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Energie & Management > Politik - Bundestag verpflichtet zur Klimaanpassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag verpflichtet zur Klimaanpassung

Bund, Länder und Kommunen müssen verbindliche Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen entwickeln. Dafür beschloss der Bundestag ein Gesetz.
Mit dem am 16. November beschlossenen Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung festgelegt. Auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland muss eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorgelegt werden. Diese soll alle vier Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Zugleich nehme die Bundesregierung sich selbst in die Pflicht und bündele ihre Anstrengungen in einer neuen Klimaanpassungsstrategie, die sich durch langfristige Risikovorsorge auszeichne.

In ihrer Rede nahm Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Stellung, das am Vortag die Umwidmung von Corona-Krediten für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgelehnt hatte. Damit fehlen der Ampelkoalition 61 Milliarden Euro für ihre Vorhaben. Lemke verwies auf wichtige wirtschaftspolitische Projekte, die damit vorläufig ungewiss sind. „Die Projekte, die in diesem KTF finanziert sind, sind für den Industriestandort Deutschland von entscheidender Bedeutung“, sagte sie. In Sachsen-Anhalt betreffe dies beispielsweise die Förderung für eine Chipfabrik.

„2023 wird wahrscheinlich zum wärmsten Jahr seit Beginn der Messungen“, erinnerte die Ministerin. Die Folgen der Klimakrise seien bereits spürbar, weshalb Maßnahmen zur Anpassung essenziell seien. Das gelte für den technischen Klimaschutz durch Solar- und Windstromanlagen, E-Autos und Gebäudedämmung wie für den natürlichen Klimaschutz durch Moore, Auen, Flüsse und Wälder. „Gerade der natürliche Klimaschutz schafft Mehrwert weit über den Klimanutzen hinaus“, sagte Lemke.

Nichtstun wird teurer

Kommunen seien in besondere Weise gefordert, weil Starkregen, Hitzewellen und andere Klimafolgen sich vor allem lokal oder regional auswirken. Daher unterstütze der Bund Städte und Gemeinden auch weiterhin kontinuierlich mit Fördermitteln für Klimaanpassungsmanager und Modellprojekte sowie Fachberatung und Weiterbildung für Expertinnen und Experten.

Unternehmen sollten ihre Logistikketten überprüfen, um sich auf die Klimaveränderungen vorzubereiten. Landwirte müssten ihre Bewirtschaftung anpassen, Krankenhäuser sollten Hitzeaktionspläne aufstellen. Das Gesetz unterstütze Kommunen dabei, ihre konkreten Risiken zu identifizieren. „Zugleich verpflichten wir uns als Bundesregierung mit diesem Gesetz, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen“, so Lemke.

Es sei möglich, die Klimaanpassung so zu gestalten, dass daraus zusätzlicher Nutzen für die Menschen entstehe. „Ob schattige Parks und begrünte Fassaden in der Stadt oder naturnahe Flussauen, die uns vor Hochwasser schützen oder vor Starkregenereignissen: Klima-Vorsorge bedeutet oft auch eine Aufwertung des öffentlichen Raums“, erläuterte die Ministerin. Klimaschutz und Klimavorsorge verursachten Kosten. „Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten um ein Vielfaches höher“, erläuterte die Ministerin.

Finanzierung unklar

Die Unionsfraktion monierte, dass die Regierung so gut wie nichts zur Finanzierung der Klimaanpassung liefere. „Da kann ich nur an Sie appellieren: Lernen Sie doch bitte aus dem Karlsruher Urteil von gestern“, sagte Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. Die Ampelkoalition sollte Finanzfragen klären, bevor Pflichten und Kosten gesetzlich begründet würden.

Zur Finanzierung enthält das Gesetz keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten. Maßnahmen zur Klimaanpassung − wie beispielsweise eine Deichrückverlegung oder Moorwiedervernässungen − dauerten aber Jahre und seien teuer. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates.

Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), nannte das Gesetz wichtig, aber seinen anvisierten Umsetzungszeitpunkt zu spät. „Ende 2025 für die Bundesstrategie und Ende 2026 für die Länderstrategien ist aus unserer Sicht zu spät“, so Specht. Anpassungsstrategien des Bundes und der Länder müssten schnell folgen, damit die Kommunen und ihre Unternehmen darauf aufbauend ihre eigenen entwickeln können.

„Notwendig ist ein zielgerichtetes Förderinstrument für die Klimaanpassung − am besten als Gemeinschaftsaufgabe“, forderte er. Infrastrukturprojekte seien nicht nur kapitalintensiv, sondern hätten eine lange Vorlaufzeit. „Wir müssen jetzt unsere Infrastrukturen und Systeme anpassen und entsprechende Planungen und Finanzierungen anschieben“, forderte Specht.

Preisbremsenverlängerung nur bis 31. März 2024

In der Nacht soll der Bundestag ferner die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bis zum Ende des Winters verlängern. Allerdings hat die Bundesregierung ihren Entwurf korrigiert und sieht die Verlängerung nur noch bis zum 31. März 2024 vor. Zuvor hatte die Europäische Kommission eine Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung solcher Unterstützungen bis Ende März 2024 in Aussicht gestellt.

