boni für serielles Sanieren
Quelle: Fotolia / cherezoff
Politik

Das reformierte BEG mit neuen Boni für serielles Sanieren

Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Verbände kritisieren die Reform.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. „Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen, und die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können“, schreibt das BMWK.

Mit den Änderungen wird unter anderem ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente. Zudem wird der im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG-40- und EH/EG-55-Stufen auch auf Sanierungen mit Ziel EH/EG-70-EE-Standard ausgeweitet.

Neubauförderung bald eigenes Programm

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als neues viertes Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und von März 2023 an in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt.

Weiterhin will die Bundesregierung mit der Reform nur noch „besonders hochwertige Heizungsanlagen“ fördern, etwa
  • effizientere Wärmepumpen
  • und Biomasse-Heizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß.
Massive Kritik von Verbänden

Mehrere Verbände hatten die Reform kritisiert. Mit der Kürzung der Mittel und der Ankündigung deutlich verschärfter technischer Anforderungen nehme das BMWK eine falsche Weichenstellung vor, so die Kritik einer Allianz aus
  • Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH),
  • Deutschem Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV),
  • Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FvH),
  • der Initiative Holzwärme (IH)
  • und dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI).
Zudem entsteht den Verbänden zufolge eine soziale Schieflage, da finanzschwache Besitzer älterer, ungedämmter Gebäude mit hohem Wärmeverbrauch von der staatlichen Förderung beim Heizungstausch quasi ausgeschlossen werden. „Fördermittel kann dann nur noch erhalten, wer auf einen Schlag eine große Summe investieren kann“, so die Verbände.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kritisiert die Änderungen ebenfalls. Die Sanierungsrate drohe damit weiter einzubrechen. „Das ist die falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit“, moniert die Deneff. „Genau jetzt wäre eine Investitionsoffensive für energiesparende Gebäude gefragt, um die Versäumnisse der letzten Jahre schnell aufzuholen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Kurs der Bundesregierung bei der Förderung ist darum genau das Gegenteil dessen, was gerade notwendig wäre.“ Einzig und deutlich positiv hervorzuheben ist laut Deneff der neue Bonus für die serielle Sanierung.

Weitere Informationen zur BEG finden Interessierte auf www.energiewechsel.de, eine Webseite des BMWK.

Montag, 12.12.2022, 11:16 Uhr
Heidi Roider
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Politik
Das reformierte BEG mit neuen Boni für serielles Sanieren
Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Verbände kritisieren die Reform.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. „Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen, und die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können“, schreibt das BMWK.

Mit den Änderungen wird unter anderem ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente. Zudem wird der im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Worst Performing Buildings Bonus) von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG-40- und EH/EG-55-Stufen auch auf Sanierungen mit Ziel EH/EG-70-EE-Standard ausgeweitet.

Neubauförderung bald eigenes Programm

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als neues viertes Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und von März 2023 an in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt.

Weiterhin will die Bundesregierung mit der Reform nur noch „besonders hochwertige Heizungsanlagen“ fördern, etwa
  • effizientere Wärmepumpen
  • und Biomasse-Heizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß.
Massive Kritik von Verbänden

Mehrere Verbände hatten die Reform kritisiert. Mit der Kürzung der Mittel und der Ankündigung deutlich verschärfter technischer Anforderungen nehme das BMWK eine falsche Weichenstellung vor, so die Kritik einer Allianz aus
  • Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH),
  • Deutschem Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV),
  • Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FvH),
  • der Initiative Holzwärme (IH)
  • und dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI).
Zudem entsteht den Verbänden zufolge eine soziale Schieflage, da finanzschwache Besitzer älterer, ungedämmter Gebäude mit hohem Wärmeverbrauch von der staatlichen Förderung beim Heizungstausch quasi ausgeschlossen werden. „Fördermittel kann dann nur noch erhalten, wer auf einen Schlag eine große Summe investieren kann“, so die Verbände.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kritisiert die Änderungen ebenfalls. Die Sanierungsrate drohe damit weiter einzubrechen. „Das ist die falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit“, moniert die Deneff. „Genau jetzt wäre eine Investitionsoffensive für energiesparende Gebäude gefragt, um die Versäumnisse der letzten Jahre schnell aufzuholen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Kurs der Bundesregierung bei der Förderung ist darum genau das Gegenteil dessen, was gerade notwendig wäre.“ Einzig und deutlich positiv hervorzuheben ist laut Deneff der neue Bonus für die serielle Sanierung.

Weitere Informationen zur BEG finden Interessierte auf www.energiewechsel.de, eine Webseite des BMWK.

Montag, 12.12.2022, 11:16 Uhr
Heidi Roider

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