Donnerstag, 16.11.2023, 14:50 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundestag verpflichtet zur Klimaanpassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
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Bundestag verpflichtet zur Klimaanpassung
Bund, Länder und Kommunen müssen verbindliche Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen entwickeln. Dafür beschloss der Bundestag ein Gesetz.
Mit dem am 16. November beschlossenen Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung festgelegt. Auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland muss eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorgelegt werden. Diese soll alle vier Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Zugleich nehme die Bundesregierung sich selbst in die Pflicht und bündele ihre Anstrengungen in einer neuen Klimaanpassungsstrategie, die sich durch langfristige Risikovorsorge auszeichne.

In ihrer Rede nahm Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Stellung, das am Vortag die Umwidmung von Corona-Krediten für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgelehnt hatte. Damit fehlen der Ampelkoalition 61 Milliarden Euro für ihre Vorhaben. Lemke verwies auf wichtige wirtschaftspolitische Projekte, die damit vorläufig ungewiss sind. „Die Projekte, die in diesem KTF finanziert sind, sind für den Industriestandort Deutschland von entscheidender Bedeutung“, sagte sie. In Sachsen-Anhalt betreffe dies beispielsweise die Förderung für eine Chipfabrik.

„2023 wird wahrscheinlich zum wärmsten Jahr seit Beginn der Messungen“, erinnerte die Ministerin. Die Folgen der Klimakrise seien bereits spürbar, weshalb Maßnahmen zur Anpassung essenziell seien. Das gelte für den technischen Klimaschutz durch Solar- und Windstromanlagen, E-Autos und Gebäudedämmung wie für den natürlichen Klimaschutz durch Moore, Auen, Flüsse und Wälder. „Gerade der natürliche Klimaschutz schafft Mehrwert weit über den Klimanutzen hinaus“, sagte Lemke.

Nichtstun wird teurer

Kommunen seien in besondere Weise gefordert, weil Starkregen, Hitzewellen und andere Klimafolgen sich vor allem lokal oder regional auswirken. Daher unterstütze der Bund Städte und Gemeinden auch weiterhin kontinuierlich mit Fördermitteln für Klimaanpassungsmanager und Modellprojekte sowie Fachberatung und Weiterbildung für Expertinnen und Experten.

Unternehmen sollten ihre Logistikketten überprüfen, um sich auf die Klimaveränderungen vorzubereiten. Landwirte müssten ihre Bewirtschaftung anpassen, Krankenhäuser sollten Hitzeaktionspläne aufstellen. Das Gesetz unterstütze Kommunen dabei, ihre konkreten Risiken zu identifizieren. „Zugleich verpflichten wir uns als Bundesregierung mit diesem Gesetz, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen“, so Lemke.

Es sei möglich, die Klimaanpassung so zu gestalten, dass daraus zusätzlicher Nutzen für die Menschen entstehe. „Ob schattige Parks und begrünte Fassaden in der Stadt oder naturnahe Flussauen, die uns vor Hochwasser schützen oder vor Starkregenereignissen: Klima-Vorsorge bedeutet oft auch eine Aufwertung des öffentlichen Raums“, erläuterte die Ministerin. Klimaschutz und Klimavorsorge verursachten Kosten. „Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten um ein Vielfaches höher“, erläuterte die Ministerin.

Finanzierung unklar

Die Unionsfraktion monierte, dass die Regierung so gut wie nichts zur Finanzierung der Klimaanpassung liefere. „Da kann ich nur an Sie appellieren: Lernen Sie doch bitte aus dem Karlsruher Urteil von gestern“, sagte Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. Die Ampelkoalition sollte Finanzfragen klären, bevor Pflichten und Kosten gesetzlich begründet würden.

Zur Finanzierung enthält das Gesetz keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten. Maßnahmen zur Klimaanpassung − wie beispielsweise eine Deichrückverlegung oder Moorwiedervernässungen − dauerten aber Jahre und seien teuer. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates.

Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), nannte das Gesetz wichtig, aber seinen anvisierten Umsetzungszeitpunkt zu spät. „Ende 2025 für die Bundesstrategie und Ende 2026 für die Länderstrategien ist aus unserer Sicht zu spät“, so Specht. Anpassungsstrategien des Bundes und der Länder müssten schnell folgen, damit die Kommunen und ihre Unternehmen darauf aufbauend ihre eigenen entwickeln können.

„Notwendig ist ein zielgerichtetes Förderinstrument für die Klimaanpassung − am besten als Gemeinschaftsaufgabe“, forderte er. Infrastrukturprojekte seien nicht nur kapitalintensiv, sondern hätten eine lange Vorlaufzeit. „Wir müssen jetzt unsere Infrastrukturen und Systeme anpassen und entsprechende Planungen und Finanzierungen anschieben“, forderte Specht.

Preisbremsenverlängerung nur bis 31. März 2024

In der Nacht soll der Bundestag ferner die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bis zum Ende des Winters verlängern. Allerdings hat die Bundesregierung ihren Entwurf korrigiert und sieht die Verlängerung nur noch bis zum 31. März 2024 vor. Zuvor hatte die Europäische Kommission eine Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung solcher Unterstützungen bis Ende März 2024 in Aussicht gestellt.

Donnerstag, 16.11.2023, 14:50 Uhr
Susanne Harmsen

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